Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG
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408.1211 Züge fahren<br />
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Fahrplan für Zugmeldestellen aufstellen<br />
Zusätze<br />
d) LZB-geführte Züge dürfen nicht von mit LZB ausgerüsteten Gleisen abgelenkt<br />
werden. ETCS-geführte Züge dürfen nicht von mit ETCS ausgerüsteten Gleisen<br />
abgelenkt werden.<br />
e) Beachten Sie für Für Züge<br />
- mit Zuggattungsbezeichnung TALGO; LTALGO oder<br />
- deren Zuggattungsbezeichnung durch „-A“, „-L“, „-W“ oder „-D“ ergänzt ist,<br />
auf zugelassenen Strecken sind Einschränkungen für das Befahren von Bahnhofsgleisen<br />
zu beachten.<br />
f) Auf größeren Bahnhöfen dürfen Sie statt der Gleise auch Gleisgruppen angegeben<br />
werden.<br />
g) Wenn erforderlich, müssen muss Sie den der Halteplatz der Züge näher bezeichnenbezeichnet<br />
werden.<br />
h) Wenn im Fahrplan des Zuges die Benutzung eines bestimmten Gleises (auch<br />
Streckengleis) vorgeschrieben ist, müssen muss Sie im Fahrplan für Zugmeldestellen<br />
die Bezeichnung des Gleises angegeben werden, z. B. „Gleis mit Frühhalt“,<br />
„Stumpfgleis“, „Gegengleis“, „R – S – T – U“. Sie dürfen im Im Fahrplan<br />
für Zugmeldestellen darf die Fahrt eines Zuges in ein Gleis mit Frühhalt oder<br />
Stumpfgleis nur vorsehenaufgenommen werden, wenn die Benutzung des Gleises<br />
im Fahrplan des Zuges vorgesehen geplant ist.<br />
(3) a) Geben Sie die Verkehrstage der Züge sind hinter der Zugnummer anzugeben.<br />
Verkehren Züge täglich, brauchen muss kein Sie Verkehrstage nicht anzugebenangegeben<br />
werden.<br />
b) Geben Sie bei Bei Bedarfszügen ist vor der Zugnummer ein „B“ anzugeben.<br />
c) Bei einem Betriebshalt müssen muss Sie ein „+“, bei einem Bedarfshalt ein „x“<br />
vor die der Ankunftzeit schreibenangegeben werden.<br />
d) Wenn bei einem Bahnhof ohne Ausfahrsignal in der Ankunftspalte des Buchfahrplans<br />
bei diesem Bahnhof für einen Zug ein „H“ vorgeschrieben ist, müssen<br />
muss Sie im Fahrplan für Zugmeldestellen statt der Ankunftzeit für diesen Zug<br />
ein „H“ vorschreibenvorgeschrieben werden.<br />
e) Bei aS-Zügen müssen Sie die Beförderungsbedingungen und die Nummer der<br />
Beförderungsanordnung angegeben werden.<br />
f) Sie müssen den Der Eintrag für Züge, die<br />
- mit Dauerbeförderungsanordnung bekannt gegeben und aus Wagen mit automatischer<br />
Kupplung UIC 69 oder UIC 69e gebildet sind, muss durch den<br />
Zusatz „AK-Zug“ oder „AK-Schwerwagenzug“ ,<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
- mit Dauerbeförderungsanordnung des Kombinierten Verkehrs (KV) bekannt<br />
gegeben sind, muss durch den Zusatz „KV“, die Nummer der Dauer-<br />
Beförderungsanordnung und den Hinweis „Lü Anton“<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Kennzeichnengekennzeichnet werden.<br />
g) Sie dürfen den Der Eintrag für<br />
- Züge mit außergewöhnlichen Fahrzeugen, die häufig mit gleichen Beförderungsbedingungen<br />
befördert werden, oder<br />
- außergewöhnliche Züge, die häufig mit gleichen Beförderungsbedingungen<br />
durchgeführt werden<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 07.01.2014