Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG
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408.1241 Züge fahren<br />
Seite 2 von 3 Räumungsprüfung - Allgemeines -<br />
21 Achszählpunkte<br />
Wenn auf Strecken ohne Streckenblock oder mit nichtselbsttätigem Streckenblock die<br />
Feststellung des Zugschlusses auf Schwierigkeiten stößt, können für den Zugfolgeabschnitt<br />
Achszählpunkte mit Anzeigeeinrichtungen vorhanden sein.<br />
22 Räumungsprüfung<br />
Für die Räumungsprüfung müssen Sie folgende Regeln gegeben werden:<br />
(1) Bevor eine Zugfahrt in den Zugfolgeabschnitt zugelassen wird, müssen der Fahrdienstleiter,<br />
der die Zugfahrt in den Zugfolgeabschnitt zulässt und der Fahrdienstleiter<br />
der Räumungsprüfstelle feststellen, dass sich die Anzeigeeinrichtung in<br />
Grundstellung befindet. Ist die Anzeigeeinrichtung nicht in Grundstellung, müssen<br />
die Fahrdienstleiter die Grundstellung herstellen.<br />
(2) Nachdem der Zug auf der Räumungsprüfstelle eingetroffen ist, muss der Fahrdienstleiter<br />
die Feststellungen nach Modul 408.0241 Abschnitt 4 a und 4 c treffen,<br />
die von der Anzeigeeinrichtung angezeigten Achszahlen im Zugmeldebuch in<br />
Spalte „Meldungen und Vermerke“ eintragen und die angezeigten Achszahlen dem<br />
Fahrdienstleiter, der die Zugfahrt in den Zugfolgeabschnitt zugelassen hat, mitteilen.<br />
(3) Der Fahrdienstleiter, der die Fahrt in den Zugfolgeabschnitt zugelassen hat, muss<br />
die ihm mitgeteilten Achszahlen mit den Zahlen seiner Anzeigeeinrichtung vergleichen.<br />
Anschließend muss er dem Fahrdienstleiter der Räumungsprüfstelle die<br />
Achszahlen seiner Anzeigeeinrichtung melden.<br />
(4) Der Fahrdienstleiter der Räumungsprüfstelle muss die Übereinstimmung mit dem<br />
Wort „richtig“ bestätigen. Beide Fahrdienstleiter müssen die Eintragung im Zugmeldebuch<br />
abhaken.<br />
(5) Nachdem die Einträge im Zugmeldebuch abgehakt sind, muss der Fahrdienstleiter<br />
der Räumungsprüfstelle die Räumungsprüfung bestätigen.<br />
23 Keine Übereinstimmung<br />
(1) Wird beim Vergleich festgestellt, dass die Achszahlen nicht übereinstimmen, muss<br />
im Zugmeldebuch hinter der Angabe der Achszahlen das Wort „falsch“ eingetragen<br />
werden.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
(2) Auf der Räumungsprüfstelle müssen mussSie feststellen festgestellt werdenlassen,<br />
dass der Zug mindestens ein Zeichen des Schlusssignals hat.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
(3) Die Räumungsprüfung darf dann bestätigt werden.<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 08.01.2014