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Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG

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408.1241 Züge fahren<br />

Seite 2 von 3 Räumungsprüfung - Allgemeines -<br />

21 Achszählpunkte<br />

Wenn auf Strecken ohne Streckenblock oder mit nichtselbsttätigem Streckenblock die<br />

Feststellung des Zugschlusses auf Schwierigkeiten stößt, können für den Zugfolgeabschnitt<br />

Achszählpunkte mit Anzeigeeinrichtungen vorhanden sein.<br />

22 Räumungsprüfung<br />

Für die Räumungsprüfung müssen Sie folgende Regeln gegeben werden:<br />

(1) Bevor eine Zugfahrt in den Zugfolgeabschnitt zugelassen wird, müssen der Fahrdienstleiter,<br />

der die Zugfahrt in den Zugfolgeabschnitt zulässt und der Fahrdienstleiter<br />

der Räumungsprüfstelle feststellen, dass sich die Anzeigeeinrichtung in<br />

Grundstellung befindet. Ist die Anzeigeeinrichtung nicht in Grundstellung, müssen<br />

die Fahrdienstleiter die Grundstellung herstellen.<br />

(2) Nachdem der Zug auf der Räumungsprüfstelle eingetroffen ist, muss der Fahrdienstleiter<br />

die Feststellungen nach Modul 408.0241 Abschnitt 4 a und 4 c treffen,<br />

die von der Anzeigeeinrichtung angezeigten Achszahlen im Zugmeldebuch in<br />

Spalte „Meldungen und Vermerke“ eintragen und die angezeigten Achszahlen dem<br />

Fahrdienstleiter, der die Zugfahrt in den Zugfolgeabschnitt zugelassen hat, mitteilen.<br />

(3) Der Fahrdienstleiter, der die Fahrt in den Zugfolgeabschnitt zugelassen hat, muss<br />

die ihm mitgeteilten Achszahlen mit den Zahlen seiner Anzeigeeinrichtung vergleichen.<br />

Anschließend muss er dem Fahrdienstleiter der Räumungsprüfstelle die<br />

Achszahlen seiner Anzeigeeinrichtung melden.<br />

(4) Der Fahrdienstleiter der Räumungsprüfstelle muss die Übereinstimmung mit dem<br />

Wort „richtig“ bestätigen. Beide Fahrdienstleiter müssen die Eintragung im Zugmeldebuch<br />

abhaken.<br />

(5) Nachdem die Einträge im Zugmeldebuch abgehakt sind, muss der Fahrdienstleiter<br />

der Räumungsprüfstelle die Räumungsprüfung bestätigen.<br />

23 Keine Übereinstimmung<br />

(1) Wird beim Vergleich festgestellt, dass die Achszahlen nicht übereinstimmen, muss<br />

im Zugmeldebuch hinter der Angabe der Achszahlen das Wort „falsch“ eingetragen<br />

werden.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

(2) Auf der Räumungsprüfstelle müssen mussSie feststellen festgestellt werdenlassen,<br />

dass der Zug mindestens ein Zeichen des Schlusssignals hat.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

(3) Die Räumungsprüfung darf dann bestätigt werden.<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 08.01.2014

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