Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG
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Züge fahren 408.1471<br />
Gleise sperren Seite 7 von 13<br />
71 Maßgebende Neigung<br />
Sie dürfen einEin Gleis darf zum Baugleis erklären lassenerklärt werden, wenn die<br />
maßgebende Neigung nicht stärker als 40 ‰ (1 : 25) ist.<br />
72 Umfang der Sperrung, Ausdehnung des Baugleises<br />
(1) Ein Gleis der freien Strecke, das - auch abschnittsweise - zum Baugleis erklärt<br />
werden soll, müssen Sieist von Zugmeldestelle zu Zugmeldestelle oder von Zugfolgestelle<br />
zu Zugfolgestelle (Modul 408.1902 Abschnitt 1 Absatz 3) sperren zu<br />
lassen.<br />
(2) a) Ein Baugleis nach Absatz 1 darf in einen Bahnhof oder über diesen hinaus fortgeführt<br />
werden.<br />
b) Ein Gleis eines Bahnhofs darf zum Baugleis erklärt werden, ohne dass ein Baugleis<br />
der freien Strecke anschließt.<br />
(3) Nennen Sie inIn der Betra sind die Stellen zu nennen, an denen das Baugleis beginnt<br />
und endet. Tragen Sie dieDie Stellen sind in den Lageplan der Betra einzutragen.<br />
Zu bBerücksichtigen Sie sind bei der Ausdehnung des Baugleises Auswirkungen<br />
auf die Durchführung des Bahnbetriebs und die Ausführung der Arbeiten.<br />
und beachtenZu beachten sind Sie die Regeln über den Flankenschutz im Abschnitt<br />
5 und die Beispiele im Abschnitt 10.<br />
73 Ein gesperrtes Gleis - auch abschnittsweise - zum Baugleis erklären<br />
(1) Für das Erklären eines gesperrten Gleises oder einzelner Abschnitte davon zum<br />
Baugleis müssen muss Sie in der Betra einen Fahrdienstleiter für zuständig bestimmenbestimmt<br />
werden. Beachten Sie hierbei folgendeFolgende Regeln sind<br />
hierbei zu beachten:<br />
a) Bestimmen Sie beiBei einem Gleis der freien Strecke ist einen zuständiger<br />
Fahrdienstleiter einer der benachbarten Zugmeldestellen für zuständigzu bestimmen.<br />
Bei einem Bahnhofsgleis ist der Fahrdienstleiter des Bahnhofs zuständig.<br />
b) Wird das Baugleis von einem Gleis der freien Strecke in einem Bahnhof fortgeführt,<br />
müssen Sie denmuss der Fahrdienstleiter des betroffenen Bahnhofs bestimmenbestimmt<br />
werden, der das Gleis der freien Strecke und das Bahnhofsgleis<br />
zum Baugleis zu erklärenerklärt.<br />
c) Erstreckt sich das Baugleis über mehrere Zugmeldestellen, dürfen Sie mehrere<br />
Fahrdienstleiter für das Erklären der Teilabschnitte zum Baugleis bestimmenbestimmt<br />
werden.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
(2) Nennen Sie inIn der Betra ist die Person zu nennen, die dem Fahrdienstleiter die<br />
Zustimmung zum Erklären des gesperrten Gleises oder einzelner Abschnitte davon<br />
zum Baugleis geben muss. Weisen Sie die Person inIn der Betra ist die Person<br />
anzuweisen, dass sie die Zustimmung nur geben darf, wenn die Wärterhaltscheiben<br />
am Anfang und Ende des Baugleises sowie beim Einrichten einzelner Baugleisabschnitte<br />
innerhalb eines gesperrten Gleises die Wärtervorsignalscheiben<br />
Wärtervorsignale aufgestellt und die erforderlichen Flankenschutzeinrichtungen<br />
vorhanden sind.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Freie Strecke<br />
Bahnhof<br />
Betra