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Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG

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Züge fahren 408.1471<br />

Gleise sperren Seite 7 von 13<br />

71 Maßgebende Neigung<br />

Sie dürfen einEin Gleis darf zum Baugleis erklären lassenerklärt werden, wenn die<br />

maßgebende Neigung nicht stärker als 40 ‰ (1 : 25) ist.<br />

72 Umfang der Sperrung, Ausdehnung des Baugleises<br />

(1) Ein Gleis der freien Strecke, das - auch abschnittsweise - zum Baugleis erklärt<br />

werden soll, müssen Sieist von Zugmeldestelle zu Zugmeldestelle oder von Zugfolgestelle<br />

zu Zugfolgestelle (Modul 408.1902 Abschnitt 1 Absatz 3) sperren zu<br />

lassen.<br />

(2) a) Ein Baugleis nach Absatz 1 darf in einen Bahnhof oder über diesen hinaus fortgeführt<br />

werden.<br />

b) Ein Gleis eines Bahnhofs darf zum Baugleis erklärt werden, ohne dass ein Baugleis<br />

der freien Strecke anschließt.<br />

(3) Nennen Sie inIn der Betra sind die Stellen zu nennen, an denen das Baugleis beginnt<br />

und endet. Tragen Sie dieDie Stellen sind in den Lageplan der Betra einzutragen.<br />

Zu bBerücksichtigen Sie sind bei der Ausdehnung des Baugleises Auswirkungen<br />

auf die Durchführung des Bahnbetriebs und die Ausführung der Arbeiten.<br />

und beachtenZu beachten sind Sie die Regeln über den Flankenschutz im Abschnitt<br />

5 und die Beispiele im Abschnitt 10.<br />

73 Ein gesperrtes Gleis - auch abschnittsweise - zum Baugleis erklären<br />

(1) Für das Erklären eines gesperrten Gleises oder einzelner Abschnitte davon zum<br />

Baugleis müssen muss Sie in der Betra einen Fahrdienstleiter für zuständig bestimmenbestimmt<br />

werden. Beachten Sie hierbei folgendeFolgende Regeln sind<br />

hierbei zu beachten:<br />

a) Bestimmen Sie beiBei einem Gleis der freien Strecke ist einen zuständiger<br />

Fahrdienstleiter einer der benachbarten Zugmeldestellen für zuständigzu bestimmen.<br />

Bei einem Bahnhofsgleis ist der Fahrdienstleiter des Bahnhofs zuständig.<br />

b) Wird das Baugleis von einem Gleis der freien Strecke in einem Bahnhof fortgeführt,<br />

müssen Sie denmuss der Fahrdienstleiter des betroffenen Bahnhofs bestimmenbestimmt<br />

werden, der das Gleis der freien Strecke und das Bahnhofsgleis<br />

zum Baugleis zu erklärenerklärt.<br />

c) Erstreckt sich das Baugleis über mehrere Zugmeldestellen, dürfen Sie mehrere<br />

Fahrdienstleiter für das Erklären der Teilabschnitte zum Baugleis bestimmenbestimmt<br />

werden.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

(2) Nennen Sie inIn der Betra ist die Person zu nennen, die dem Fahrdienstleiter die<br />

Zustimmung zum Erklären des gesperrten Gleises oder einzelner Abschnitte davon<br />

zum Baugleis geben muss. Weisen Sie die Person inIn der Betra ist die Person<br />

anzuweisen, dass sie die Zustimmung nur geben darf, wenn die Wärterhaltscheiben<br />

am Anfang und Ende des Baugleises sowie beim Einrichten einzelner Baugleisabschnitte<br />

innerhalb eines gesperrten Gleises die Wärtervorsignalscheiben<br />

Wärtervorsignale aufgestellt und die erforderlichen Flankenschutzeinrichtungen<br />

vorhanden sind.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Freie Strecke<br />

Bahnhof<br />

Betra

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