Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG
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Züge fahren 408.1451<br />
Einfahrt in Stumpfgleise oder teilweise besetzte Gleise, Einfahrweg Seite 9 von 10<br />
begrenzen, Halteplatz im Befehl vorschreiben<br />
52 Befehl 10 oder 12 durch Signal Zs 7 ersetzen<br />
Im Betriebsstellenbuch darf zugelassen werden, dass ein Befehl 10 oder 12 gemäß<br />
Abschnitt 51 durch ein Signal Zs 7 ersetzt werden darf.<br />
71 Einfahrt in teilweise besetzte Gleise ohne Zielsignal zulassen (zu<br />
408.0451 Abschnitt 3 b)<br />
Für die Erstellung örtlicher Zusätze zu Modul 408.0451 Abschnitt 3 b gelten folgende<br />
Regeln:<br />
Züge dürfen zum Vereinigen in teilweise besetzte Gleise ohne Zielsignal einfahren,<br />
auch wenn der zweite Zug am Ende des Einfahrweges nicht durch Schutzsignal angehalten<br />
werden kann. Hierbei gilt Folgendes:<br />
(1) Der Fahrdienstleiter darf die Einfahrt des zweiten Zuges erst zulassen, wenn der<br />
zuerst in das Gleis eingefahrene Zug zum Halten gekommen ist.<br />
(2) Die Einfahrt in das teilweise besetzte Gleis wird mit Hauptsignal und Signal Zs 3,<br />
Kennzahl 2 zugelassen.<br />
(3) Bei außerplanmäßigen Einfahrten in ein teilweise besetztes Gleis zum Vereinigen<br />
gilt Folgendes:<br />
1. Der Fahrdienstleiter muss den Triebfahrzeugführer des zuerst einfahrenden<br />
Zuges über das außerplanmäßige Vereinigen und einen ggf. abweichenden<br />
gewöhnlichen Halteplatz informieren, bevor er die Einfahrt dieses Zuges zulässt.<br />
2. Der Fahrdienstleiter darf die Einfahrt des zweiten Zuges erst zulassen, wenn<br />
er<br />
- das Zugpersonal des zuerst eingefahrenen auf Vereinigung wartenden Zuges<br />
darüber verständigt hat, dass das Schlusssignal an der Kuppelstelle so<br />
lange eingeschaltet bzw. angebracht sein muss, bis die Einfahrt des zweiten<br />
Zuges in das Gleis abgeschlossen ist und<br />
- dem Triebfahrzeugführer des zweiten Zuges fernmündlich den Zweck nach<br />
Abschnitt 1 mitgeteilt hat.<br />
Die Regeln müssen in das Betriebsstellenbuch aufgenommen werden.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<strong>Entwurf</strong> vom 22.11.2013