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Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG

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Züge fahren 408.1451<br />

Einfahrt in Stumpfgleise oder teilweise besetzte Gleise, Einfahrweg Seite 9 von 10<br />

begrenzen, Halteplatz im Befehl vorschreiben<br />

52 Befehl 10 oder 12 durch Signal Zs 7 ersetzen<br />

Im Betriebsstellenbuch darf zugelassen werden, dass ein Befehl 10 oder 12 gemäß<br />

Abschnitt 51 durch ein Signal Zs 7 ersetzt werden darf.<br />

71 Einfahrt in teilweise besetzte Gleise ohne Zielsignal zulassen (zu<br />

408.0451 Abschnitt 3 b)<br />

Für die Erstellung örtlicher Zusätze zu Modul 408.0451 Abschnitt 3 b gelten folgende<br />

Regeln:<br />

Züge dürfen zum Vereinigen in teilweise besetzte Gleise ohne Zielsignal einfahren,<br />

auch wenn der zweite Zug am Ende des Einfahrweges nicht durch Schutzsignal angehalten<br />

werden kann. Hierbei gilt Folgendes:<br />

(1) Der Fahrdienstleiter darf die Einfahrt des zweiten Zuges erst zulassen, wenn der<br />

zuerst in das Gleis eingefahrene Zug zum Halten gekommen ist.<br />

(2) Die Einfahrt in das teilweise besetzte Gleis wird mit Hauptsignal und Signal Zs 3,<br />

Kennzahl 2 zugelassen.<br />

(3) Bei außerplanmäßigen Einfahrten in ein teilweise besetztes Gleis zum Vereinigen<br />

gilt Folgendes:<br />

1. Der Fahrdienstleiter muss den Triebfahrzeugführer des zuerst einfahrenden<br />

Zuges über das außerplanmäßige Vereinigen und einen ggf. abweichenden<br />

gewöhnlichen Halteplatz informieren, bevor er die Einfahrt dieses Zuges zulässt.<br />

2. Der Fahrdienstleiter darf die Einfahrt des zweiten Zuges erst zulassen, wenn<br />

er<br />

- das Zugpersonal des zuerst eingefahrenen auf Vereinigung wartenden Zuges<br />

darüber verständigt hat, dass das Schlusssignal an der Kuppelstelle so<br />

lange eingeschaltet bzw. angebracht sein muss, bis die Einfahrt des zweiten<br />

Zuges in das Gleis abgeschlossen ist und<br />

- dem Triebfahrzeugführer des zweiten Zuges fernmündlich den Zweck nach<br />

Abschnitt 1 mitgeteilt hat.<br />

Die Regeln müssen in das Betriebsstellenbuch aufgenommen werden.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<strong>Entwurf</strong> vom 22.11.2013

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