Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG
Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG
Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
408.1244 Züge fahren<br />
Seite 4 von 7 Räumungsprüfung - Strecken mit selbsttätigem Streckenblock -<br />
Zentralblock<br />
Zb S660<br />
Fernsteuerzentrale<br />
F 70<br />
mit ferngesteuertem<br />
Zentralblock<br />
MC L84N oder<br />
Zb S660<br />
Fernsteuerzentrale<br />
DUS 500 mit<br />
ferngesteuertem<br />
Zentralblock<br />
MC L84N oder<br />
Zb S660<br />
Fernsteuerzentrale<br />
(BSZ)<br />
München<br />
(3) Zentralblock Zb S660:<br />
(3) a) Sie dürfen Auswerten der Anzeigen bei Zentralblock Zb S660 zulassen.<br />
ba) Für Zugfolgeabschnitte mit Anschlussstellen oder Ausweichanschlussstellen<br />
dürfen darf Sie das Auswerten der Anzeigen nicht zulgelassen werden.<br />
c) Zwischen zwei Zugmeldestellen, die demselben Fahrdienstleiter zugeteilt sind,<br />
dürfen darf das Sie Auswerten der Anzeigen nur zugelassen werden, wenn das<br />
Auswerten für alle Streckengleise - bei einer Unterteilung in mehrere Zugfolgeabschnitte<br />
für alle Zugfolgeabschnitte - einheitlich anwendbar ist.<br />
d) Sind die benachbarten Zugmeldestellen nicht demselben Fahrdienstleiter zugeteilt,<br />
müssen Sie richtungsweise einheitliche Regeln gegeben sein.<br />
(4) Fernsteuerzentrale F 70 mit ferngesteuertem Zentralblock MC L84N oder Zb S660:<br />
(4) a) Sie dürfen Auswerten der Anzeigen bei Fernsteuerzentralen F 70 mit ferngesteuertem<br />
Zentralblock MC L84N oder Zb S660 zulassen.<br />
ba) Zwischen zwei Zugmeldestellen, die demselben Fahrdienstleiter zugeteilt<br />
sind, dürfen darf Sie das Auswerten der Anzeigen nur zugelassen werden,<br />
wenn das Auswerten für alle Streckengleise - bei einer Unterteilung in mehrere<br />
Zugfolgeabschnitte für alle Zugfolgeabschnitte - einheitlich anwendbar ist.<br />
cb) Sind die benachbarten Zugmeldestellen nicht demselben Fahrdienstleiter<br />
zugeteilt, müssen Sie richtungsweise einheitliche Regeln gegeben sein.<br />
(5) Fernsteuerzentrale DUS 500 mit ferngesteuertem Zentralblock MC L84N oder Zb<br />
S660:<br />
(5) a) Sie dürfen Auswerten der Anzeigen bei Fernsteuerzentrale DUS 500 mit<br />
ferngesteuertem Zentralblock MC L84N oder Zb S660 zulassen.<br />
ba) Die technischen Voraussetzungen für eine Anwendung des Verfahrens<br />
werden von der Fachlinie Leit- und Sicherungstechnik bekannt gegeben.<br />
cb) Zwischen zwei Zugmeldestellen, die demselben Fahrdienstleiter zugeteilt<br />
sind, dürfen darf Sie das Auswerten der Anzeigen nur zugelassen werden,<br />
wenn das Auswerten für alle Streckengleise - bei einer Unterteilung in mehrere<br />
Zugfolgeabschnitte für alle Zugfolgeabschnitte - einheitlich anwendbar ist.<br />
dc) Sind die benachbarten Zugmeldestellen nicht demselben Fahrdienstleiter<br />
zugeteilt, müssen Sie richtungsweise einheitliche Regeln gegeben sein.<br />
(6) Betriebssteuerzentrale (BSZ) München:<br />
(6) Im Bereich der Betriebssteuerzentrale München dürfen darf Sie das<br />
Auswerten der Anzeigen nur für die Zugfolgeabschnitte zugelassen werden,<br />
bei denen für die ferngesteuerte Zentralblockbauform die Gleisfreimeldung<br />
des Streckenabschnitts mit Achszähleinrichtungen ausgeführt ist und im<br />
ferngesteuerten Stellwerk hierfür eine Blockabschnittsprüftaste (BlPrT) eingerichtet<br />
ist.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
42 Anwendungsfälle<br />
Sie dürfen das Das Auswerten der Anzeigen darf für folgende Anwendungsfälle zugelassen<br />
werden:<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 08.01.2014