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Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG

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408.1244 Züge fahren<br />

Seite 4 von 7 Räumungsprüfung - Strecken mit selbsttätigem Streckenblock -<br />

Zentralblock<br />

Zb S660<br />

Fernsteuerzentrale<br />

F 70<br />

mit ferngesteuertem<br />

Zentralblock<br />

MC L84N oder<br />

Zb S660<br />

Fernsteuerzentrale<br />

DUS 500 mit<br />

ferngesteuertem<br />

Zentralblock<br />

MC L84N oder<br />

Zb S660<br />

Fernsteuerzentrale<br />

(BSZ)<br />

München<br />

(3) Zentralblock Zb S660:<br />

(3) a) Sie dürfen Auswerten der Anzeigen bei Zentralblock Zb S660 zulassen.<br />

ba) Für Zugfolgeabschnitte mit Anschlussstellen oder Ausweichanschlussstellen<br />

dürfen darf Sie das Auswerten der Anzeigen nicht zulgelassen werden.<br />

c) Zwischen zwei Zugmeldestellen, die demselben Fahrdienstleiter zugeteilt sind,<br />

dürfen darf das Sie Auswerten der Anzeigen nur zugelassen werden, wenn das<br />

Auswerten für alle Streckengleise - bei einer Unterteilung in mehrere Zugfolgeabschnitte<br />

für alle Zugfolgeabschnitte - einheitlich anwendbar ist.<br />

d) Sind die benachbarten Zugmeldestellen nicht demselben Fahrdienstleiter zugeteilt,<br />

müssen Sie richtungsweise einheitliche Regeln gegeben sein.<br />

(4) Fernsteuerzentrale F 70 mit ferngesteuertem Zentralblock MC L84N oder Zb S660:<br />

(4) a) Sie dürfen Auswerten der Anzeigen bei Fernsteuerzentralen F 70 mit ferngesteuertem<br />

Zentralblock MC L84N oder Zb S660 zulassen.<br />

ba) Zwischen zwei Zugmeldestellen, die demselben Fahrdienstleiter zugeteilt<br />

sind, dürfen darf Sie das Auswerten der Anzeigen nur zugelassen werden,<br />

wenn das Auswerten für alle Streckengleise - bei einer Unterteilung in mehrere<br />

Zugfolgeabschnitte für alle Zugfolgeabschnitte - einheitlich anwendbar ist.<br />

cb) Sind die benachbarten Zugmeldestellen nicht demselben Fahrdienstleiter<br />

zugeteilt, müssen Sie richtungsweise einheitliche Regeln gegeben sein.<br />

(5) Fernsteuerzentrale DUS 500 mit ferngesteuertem Zentralblock MC L84N oder Zb<br />

S660:<br />

(5) a) Sie dürfen Auswerten der Anzeigen bei Fernsteuerzentrale DUS 500 mit<br />

ferngesteuertem Zentralblock MC L84N oder Zb S660 zulassen.<br />

ba) Die technischen Voraussetzungen für eine Anwendung des Verfahrens<br />

werden von der Fachlinie Leit- und Sicherungstechnik bekannt gegeben.<br />

cb) Zwischen zwei Zugmeldestellen, die demselben Fahrdienstleiter zugeteilt<br />

sind, dürfen darf Sie das Auswerten der Anzeigen nur zugelassen werden,<br />

wenn das Auswerten für alle Streckengleise - bei einer Unterteilung in mehrere<br />

Zugfolgeabschnitte für alle Zugfolgeabschnitte - einheitlich anwendbar ist.<br />

dc) Sind die benachbarten Zugmeldestellen nicht demselben Fahrdienstleiter<br />

zugeteilt, müssen Sie richtungsweise einheitliche Regeln gegeben sein.<br />

(6) Betriebssteuerzentrale (BSZ) München:<br />

(6) Im Bereich der Betriebssteuerzentrale München dürfen darf Sie das<br />

Auswerten der Anzeigen nur für die Zugfolgeabschnitte zugelassen werden,<br />

bei denen für die ferngesteuerte Zentralblockbauform die Gleisfreimeldung<br />

des Streckenabschnitts mit Achszähleinrichtungen ausgeführt ist und im<br />

ferngesteuerten Stellwerk hierfür eine Blockabschnittsprüftaste (BlPrT) eingerichtet<br />

ist.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

42 Anwendungsfälle<br />

Sie dürfen das Das Auswerten der Anzeigen darf für folgende Anwendungsfälle zugelassen<br />

werden:<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 08.01.2014

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