Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG
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408.1451 Züge fahren<br />
Seite 2 von 10 Einfahrt in Stumpfgleise oder teilweise besetzte Gleise, Einfahrweg<br />
begrenzen, Halteplatz im Befehl vorschreiben<br />
Signale Zs 3v<br />
+ Zs 3<br />
Signal Zs 3<br />
31 Einfahrt in ein teilweise besetztes oder gesperrtes Gleis bzw. in ein<br />
Gleis mit besetztem oder gesperrtem Durchrutschweg<br />
Nach Modul 408.0451 Abschnitt 1 Absatz 3 können bei der Einfahrt in ein teilweise<br />
besetztes oder gesperrtes Gleis bzw. in ein Gleis mit besetztem oder gesperrtem<br />
Durchrutschweg ergänzende Regeln im Betriebsstellenbuch gegeben sein. Ergänzende<br />
Regeln sind in folgenden Fällen erforderlich:<br />
- Einfahrt in Gleise mit Zugdeckungssignalen (Abschnitt 32)<br />
- Einfahrt in Gleise mit verkürztem Durchrutschweg (Abschnitt 33)<br />
- Einfahrt in Gleise, deren Einfahrweg nach Modul 301.0301 Abschnitt 13 Absatz<br />
3, 3. Anstrich um mehr als 30 % kürzer ist als bei den übrigen Einfahrten (Abschnitt<br />
34)<br />
- Ersatz Befehl 10 oder 12 durch Signal Zs 7 (Abschnitt 35)<br />
32 Einfahrt in Gleise mit Zugdeckungssignalen<br />
Für die Erstellung der örtlichen Zusätze bei Einfahrt in Gleise mit Zugdeckungssignalen<br />
gelten folgende Regeln:<br />
Der Fahrdienstleiter darf die Einfahrt eines Zuges auf ein Zugdeckungssignal in folgenden<br />
Fällen zulassen:<br />
a) Der Zug fährt mit Fahrtstellung eines Hauptsignals ein und Signale Zs 3v und<br />
Zs 3 zeigen die zulässige Geschwindigkeit von 20 km/h an (Modul 301.0301 Abschnitt<br />
5 Absatz 5, Satz 2 i. V. m. Modul 301.0301 Abschnitt 6).<br />
b) Vor einer Einfahrt mit besonderem Auftrag in ein Gleis nach a) erteilt der Fahrdienstleiter<br />
dem Triebfahrzeugführer Befehl 10 – Grund Nr. 5 - nach Modul<br />
408.0451 Abschnitt 1 Absatz 2.<br />
c) Der Zug fährt mit Fahrtstellung eines Hauptsignals ein und ein Signal Zs 3 zeigt<br />
die zulässige Geschwindigkeit von 20 km/h an (Modul 301.0301 Abschnitt 5 Absatz<br />
5, Satz 2): Der Fahrdienstleiter darf die Einfahrt zulassen, wenn eine der folgend<br />
genannten Bedingungen erfüllt ist:<br />
- Der Fahrdienstleiter muss festgestellt haben, dass der Zug planmäßig in ein<br />
Gleis mit einem Zugdeckungssignal als Zielsignal einfährt. Die zutreffenden<br />
Züge sind im Fahrplan für Zugmeldestellen anzugeben. Dies ist zulässig,<br />
wenn im Fahrplan des Zuges das Zeichen „“ dargestellt wird.<br />
- Der Fahrdienstleiter muss festgestellt haben, dass der Zug am Hauptsignal<br />
angehalten hat.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
- Der Fahrdienstleiter muss festgestellt haben, dass der Zug am vor dem<br />
Hauptsignal liegenden gewöhnlichen Halteplatz angehalten hat. Dies ist zulässig,<br />
wo hinter dem gewöhnlichen Halteplatz kein Vorsignal bzw. Vorsignalwiederholer<br />
vorhanden ist (Feststellung der Zustimmung <strong>zur</strong> Abfahrt durch<br />
unmittelbare Sicht auf das Hauptsignal oder durch Fahrtanzeiger).<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
- Der Fahrdienstleiter muss den Triebfahrzeugführer fernmündlich verständigt<br />
haben, dass er mit 20 km/h einfahren muss.<br />
- Der Fahrdienstleiter muss festgestellt haben, dass der Zug am „Halt erwarten“<br />
zeigenden Vorsignal rückliegenden Hauptsignal vorbeigefahren ist. Dies ist<br />
zulässig, wo das Vorsignal am rückliegenden Hauptsignal angebracht ist und<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 22.11.2013