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Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG

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408.1451 Züge fahren<br />

Seite 2 von 10 Einfahrt in Stumpfgleise oder teilweise besetzte Gleise, Einfahrweg<br />

begrenzen, Halteplatz im Befehl vorschreiben<br />

Signale Zs 3v<br />

+ Zs 3<br />

Signal Zs 3<br />

31 Einfahrt in ein teilweise besetztes oder gesperrtes Gleis bzw. in ein<br />

Gleis mit besetztem oder gesperrtem Durchrutschweg<br />

Nach Modul 408.0451 Abschnitt 1 Absatz 3 können bei der Einfahrt in ein teilweise<br />

besetztes oder gesperrtes Gleis bzw. in ein Gleis mit besetztem oder gesperrtem<br />

Durchrutschweg ergänzende Regeln im Betriebsstellenbuch gegeben sein. Ergänzende<br />

Regeln sind in folgenden Fällen erforderlich:<br />

- Einfahrt in Gleise mit Zugdeckungssignalen (Abschnitt 32)<br />

- Einfahrt in Gleise mit verkürztem Durchrutschweg (Abschnitt 33)<br />

- Einfahrt in Gleise, deren Einfahrweg nach Modul 301.0301 Abschnitt 13 Absatz<br />

3, 3. Anstrich um mehr als 30 % kürzer ist als bei den übrigen Einfahrten (Abschnitt<br />

34)<br />

- Ersatz Befehl 10 oder 12 durch Signal Zs 7 (Abschnitt 35)<br />

32 Einfahrt in Gleise mit Zugdeckungssignalen<br />

Für die Erstellung der örtlichen Zusätze bei Einfahrt in Gleise mit Zugdeckungssignalen<br />

gelten folgende Regeln:<br />

Der Fahrdienstleiter darf die Einfahrt eines Zuges auf ein Zugdeckungssignal in folgenden<br />

Fällen zulassen:<br />

a) Der Zug fährt mit Fahrtstellung eines Hauptsignals ein und Signale Zs 3v und<br />

Zs 3 zeigen die zulässige Geschwindigkeit von 20 km/h an (Modul 301.0301 Abschnitt<br />

5 Absatz 5, Satz 2 i. V. m. Modul 301.0301 Abschnitt 6).<br />

b) Vor einer Einfahrt mit besonderem Auftrag in ein Gleis nach a) erteilt der Fahrdienstleiter<br />

dem Triebfahrzeugführer Befehl 10 – Grund Nr. 5 - nach Modul<br />

408.0451 Abschnitt 1 Absatz 2.<br />

c) Der Zug fährt mit Fahrtstellung eines Hauptsignals ein und ein Signal Zs 3 zeigt<br />

die zulässige Geschwindigkeit von 20 km/h an (Modul 301.0301 Abschnitt 5 Absatz<br />

5, Satz 2): Der Fahrdienstleiter darf die Einfahrt zulassen, wenn eine der folgend<br />

genannten Bedingungen erfüllt ist:<br />

- Der Fahrdienstleiter muss festgestellt haben, dass der Zug planmäßig in ein<br />

Gleis mit einem Zugdeckungssignal als Zielsignal einfährt. Die zutreffenden<br />

Züge sind im Fahrplan für Zugmeldestellen anzugeben. Dies ist zulässig,<br />

wenn im Fahrplan des Zuges das Zeichen „“ dargestellt wird.<br />

- Der Fahrdienstleiter muss festgestellt haben, dass der Zug am Hauptsignal<br />

angehalten hat.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

- Der Fahrdienstleiter muss festgestellt haben, dass der Zug am vor dem<br />

Hauptsignal liegenden gewöhnlichen Halteplatz angehalten hat. Dies ist zulässig,<br />

wo hinter dem gewöhnlichen Halteplatz kein Vorsignal bzw. Vorsignalwiederholer<br />

vorhanden ist (Feststellung der Zustimmung <strong>zur</strong> Abfahrt durch<br />

unmittelbare Sicht auf das Hauptsignal oder durch Fahrtanzeiger).<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

- Der Fahrdienstleiter muss den Triebfahrzeugführer fernmündlich verständigt<br />

haben, dass er mit 20 km/h einfahren muss.<br />

- Der Fahrdienstleiter muss festgestellt haben, dass der Zug am „Halt erwarten“<br />

zeigenden Vorsignal rückliegenden Hauptsignal vorbeigefahren ist. Dies ist<br />

zulässig, wo das Vorsignal am rückliegenden Hauptsignal angebracht ist und<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 22.11.2013

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