Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG
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Züge fahren 408.1451<br />
Einfahrt in Stumpfgleise oder teilweise besetzte Gleise, Einfahrweg Seite 7 von 10<br />
begrenzen, Halteplatz im Befehl vorschreiben<br />
übermitteln, bevor er die Einfahrt des Zuges in Höhe des Einfahrsignals zulässt.<br />
Die Einfahrt darf in diesem Fall nicht mit Befehl 6 zugelassen werden (Verbot in<br />
örtlichen Zusätzen zu Modul 408.0463 Abschnitt 11 Absatz 1 c).<br />
d) Der Zug fährt mit Fahrtstellung eines Hauptsignals in ein Stumpfgleis - ausgenommen<br />
in ein besonders kurzes Stumpfgleis - in einen Bahnhof mit Stumpfgleisen<br />
und durchgehenden Gleisen ein und Signale Zs 3v und Zs 3 zeigen die zulässige<br />
Geschwindigkeit von 30 km/h an (Modul 301.0301 Abschnitt 5 Absatz 5,<br />
Satz 1 u. Modul 408.0301 Abschnitt 6).<br />
e) Der Fahrdienstleiter schreibt dem Triebfahrzeugführer bei Einfahrt mit besonderem<br />
Auftrag in ein Stumpfgleis nach d) die zulässige Geschwindigkeit von 30<br />
km/h durch Befehl 10 - Grund Nr. 4 - vor. Er muss Befehl 10 am Hauptsignal<br />
bzw. am davor liegenden gewöhnlichen Halteplatz unmittelbar vor Zulassen der<br />
Zugfahrt übermitteln. Wenn ein Zug vom Gegengleis in ein Stumpfgleis einfährt<br />
und kein Hauptsignal vorhanden ist, muss der Fahrdienstleiter den Befehl 10<br />
übermitteln, bevor er die Einfahrt des Zuges in Höhe des Einfahrsignals zulässt.<br />
Die Einfahrt darf in diesem Fall nicht mit Befehl 6 zugelassen werden (Verbot in<br />
örtlichen Zusätzen zu Modul 408.0463 Abschnitt 11 Absatz 1 c).<br />
f) Der Zug fährt mit Fahrtstellung eines Hauptsignals in ein besonders kurzes<br />
Stumpfgleis ein und ein Signal Zs 3 zeigt die zulässige Geschwindigkeit von 20<br />
km/h an (Modul 301.0301 Abschnitt 5 Absatz 5, Satz 2). Der Fahrdienstleiter darf<br />
die Einfahrt zulassen, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:<br />
- Der Fahrdienstleiter muss festgestellt haben, dass der Zug am Hauptsignal<br />
angehalten hat.<br />
- Der Fahrdienstleiter muss festgestellt haben, dass der Zug am vor dem<br />
Hauptsignal liegenden gewöhnlichen Halteplatz angehalten hat. Dies ist zulässig,<br />
wo hinter dem gewöhnlichen Halteplatz kein Vorsignal bzw. Vorsignalwiederholer<br />
vorhanden ist (Feststellung der Zustimmung <strong>zur</strong> Abfahrt durch<br />
unmittelbare Sicht auf das Hauptsignal oder durch Fahrtanzeiger).<br />
- Der Fahrdienstleiter muss den Triebfahrzeugführer fernmündlich verständigt<br />
haben, dass er mit 20 km/h einfahren muss.<br />
- Der Fahrdienstleiter muss festgestellt haben, dass der Zug am „Halt erwarten“<br />
zeigenden Vorsignal vorbeigefahren ist. Dies ist zulässig, wo kein Vorsignalwiederholer<br />
vorhanden ist und der Fahrdienstleiter die Feststellung durch Hinsehen<br />
oder Auswerten der Besetztanzeige treffen kann (Beispiele vgl. Abschnitt<br />
32 c, 5. Anstrich).Der Fahrdienstleiter muss festgestellt haben, dass<br />
der Zug am rückliegenden Hauptsignal vorbeigefahren ist. Dies ist zulässig,<br />
wo das Vorsignal am rückliegenden Hauptsignal angebracht ist und kein Vorsignalwiederholer<br />
vorhanden ist.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
g) Der Fahrdienstleiter schreibt dem Triebfahrzeugführer bei Einfahrt mit besonderem<br />
Auftrag in ein besonders kurzes Stumpfgleis nach f) die zulässige Geschwindigkeit<br />
von 20 km/h durch Befehl 10 - Grund Nr. 5 - vor. Er muss Befehl<br />
10 am Hauptsignal bzw. am davor liegenden gewöhnlichen Halteplatz unmittelbar<br />
vor Zulassen der Zugfahrt übermitteln. Wenn ein Zug vom Gegengleis in<br />
ein besonders kurzes Stumpfgleis einfährt und kein Hauptsignal vorhanden ist,<br />
muss der Fahrdienstleiter den Befehl 10 übermitteln, bevor er die Einfahrt des<br />
Zuges in Höhe des Einfahrsignals zulässt. Die Einfahrt darf in diesem Fall nicht<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Stumpfgleis<br />
Durchgangsbahnhof,<br />
Signal Zs 3v +<br />
Zs 3<br />
Besonders<br />
kurzes<br />
Stumpfgleis,<br />
Zs 3<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 22.11.2013