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Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG

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Richtlinie<br />

Züge fahren 408.1462<br />

Von der Fahrordnung auf der freien Strecke abweichen Seite 1 von 1<br />

Inhaltsübersicht<br />

Abschnitt Thema Bezug<br />

21 - 23 Regeln für das gleichzeitige Befahren von Regelund<br />

Gegengleis in derselben Fahrtrichtung auf Strecken<br />

mit Schrankenwärtern geben<br />

21 Voraussetzungen<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

408.0462 (2) a<br />

Wenn SieWenn auf Strecken mit Schrankenwärtern, wo Gleiswechselbetrieb ständig<br />

eingerichtet ist, gleichzeitige Fahrten in derselben Fahrtrichtung auf Regel- und Gegengleis<br />

zulassen wollenzulässig sein sollen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt<br />

sein:<br />

(1) Bahnübergänge mit signalabhängigen Schranken<br />

a) Für den Regelfall sind keine zusätzlichen Voraussetzungen zu erfüllen, wenn in<br />

beiden Gleisen für Fahrten auf dem Regel- und Gegengleis Signalabhängigkeit<br />

vorhanden ist.<br />

b) Sobald die Signalabhängigkeit zwischen den Schranken und einem Hauptsignal<br />

aufgehoben ist, müssen die Schrankenwärter über Zugfahrten benachrichtigt<br />

werden und den Nachweis der Zugmeldungen führen.<br />

Ist Signalabhängigkeit nur teilweise eingerichtet, müssen die Voraussetzungen<br />

nach Absatz 2 erfüllt sein.<br />

(2) Bei Bahnübergängen ohne signalabhängige Schranken müssen Sie anordnenist<br />

anzuordnen, dass die Schrankenwärter über alle Zugfahrten benachrichtigt werden<br />

müssen und den Nachweis der Zugmeldungen führen müssen.<br />

22 Maßnahmen<br />

Sie müssen dieDie Maßnahmen des Abschnitts 1 sind für jeden betroffenen Abschnitt<br />

zwischen zwei Zugmeldestellen stets für dauernd anzuordnen, unabhängig davon, ob<br />

im Einzelfall Fahrten in derselben Fahrtrichtung auf dem Regel- und Gegengleis stattfinden.<br />

23 Örtliche RichtlinienBetriebsstellenbuch<br />

Nehmen Sie dieDie Regeln Regeln sind in die Örtlichen Richtlinien aufdas Betriebsstellenbuch<br />

aufzunehmen.<br />

<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 23.1.14

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