Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG
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Richtlinie<br />
Züge fahren 408.1462<br />
Von der Fahrordnung auf der freien Strecke abweichen Seite 1 von 1<br />
Inhaltsübersicht<br />
Abschnitt Thema Bezug<br />
21 - 23 Regeln für das gleichzeitige Befahren von Regelund<br />
Gegengleis in derselben Fahrtrichtung auf Strecken<br />
mit Schrankenwärtern geben<br />
21 Voraussetzungen<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
408.0462 (2) a<br />
Wenn SieWenn auf Strecken mit Schrankenwärtern, wo Gleiswechselbetrieb ständig<br />
eingerichtet ist, gleichzeitige Fahrten in derselben Fahrtrichtung auf Regel- und Gegengleis<br />
zulassen wollenzulässig sein sollen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt<br />
sein:<br />
(1) Bahnübergänge mit signalabhängigen Schranken<br />
a) Für den Regelfall sind keine zusätzlichen Voraussetzungen zu erfüllen, wenn in<br />
beiden Gleisen für Fahrten auf dem Regel- und Gegengleis Signalabhängigkeit<br />
vorhanden ist.<br />
b) Sobald die Signalabhängigkeit zwischen den Schranken und einem Hauptsignal<br />
aufgehoben ist, müssen die Schrankenwärter über Zugfahrten benachrichtigt<br />
werden und den Nachweis der Zugmeldungen führen.<br />
Ist Signalabhängigkeit nur teilweise eingerichtet, müssen die Voraussetzungen<br />
nach Absatz 2 erfüllt sein.<br />
(2) Bei Bahnübergängen ohne signalabhängige Schranken müssen Sie anordnenist<br />
anzuordnen, dass die Schrankenwärter über alle Zugfahrten benachrichtigt werden<br />
müssen und den Nachweis der Zugmeldungen führen müssen.<br />
22 Maßnahmen<br />
Sie müssen dieDie Maßnahmen des Abschnitts 1 sind für jeden betroffenen Abschnitt<br />
zwischen zwei Zugmeldestellen stets für dauernd anzuordnen, unabhängig davon, ob<br />
im Einzelfall Fahrten in derselben Fahrtrichtung auf dem Regel- und Gegengleis stattfinden.<br />
23 Örtliche RichtlinienBetriebsstellenbuch<br />
Nehmen Sie dieDie Regeln Regeln sind in die Örtlichen Richtlinien aufdas Betriebsstellenbuch<br />
aufzunehmen.<br />
<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 23.1.14