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Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG

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oder Auswerten der Besetztanzeige treffen kann. Diese Bedingungen stellen sicher, dass der<br />

Triebfahrzeugführer das Vorsignal in Stellung Vr 0 wahrgenommen hat, sodass das anschließende<br />

Signal Hp 2 und Zs 3 Kennzahl 2 für ihn eine Aufwertung darstellt.<br />

Alle Bedingungen sind als Alternativen zu verstehen. Der Aufsteller des Betriebsstellenbuchs<br />

kann entscheiden, welche Möglichkeiten örtlich zutreffen und zweckmäßig sind.<br />

Abschnitt 33 gibt die Regeln für die Einfahrt in Gleise mit verkürztem Durchrutschweg vor. Er<br />

regelt 2 Anwendungsfälle, welche die signaltechnischen Ausrüstungszustände widerspiegeln:<br />

• Zs 3 v + Zs 3 (Unterabsätze a und b)<br />

• Zs 3 (Unterabsätze c und d)<br />

Der jeweils erste Unterabsatz eines Anwendungsfalles gibt die Regeln für die Einfahrt mit<br />

Fahrtstellung eines Hauptsignals vor, der jeweils zweite Unterabsatz gibt die Regeln für eine<br />

Einfahrt mit besonderem Auftrag vor. Den Regeln für die Einfahrt mit besonderem Auftrag ist<br />

gemeinsam: Es ist immer ein Befehl erforderlich. Dies stellt sicher: Der Triebfahrzeugführer erhält<br />

auch dann eine „betriebliche Anweisung“ im Sinne der EBO § 39 Absatz 4, wenn bei einer<br />

aus Sicht des Fahrdienstleiters planmäßigen Einfahrt in ein Gleis mit verkürztem Durchrutschweg<br />

bei Anwendung des Ersatzfahrplanes nicht sicher ist, dass das Zeichen „“ im Fahrplan<br />

den Triebfahrzeugführer auf die Besonderheit hinweist:<br />

• Bei Einfahrt mit Fahrtstellung eines Hauptsignals erhält der Triebfahrzeugführer eine<br />

signaltechnisch sichere Information aus einem Zusatzsignal.<br />

• Bei einer Einfahrt mit besonderem Auftrag erhält er in allen Fällen einen Befehl.<br />

Abschnitt 33 c enthält neue Regeln für die Einfahrt eines Zuges in ein Gleis mit verkürztem<br />

Durchrutschweg, bei der die zulässige Geschwindigkeit durch Signal Zs 3 angezeigt wird. Bezüglich<br />

des 1. 3., 4. und 5. Anstriches treffen die Erläuterungen zu Abschnitt 32 c sinngemäß<br />

zu. Zusätzlich gibt es hier eine weitere Möglichkeit: Der Fahrdienstleiter kann feststellen, dass<br />

der Zug bereits in der rückliegenden Zugstraße mit höchstens 30 km/h fährt. Dies ist zulässig,<br />

wo dem Zug bereits in der rückliegenden Zugstraße ein Signal Zs 3 mit der Kennzahl 3 gezeigt<br />

wurde. Da das Startsignal der rückliegenden Zugstraße entweder Einfahrsignal oder Zwischensignal<br />

ist, erstreckt sich der anschließende Weichenbereich jeweils bis zum nächsten Hauptsignal.<br />

Der Triebfahrzeugführer nähert sich deshalb dem nächsten Hauptsignal mit höchstens<br />

30 km/h und kann daher nicht durch ein Signal Zs 3 mit der Kennzahl 3 überrascht werden.<br />

Alle Bedingungen sind als Alternativen zu verstehen. Der Aufsteller des Betriebsstellenbuchs<br />

kann entscheiden, welche Möglichkeiten örtlich zutreffen und zweckmäßig sind.<br />

Abschnitt 35 ist neu und regelt, dass der Fahrdienstleiter einen Befehl 10 oder 12 gemäß Abschnitt<br />

32 bis 34 bzw. nach Modul 408.0451 Abschnitt 1 Absatz 2 durch ein Signal Zs 7 ersetzen<br />

darf. Zusammen mit den Vorgaben in Abschnitt 32 Absätze b, d, f und h, Abschnitt 33 Absatz<br />

b und d sowie Abschnitt 34 Absatz b ersetzt und erweitert diese Regel das bisher in Modul<br />

408.0691 geregelte Vorgehen. Nach Modul 408.0691 musste ein Triebfahrzeugführer auf Sicht<br />

fahren, wenn er bei Ausfall der Führerraumanzeige der Fahrplanangaben mit Ersatzfahrplan<br />

weiterfuhr und die Zugfahrt an einem Einfahr- oder Zwischensignal mit Signal Zs 1 oder Befehl<br />

zugelassen wurde bzw. wenn eine Zugfahrt in Höhe des Einfahrsignals auf Befehl zugelassen<br />

wurde. Da er nach der Neuregelung entweder einen Befehl 10 oder 12 erhält oder mit Signal<br />

Zs 7 beauftragt wird, auf Sicht zu fahren, kann die entsprechende Regel in Modul 408.0691<br />

entfallen. Vorteil dieses Vorgehens ist, dass die Regeln für den Triebfahrzeugführer vereinfacht<br />

werden und dass sie auch für die bisher nicht erfassten Fälle gelten, bei denen ein Zug mit Er-<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>

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