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Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG

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408.1421 Züge fahren<br />

Seite 6 von 6 Blockstellen, Schrankenwärter oder Bahnübergangsposten über Zugfahrten<br />

benachrichtigen<br />

81 Grundsatz<br />

Der EIU MAöB mussDie Streckenfahrpläne sind<br />

1 Abzweigstellen - soweit sie nicht mit Fahrplan für Zugmeldestellen ausgerüstet<br />

sind - oder<br />

2 Blockstellen<br />

zuzuteilen.<br />

82 Vordruck, vom Vordruck abweichendes Muster<br />

Der MAöB EIU mussEs ist Vordruck 408.1421V01 zu verwenden; Er Es darf ein vom<br />

Vordruck 408.1421V01 abweichendes Muster verwendenverwendet werden, wenn die<br />

erforderlichen Angaben des Streckenfahrplans enthalten sind.<br />

83 Änderungen<br />

Der MAöB EIU muss Änderungen zu Streckenfahrplänen sind schriftlich bekannt zu<br />

geben.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<br />

<strong>Entwurf</strong> vom<br />

23.1.14

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