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Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG

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408.1244 Züge fahren<br />

Seite 2 von 7 Räumungsprüfung - Strecken mit selbsttätigem Streckenblock -<br />

22 Örtliche RichtlinienBetriebsstellenbuch<br />

Anlässe<br />

Örtliche<br />

RichtlinienBetr<br />

iebsstellenbuch<br />

Anwendungsfälle<br />

Nehmen Sie die Die Regeln in diesind Örtlichen Richtlinienim Betriebsstellenbuch zu<br />

geben auf.<br />

31 Einzelräumungsprüfung bei Bahnhöfen mit Blockkennzeichen<br />

(1) Bei Bahnhöfen, in denen Blockkennzeichen vorhanden sind, ist bei Anlässen nach<br />

Modul 408.0244 Abschnitt 4 Absatz 1 a und b sowie bei Anlässen nach Modul<br />

408.0651 Abschnitt 4 d und Abschnitt 6 d Einzelräumungsprüfung bei allen Blockstellen<br />

für anzeigegeführte Züge zwischen Ausfahrsignal bzw. dem letzten Signal<br />

Ne 14 des Bahnhofs (jeweils einschließlich) und Bahnhofsgrenze erforderlich.<br />

(2) Nennen Sie in denIm Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch sind die Ausfahrsignale,<br />

Signale Ne 14 und Blockkennzeichen, bei denen bei Anlässen nach Modul<br />

408.0244 Abschnitt 4 Absatz 1 a und b sowie bei Anlässen nach Modul 408.0651<br />

Abschnitt 4 d und Abschnitt 6 d Einzelräumungsprüfung erforderlich ist., zu nennen.<br />

32 Räumungsprüfung auf Zeit bei selbsttätigem Streckenblock einführen<br />

(1) Räumungsprüfung auf Zeit ist erforderlich<br />

a) auf Strecken mit Selbstblock<br />

1. für den Zugfolgeabschnitt hinter einem Ausfahrsignal, selbsttätigen<br />

Blocksignal oder hinter dem Blocksignal einer Abzweigstelle, wenn sich am<br />

Ende dieses Zugfolgeabschnitts<br />

- ein Formhauptsignal oder<br />

- ein Lichthauptsignal, das nicht zugbewirkt auf Halt gestellt wird,<br />

befindet,<br />

2. wenn es sich um Zugfolgeabschnitte mit Gleisstromkreisen und Dreilagenmotorrelais<br />

handelt,<br />

b) auf Strecken mit Zentralblock<br />

für den Zugfolgeabschnitt hinter dem letzten Hauptsignal des Zentralblockbereichs,<br />

wenn sich am Ende dieses Zugfolgeabschnitts<br />

- ein Formhauptsignal oder<br />

- ein Lichthauptsignal, das nicht zugbewirkt auf Halt gestellt wird,<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

Örtliche<br />

RichtlinienBetr<br />

iebsstellenbuch<br />

Anwendungsfälle<br />

befindet.<br />

(2) Nennen Sie in denIm Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch sind die Zugfolgeabschnitte,<br />

für die Räumungsprüfung auf Zeit eingeführt werden muss., zu nennen.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

33 Räumungsprüfung vor Bedienen der Fahrstraßenhilfstaste<br />

(1) Bei Gleisbildstellwerken kann Blockstreckensicherung in Fahrstraßentechnik<br />

(Bahnhofstechnik) eingerichtet sein, z. B. bei<br />

- den Stellwerksbauformen Sp Dr S600, Sp Dr S60, Sp Dr L60 und<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 08.01.2014

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