Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG
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408.1244 Züge fahren<br />
Seite 2 von 7 Räumungsprüfung - Strecken mit selbsttätigem Streckenblock -<br />
22 Örtliche RichtlinienBetriebsstellenbuch<br />
Anlässe<br />
Örtliche<br />
RichtlinienBetr<br />
iebsstellenbuch<br />
Anwendungsfälle<br />
Nehmen Sie die Die Regeln in diesind Örtlichen Richtlinienim Betriebsstellenbuch zu<br />
geben auf.<br />
31 Einzelräumungsprüfung bei Bahnhöfen mit Blockkennzeichen<br />
(1) Bei Bahnhöfen, in denen Blockkennzeichen vorhanden sind, ist bei Anlässen nach<br />
Modul 408.0244 Abschnitt 4 Absatz 1 a und b sowie bei Anlässen nach Modul<br />
408.0651 Abschnitt 4 d und Abschnitt 6 d Einzelräumungsprüfung bei allen Blockstellen<br />
für anzeigegeführte Züge zwischen Ausfahrsignal bzw. dem letzten Signal<br />
Ne 14 des Bahnhofs (jeweils einschließlich) und Bahnhofsgrenze erforderlich.<br />
(2) Nennen Sie in denIm Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch sind die Ausfahrsignale,<br />
Signale Ne 14 und Blockkennzeichen, bei denen bei Anlässen nach Modul<br />
408.0244 Abschnitt 4 Absatz 1 a und b sowie bei Anlässen nach Modul 408.0651<br />
Abschnitt 4 d und Abschnitt 6 d Einzelräumungsprüfung erforderlich ist., zu nennen.<br />
32 Räumungsprüfung auf Zeit bei selbsttätigem Streckenblock einführen<br />
(1) Räumungsprüfung auf Zeit ist erforderlich<br />
a) auf Strecken mit Selbstblock<br />
1. für den Zugfolgeabschnitt hinter einem Ausfahrsignal, selbsttätigen<br />
Blocksignal oder hinter dem Blocksignal einer Abzweigstelle, wenn sich am<br />
Ende dieses Zugfolgeabschnitts<br />
- ein Formhauptsignal oder<br />
- ein Lichthauptsignal, das nicht zugbewirkt auf Halt gestellt wird,<br />
befindet,<br />
2. wenn es sich um Zugfolgeabschnitte mit Gleisstromkreisen und Dreilagenmotorrelais<br />
handelt,<br />
b) auf Strecken mit Zentralblock<br />
für den Zugfolgeabschnitt hinter dem letzten Hauptsignal des Zentralblockbereichs,<br />
wenn sich am Ende dieses Zugfolgeabschnitts<br />
- ein Formhauptsignal oder<br />
- ein Lichthauptsignal, das nicht zugbewirkt auf Halt gestellt wird,<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
Örtliche<br />
RichtlinienBetr<br />
iebsstellenbuch<br />
Anwendungsfälle<br />
befindet.<br />
(2) Nennen Sie in denIm Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch sind die Zugfolgeabschnitte,<br />
für die Räumungsprüfung auf Zeit eingeführt werden muss., zu nennen.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
33 Räumungsprüfung vor Bedienen der Fahrstraßenhilfstaste<br />
(1) Bei Gleisbildstellwerken kann Blockstreckensicherung in Fahrstraßentechnik<br />
(Bahnhofstechnik) eingerichtet sein, z. B. bei<br />
- den Stellwerksbauformen Sp Dr S600, Sp Dr S60, Sp Dr L60 und<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 08.01.2014