Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG
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Züge fahren 408.1431<br />
Sonderzüge, Umleiten oder Ausfall von Zügen Seite 11 von 23<br />
43 Einsatzfälle gestalten<br />
(1) Der MAöB EIU muss beimBeim Erstellen der Einsatzfälle sind die Muster im Abschnitt<br />
7 zu beachten. Der Aufbau der Muster ist verbindlich.<br />
(2) Der MAöB EIU muss imIm Kopf des Einsatzfalls ist die Nummer entsprechend der<br />
„Übersicht der Einsatzfälle (Sperrabschnitte)“ zu vermerken. Außerdem muss erist<br />
anzugeben<br />
a) den der Namen des Tunnels (für Einsatzfälle im Tunnel),<br />
b) den der Sperrabschnitt mit Angabe der begrenzenden Zugmeldestellen (für<br />
Einsatzfälle der Sperrfahrt außerhalb von Tunneln).<br />
44 Sperrabschnitt darstellen<br />
a) Der MAöB EIU muss denDer Sperrabschnitt ist mit den beiden begrenzenden<br />
Zugmeldestellen -ggf. mit der in den Abschnitt einbezogenen Zugmeldestelle -<br />
(bei Bahnhöfen nur der entsprechende Bahnhofskopf) als verzerrten verzerrter<br />
Streckenübergangsplan auf der linken Hälfte des Einsatzfalls darzustellen. Alle Kilometerangaben<br />
muss ersind rechtsbündig zu schreiben. Er muss denDer gesperrten<br />
Abschnitt ist in gelber Farbe zu unterlegen.<br />
b) Der MAöB EIU muss dieDie Betriebsstellen sind mit ihrem Namen und den entsprechenden<br />
Signalen und deren <strong>Stand</strong>ort zu nennen.<br />
c) Der MAöB EIU muss alleAlle Tunnels sind nach dem Muster in der Anlage darzustellen,<br />
mit Angabe von Tunnelanfang und -ende, Name und Länge. Bei den „Tunnel-<br />
Einsatzfällen“ muss er denist der betreffenden Tunnel statt der sonst verwendeten<br />
Umrahmung durch fett-schwarze Umrahmung hervorzuheben.<br />
d) Die Lage der Rettungsplätze der MAöB EIUdarf durch die km-Angabe und eine<br />
waagerecht gestrichelte Linie angegeben werden.<br />
e) Die Rettungszug-Halteplätze muss der MAöB EIUsind durch die km-Angabe und<br />
eine waagerecht gestrichelte Linie anzugeben.<br />
f) Die Anrückrichtung des Rettungszuges muss der MAöB EIUist durch einen fettgedruckten<br />
Pfeil am oberen Rand des Streckenübersichtsplans anzudeuten.<br />
45 Regeln geben<br />
a) Die Regeln für die Fahrt in den Sperrabschnitt und für alle Fahrten innerhalb des<br />
Sperrabschnitts muss der MAöB EIUsind auf der rechten Hälfte des Einsatzfalls<br />
aufführenaufzuführen. Er muss alleAlle Angaben sind nach dem Muster in Abschnitt<br />
7 zu umrahmen und zusätzlich durch einen Hinweispfeil den entsprechenden<br />
kilometrischen Angaben im Streckenübersichtsplan zuzuordnen, wenn sich<br />
die Angaben ausschließlich auf einen Punkt beziehen.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
b) Dem Triebfahrzeugführer des Rettungszuges muss der MAöB EIUist vorzuschreiben,<br />
dass er sich bei Annäherung an die in der Fahrplan-Mitteilung für Rettungszug<br />
aufgeführte Zugmeldestelle über Zugfunk beim zuständigen Fahrdienstleiter<br />
melden muss.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<strong>Entwurf</strong> vom 23.1.14