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Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG

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Züge fahren 408.1431<br />

Sonderzüge, Umleiten oder Ausfall von Zügen Seite 11 von 23<br />

43 Einsatzfälle gestalten<br />

(1) Der MAöB EIU muss beimBeim Erstellen der Einsatzfälle sind die Muster im Abschnitt<br />

7 zu beachten. Der Aufbau der Muster ist verbindlich.<br />

(2) Der MAöB EIU muss imIm Kopf des Einsatzfalls ist die Nummer entsprechend der<br />

„Übersicht der Einsatzfälle (Sperrabschnitte)“ zu vermerken. Außerdem muss erist<br />

anzugeben<br />

a) den der Namen des Tunnels (für Einsatzfälle im Tunnel),<br />

b) den der Sperrabschnitt mit Angabe der begrenzenden Zugmeldestellen (für<br />

Einsatzfälle der Sperrfahrt außerhalb von Tunneln).<br />

44 Sperrabschnitt darstellen<br />

a) Der MAöB EIU muss denDer Sperrabschnitt ist mit den beiden begrenzenden<br />

Zugmeldestellen -ggf. mit der in den Abschnitt einbezogenen Zugmeldestelle -<br />

(bei Bahnhöfen nur der entsprechende Bahnhofskopf) als verzerrten verzerrter<br />

Streckenübergangsplan auf der linken Hälfte des Einsatzfalls darzustellen. Alle Kilometerangaben<br />

muss ersind rechtsbündig zu schreiben. Er muss denDer gesperrten<br />

Abschnitt ist in gelber Farbe zu unterlegen.<br />

b) Der MAöB EIU muss dieDie Betriebsstellen sind mit ihrem Namen und den entsprechenden<br />

Signalen und deren <strong>Stand</strong>ort zu nennen.<br />

c) Der MAöB EIU muss alleAlle Tunnels sind nach dem Muster in der Anlage darzustellen,<br />

mit Angabe von Tunnelanfang und -ende, Name und Länge. Bei den „Tunnel-<br />

Einsatzfällen“ muss er denist der betreffenden Tunnel statt der sonst verwendeten<br />

Umrahmung durch fett-schwarze Umrahmung hervorzuheben.<br />

d) Die Lage der Rettungsplätze der MAöB EIUdarf durch die km-Angabe und eine<br />

waagerecht gestrichelte Linie angegeben werden.<br />

e) Die Rettungszug-Halteplätze muss der MAöB EIUsind durch die km-Angabe und<br />

eine waagerecht gestrichelte Linie anzugeben.<br />

f) Die Anrückrichtung des Rettungszuges muss der MAöB EIUist durch einen fettgedruckten<br />

Pfeil am oberen Rand des Streckenübersichtsplans anzudeuten.<br />

45 Regeln geben<br />

a) Die Regeln für die Fahrt in den Sperrabschnitt und für alle Fahrten innerhalb des<br />

Sperrabschnitts muss der MAöB EIUsind auf der rechten Hälfte des Einsatzfalls<br />

aufführenaufzuführen. Er muss alleAlle Angaben sind nach dem Muster in Abschnitt<br />

7 zu umrahmen und zusätzlich durch einen Hinweispfeil den entsprechenden<br />

kilometrischen Angaben im Streckenübersichtsplan zuzuordnen, wenn sich<br />

die Angaben ausschließlich auf einen Punkt beziehen.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

b) Dem Triebfahrzeugführer des Rettungszuges muss der MAöB EIUist vorzuschreiben,<br />

dass er sich bei Annäherung an die in der Fahrplan-Mitteilung für Rettungszug<br />

aufgeführte Zugmeldestelle über Zugfunk beim zuständigen Fahrdienstleiter<br />

melden muss.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<strong>Entwurf</strong> vom 23.1.14

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