Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG
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408.1251 Züge fahren<br />
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Hauptsignale bedienen<br />
Grundsatz<br />
Zustimmungsoder<br />
Befehlsempfangsfelder<br />
Weichenbereich<br />
22 Verzicht<br />
Wo bei angepasstem selbsttätigen Streckenblock das Einfahrsignal oder Blocksignal<br />
nicht zugbewirkt auf Halt gestellt wird, dürfen darf Sie zugelassen werden, dass das<br />
Signal auf Halt gestellt wird, wenn der Zug an der Signal-Zugschlussstelle vorbeigefahren<br />
ist, ohne dass ein Zeichen des Zugschlusssignals erkannt worden ist.<br />
23 Örtliche RichtlinienBetriebsstellenbuch<br />
Nehmen Sie die Die Regeln in diesind im Betriebsstellenbuch Örtlichen Richtlinien aufzu<br />
geben.<br />
31 Signal-Zugschlussstelle bestimmen<br />
Bestimmen SieDie Signal-Zugschlussstellen sind so zu bestimmen, dass zwischen<br />
dem Hauptsignal oder der virtuellen Blockstelle und der Signal-Zugschlussstelle mindestens<br />
der Durchrutschweg bzw. Gefahrpunktabstand vorhanden ist.<br />
32 Fahrstraßen-Zugschlussstelle bestimmen<br />
(1) Bestimmen Sie die Die Fahrstraßen-Zugschlussstelle für die Fahrstraßenauflösung<br />
(hierzu zählen das Auflösen der Fahrstraße und das Blocken des Zustimmungsoder<br />
Befehlsempfangsfeldes) oder für das Zurücklegen des Fahrstraßenhebels ist<br />
so zu bestimmen, dass ein fahrender Zug durch Umstellen von Weichen oder<br />
Flankenschutzeinrichtungen nicht gefährdet werden kann. Werden statt des Fahrstraßenhebels<br />
andere Einrichtungen verwendet, nennen Sie sind diese zu nennen.<br />
(2) Bei Zustimmungs- oder Befehlsempfangsfeldern, die keine Weichen verschließen<br />
oder nur solche, die auch unter Verschluss eines folgenden Hauptsignals sind,<br />
dürfen Siedarf die Fahrstraßen-Zugschlussstelle für das Blocken des Zustimmungs-<br />
oder Befehlsempfangsfeldes bis an die Grenze des Fahrwegprüfbezirks<br />
legengelegt werden. Die Fahrstraßen-Zugschlussstelle gilt dann für Züge, die den<br />
Stellwerksbereich durchfahren. Wenn Sie die Zugschlussstellen in ein Verzeichnis<br />
nach Muster im Abschnitt 7 eingetragen werden, kennzeichnen Siesind diese<br />
Fahrstraßen-Zugschlussstellen durch das Zeichen „+“ zu kennzeichnen.<br />
(3) Sie brauchen Fahrstraßen-Zugschlussstellen brauchen nur dann zu bestimmenbestimmt<br />
zu werden, wenn der durch den Fahrstraßenhebel gesicherte Weichenbereich<br />
durchfahren wird.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
Wird der Weichenbereich nicht durchfahren, darf die Fahrstraße aufgelöst, das<br />
Zustimmungs- oder Befehlsempfangsfeld geblockt oder der Fahrstraßenhebel <strong>zur</strong>ückgelegt<br />
werden, wenn der Zug am gewöhnlichen Halteplatz - wenn im Fahrweg<br />
mehrere gewöhnliche Halteplätze liegen, am letzten gewöhnlichen Halteplatz -<br />
zum Halten gekommen ist. Wenn Sie die Zugschlussstellen in ein Verzeichnis<br />
nach Muster im Abschnitt 7 eingetragen werden, müssen muss Sie in die betreffende<br />
Spalte das Zeichen „./.“ setzengesetzt werden.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Sie müssen Fahrstraßen-Zugschlussstellen müssen bestimmen für Fahrstraßen<br />
bestimmt werden, auf denen<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 08.01.2014