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Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG

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408.1251 Züge fahren<br />

Seite 2 von 4<br />

Hauptsignale bedienen<br />

Grundsatz<br />

Zustimmungsoder<br />

Befehlsempfangsfelder<br />

Weichenbereich<br />

22 Verzicht<br />

Wo bei angepasstem selbsttätigen Streckenblock das Einfahrsignal oder Blocksignal<br />

nicht zugbewirkt auf Halt gestellt wird, dürfen darf Sie zugelassen werden, dass das<br />

Signal auf Halt gestellt wird, wenn der Zug an der Signal-Zugschlussstelle vorbeigefahren<br />

ist, ohne dass ein Zeichen des Zugschlusssignals erkannt worden ist.<br />

23 Örtliche RichtlinienBetriebsstellenbuch<br />

Nehmen Sie die Die Regeln in diesind im Betriebsstellenbuch Örtlichen Richtlinien aufzu<br />

geben.<br />

31 Signal-Zugschlussstelle bestimmen<br />

Bestimmen SieDie Signal-Zugschlussstellen sind so zu bestimmen, dass zwischen<br />

dem Hauptsignal oder der virtuellen Blockstelle und der Signal-Zugschlussstelle mindestens<br />

der Durchrutschweg bzw. Gefahrpunktabstand vorhanden ist.<br />

32 Fahrstraßen-Zugschlussstelle bestimmen<br />

(1) Bestimmen Sie die Die Fahrstraßen-Zugschlussstelle für die Fahrstraßenauflösung<br />

(hierzu zählen das Auflösen der Fahrstraße und das Blocken des Zustimmungsoder<br />

Befehlsempfangsfeldes) oder für das Zurücklegen des Fahrstraßenhebels ist<br />

so zu bestimmen, dass ein fahrender Zug durch Umstellen von Weichen oder<br />

Flankenschutzeinrichtungen nicht gefährdet werden kann. Werden statt des Fahrstraßenhebels<br />

andere Einrichtungen verwendet, nennen Sie sind diese zu nennen.<br />

(2) Bei Zustimmungs- oder Befehlsempfangsfeldern, die keine Weichen verschließen<br />

oder nur solche, die auch unter Verschluss eines folgenden Hauptsignals sind,<br />

dürfen Siedarf die Fahrstraßen-Zugschlussstelle für das Blocken des Zustimmungs-<br />

oder Befehlsempfangsfeldes bis an die Grenze des Fahrwegprüfbezirks<br />

legengelegt werden. Die Fahrstraßen-Zugschlussstelle gilt dann für Züge, die den<br />

Stellwerksbereich durchfahren. Wenn Sie die Zugschlussstellen in ein Verzeichnis<br />

nach Muster im Abschnitt 7 eingetragen werden, kennzeichnen Siesind diese<br />

Fahrstraßen-Zugschlussstellen durch das Zeichen „+“ zu kennzeichnen.<br />

(3) Sie brauchen Fahrstraßen-Zugschlussstellen brauchen nur dann zu bestimmenbestimmt<br />

zu werden, wenn der durch den Fahrstraßenhebel gesicherte Weichenbereich<br />

durchfahren wird.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

Wird der Weichenbereich nicht durchfahren, darf die Fahrstraße aufgelöst, das<br />

Zustimmungs- oder Befehlsempfangsfeld geblockt oder der Fahrstraßenhebel <strong>zur</strong>ückgelegt<br />

werden, wenn der Zug am gewöhnlichen Halteplatz - wenn im Fahrweg<br />

mehrere gewöhnliche Halteplätze liegen, am letzten gewöhnlichen Halteplatz -<br />

zum Halten gekommen ist. Wenn Sie die Zugschlussstellen in ein Verzeichnis<br />

nach Muster im Abschnitt 7 eingetragen werden, müssen muss Sie in die betreffende<br />

Spalte das Zeichen „./.“ setzengesetzt werden.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Sie müssen Fahrstraßen-Zugschlussstellen müssen bestimmen für Fahrstraßen<br />

bestimmt werden, auf denen<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 08.01.2014

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