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Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG

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Züge fahren<br />

Außergewöhnliche Fahrzeuge, außergewöhnliche ZügeVon den für<br />

Bahnanlagen oder Fahrzeuge vorgesehenen Maßen abweichen<br />

408.1435<br />

Abschnitt 1<br />

Absatz 1<br />

Seite 2<br />

nen Strecken (Übersicht der Strecken)“ aufzunehmen. Nennen Sie inIn der<br />

Übersicht sind Bedingungen und Einschränkungen, die beim Befahren der<br />

Haupt- oder Nebengleise zu beachten sind, zu nennen. Sie dürfen fürFür die<br />

Übersicht darf folgendes Muster oder eine Übersichtskarte verwendenverwendet<br />

werden.<br />

23 Bekannt geben<br />

Geben Sie Es sind<br />

- die Angaben über außergewöhnliche Züge den Aufstellern der Fahrpläne für<br />

Zugmeldestellen und der Betriebszentrale,<br />

- die „Übersicht der Strecken“ den Aufstellern der Fahrpläne für Zugmeldestellen,<br />

den Aufstellern der Örtlichen Richtlinien <strong>zur</strong> Richtlinie 408.01 -–<br />

09Betriebsstellenbücher, dem Trassenmanagement und der Betriebszentrale<br />

bekannt zu geben.<br />

Fahrdienstleiter müssen aufgrund der Regeln in Modul 408.0435 Abschnitt 1 Absatz<br />

4 zugelassene Strecken kennen oder außergewöhnliche Züge erkennen und<br />

aufgrund der Regeln in Modul 408.0901 Abschnitt 2 Einschränkungen für das Befahren<br />

von Bahnhofsgleisen auf zugelassenen Strecken kennen.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 16.01.2014

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