Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG
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Züge fahren 408.1431<br />
Sonderzüge, Umleiten oder Ausfall von Zügen Seite 5 von 23<br />
1. die zulässige Geschwindigkeit einer in die LZB bzw. in ETCS eingegebenen<br />
Langsamfahrstelle dem Ersten Triebfahrzeugführer in der Fahrplananordnung<br />
in Spalte 2 des Buchfahrplans bekannt zu geben, und<br />
2. den der Fahrdienstleiter, der das Startsignal auf Fahrt stellt, in der Fahrplananordnung<br />
anzuweisen, vor Zulassen der Fahrt am Startsignal, die in<br />
die LZB bzw. ETCS eingegebenen vorübergehenden Langsamfahrstellen<br />
bei der LZB-Zentrale bzw. der ETCS-Zentrale zu erfragen und in die LZB<br />
bzw. ETCS eingegebene Langsamfahrstellen, die nicht in der Fahrplananordnung<br />
in Spalte 2 des Buchfahrplans bekannt gegeben sind, dem Triebfahrzeugführer<br />
durch Befehl 9 mitzuteilen.<br />
Soweit die Anlagen-Verantwortlichen zustimmen, dürfen Siesind bekannt gegebene<br />
Langsamfahrstellen für einen Versuchszug aufzuheben. Soll die zulässige<br />
Geschwindigkeit im Bereich einer Langsamfahrstelle für den Versuchszug<br />
nicht gelten, müssen Sieist dern Fahrdienstleiter schriftlich zu beauftragen, dies<br />
dem Ersten Triebfahrzeugführer durch Befehl 11 mitzuteilen.<br />
f) Soll ein Versuchszug eine Weiche<br />
- mit einer Geschwindigkeit von mehr als 330 km/h oder<br />
- mit auffahrbarem Antrieb mit einer Geschwindigkeit von mehr als 200 km/h<br />
gegen die Spitze befahren, muss die Weiche durch Handverschluss 73 Sp<br />
nach den Regeln in Richtlinie 482.9001 Z 09 gesichert sein.<br />
Sie müssen dasDas Sichern der Weichen ist zu veranlassen und es ist dafür<br />
sorgenzu sorgen, dass die Sicherung der Weichen dem Fahrdienstleiter erforderlichenfalls<br />
gemeldet wird. Sie müssen dieDie zu sichernden Weichen sind<br />
dem Fahrdienstleiter mitzuteilen und ihn er ist anzuweisen, das Signal für den<br />
Versuchszug erst auf Fahrt zu stellen, wenn die Weichen durch Handverschluss<br />
gesichert sind.<br />
g) Soll ein Versuchszug<br />
- mit einer zulässigen Geschwindigkeit bis 160 km/h und nicht erreichten Mindestbremshundertsteln<br />
oder<br />
- mit einer zulässigen Geschwindigkeit, die die im Verzeichnis der örtlich zulässigen<br />
Geschwindigkeiten genannten Geschwindigkeiten überschreitet,<br />
auf Bahnsteiggleisen fahren, müssen Sieist das mit der Verkehrssicherungspflicht<br />
beauftragte Unternehmen aufzufordern, für den Schutz der Personen<br />
auf dem Bahnsteig zu sorgen und Ihnen zu bestätigen, dass die erforderlichen<br />
Regelungen getroffen sind.<br />
Sie müssen denDer Fahrdienstleiter ist in der Fahrplananordnung anzuweisen,<br />
das Signal für den Versuchszug erst auf Fahrt zu stellen, wenn die Bedingungen<br />
für das Fahren auf Bahnsteiggleisen erfüllt sind.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
h) Soll ein Versuchszug in mehreren unmittelbar aufeinander folgenden Versuchsabschnitten<br />
fahren, müssen Siesind dem Ersten Triebfahrzeugführer die<br />
Zielsignale der einzelnen Abschnitte in der Fahrplananordnung bekannt zu geben.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
i) Ist während der Fahrt des Versuchszuges die Wirbelstrombremse wirksam,<br />
müssen Siesind dem Fahrdienstleiter und dem ersten Erstem Triebfahrzeugführer<br />
in der Fahrplananordnung die zu treffenden Maßnahmen bekannt zu geben.<br />
Weichen<br />
sichern<br />
Mehrere<br />
Abschnitte<br />
Fahren auf<br />
Bahnsteiggleisen<br />
Wirbelstrombremse<br />
Sperrfahrten<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 23.1.14