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Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG

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408.1463 Züge fahren<br />

Seite 4 von 5<br />

Auf dem Gegengleis fahren<br />

61 Allgemeines<br />

Zu den Stellen im Gegengleis, an denen der MAöB EIU das Halten der Züge anzuordnen<br />

mussist, gehören<br />

a) Weichen auf freier Strecke, die nicht durch Handverschluss oder durch Hilfssperre<br />

am Fahrstraßen- oder Weichenhebel gesichert werden können,<br />

b) bewegliche Brücken auf freier Strecke,<br />

c) Einfahrsignale oder Blocksignale einer Abzweigstelle, die vom Gegengleis aus<br />

nicht, nicht rechtzeitig oder nicht sicher erkannt werden können. Wo am Gegengleis<br />

in Höhe des Einfahrsignals eines Bahnhofs oder dem Blocksignal einer Abzweigstelle<br />

ein Signal Ne 1 aufgestellt ist, muss kein Halt mit Befehl 12 angeordnet<br />

werden.<br />

62 Örtliche RichtlinienBetriebsstellenbuch<br />

Der MAöB EIU muss dieDie Regeln in die Örtlichen Richtliniensind in das Betriebsstellenbuch<br />

aufzunehmen.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<strong>Entwurf</strong> vom 23.1.14

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