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Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG

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Züge fahren 408.1451<br />

Einfahrt in Stumpfgleise oder teilweise besetzte Gleise, Einfahrweg Seite 5 von 10<br />

begrenzen, Halteplatz im Befehl vorschreiben<br />

Im Betriebsstellenbuch müssen Gleise, in die bei verkürztem Durchrutschweg signalmäßig<br />

eingefahren werden kann, genannt sowie die zutreffenden Regeln aus a –<br />

d vorgeben werden. Wenn c zutrifft, muss der zutreffende Anstrich bzw. die zutreffenden<br />

Anstriche vorgegeben werden. Gleise, für welche die gleichen Regeln gelten,<br />

dürfen zusammengefasst werden.<br />

Hinweis:<br />

Folgende Kombinationen sind möglich: a + b; c + d, e + f, g + h<br />

34 Einfahrt in andere Gleise<br />

Für die Erstellung der örtlichen Zusätze bei Einfahrt in andere Gleise, deren Einfahrweg<br />

nach Modul 301.0301 Abschnitt 13 Absatz 3, 3. Anstrich um mehr als 30 % kürzer<br />

ist als bei den übrigen Einfahrten, gelten folgende Regeln:<br />

Der Fahrdienstleiter darf die Einfahrt in ein anderes Gleis, dessen Einfahrweg nach<br />

Modul 301.0301 Abschnitt 13 Absatz 3, 3. Anstrich um mehr als 30 % kürzer ist als<br />

bei den übrigen Einfahrten, in folgenden Fällen zulassen:<br />

a) Der Zug fährt mit Fahrtstellung eines Hauptsignals ein und ein Signal Zs 13 kündigt<br />

die Einfahrt in das Gleis mit dem um mehr als 30 % verkürztem Einfahrweg<br />

an.<br />

b) Vor Einfahrt mit besonderem Auftrag in ein Gleis nach a) erteilt der Fahrdienstleiter<br />

dem Triebfahrzeugführer Befehl 12.3 mit dem Wortlaut „Sie fahren in ein Gleis<br />

mit verkürztem Einfahrweg“.<br />

In den örtlichen Zusätzen müssen o. g. Gleise genannt und hierzu die Regeln nach a<br />

und b vorgegeben werden; hierbei dürfen Gleise, für welche die gleichen Regeln gelten,<br />

zusammengefasst werden.<br />

35 Befehl 10 oder 12 durch Signal Zs 7 ersetzen<br />

Im Betriebsstellenbuch darf zugelassen werden, dass ein Befehl 10 oder 12 gemäß<br />

Abschnitt 32 bis 34 bzw. gemäß Modul 408.0451 Abschnitt 1 Absatz 2 durch ein Signal<br />

Zs 7 ersetzt werden darf. Dies ist nicht zulässig, wenn auf Strecken mit LZB oder<br />

ETCS zusätzlich Befehl 12 mit dem Wortlaut: „Halten Sie an vor Signal … (Bezeichnung<br />

des Signals, z. B. 20L201Y)“ erteilt werden muss.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Signal Zs 13<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 22.11.2013

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