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Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG

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408.1411 Züge fahren und Rangieren<br />

Seite 2 von 6<br />

Befehle<br />

41 Namen von Betriebsstellen abkürzen<br />

Der Ausfertiger eines Befehls darf Namen von Betriebsstellen unter folgenden Bedingungen<br />

abkürzen:<br />

Bei einem Befehl, den er dem Triebfahrzeugführer durch Diktieren übermittelt, darf der<br />

Ausfertiger die 5stellige Abkürzung nach Modul 100.0002 eintragen. Beim Diktieren<br />

muss er den Langnamen oder den Kurznamen der Betriebsstelle angeben.<br />

Bei einem Befehl, den er dem Triebfahrzeugführer aushändigt, darf der Ausfertiger den<br />

Kurznamen (16stellige Bezeichnung der Örtlichkeit) der Betriebsstelle nach Modul<br />

100.0002 eintragen.<br />

42 Betriebsstellenbuch<br />

Die Regeln sind in das Betriebsstellenbuch aufzunehmen. Hierbei müssen in einer<br />

3spaltigen Tabelle die für die Betriebsstelle erforderlichen Betriebsstellen, ihre<br />

16stelligen Kurznamen und ihre 5stelligen Abkürzungen als Auszug aus Modul<br />

100.0002 vorgegeben werden,.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<strong>Entwurf</strong> vom<br />

23.1.14

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