Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG
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408.1431 Züge fahren<br />
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Sonderzüge, Umleiten oder Ausfall von Zügen<br />
61 Bedingungen<br />
Sie dürfen dasDas Umleiten von Zügen unter erleichterten Bedingungen darf zugelassen<br />
werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:<br />
a) Zulässige Radsatz- und Meterlast müssen auf der Umleitstrecke mindestens so<br />
hoch sein wie auf der Stammstrecke.<br />
b) Umzuleitende Züge müssen unterrichtet werden<br />
1. durch Richtungsanzeiger,<br />
2. durch unterschiedliche Stellungen eines Hauptsignals oder Signals Zs 3 oder<br />
3. mündlich.<br />
c) Die Umleitstrecke muss für alle Züge mit Zuggattungsbezeichnung TALGO oder<br />
LTALGO oder für Züge, deren Zuggattungsbezeichnung durch „-A“, „-L“, „-W“ o-<br />
der „-D“ ergänzt ist, zugelassen sein, wenn diese auf dem Regellaufweg zugelassen<br />
sind.<br />
62 Fahrplan, Örtliche RichtlinienBetriebsstellenbuch<br />
(1) Die Betriebsdurchführung bestellt in Absprache mit der Betriebszentrale Strecken<br />
für das Umleiten unter erleichterten Bedingungen beim zuständigen betrieblichen<br />
Infrastrukturdatenmanagement. Das betriebliche Infrastrukturdatenmanagement<br />
bestätigt, dass die Angaben zum Umleiten unter erleichterten Bedingungen in die<br />
betriebliche Infrastrukturdatenhaltung aufgenommen worden sind.<br />
(2) Nennen Sie dieDie Strecken sind in den Örtlichen Richtlinien für Mitarbeiter auf<br />
Betriebsstellenim Betriebsstellenbuch zu nennen, wenn folgende Bedingungen erfüllt<br />
sind:<br />
a) Das zuständige betriebliche Infrastrukturdatenmanagement hat Ihnen bestätigt,<br />
dass die Angaben zum Umleiten unter erleichterten Bedingungen in der betrieblichen<br />
Infrastrukturdatenhaltung enthalten sind.<br />
b) Die für das Aufstellen des Fahrplans zuständige Stelle hat Ihnen auf Basis der<br />
Qualitätsprüfung der Buchfahrpläne bestätigt, dass die erfassten Angaben zum<br />
Umleiten unter erleichterten Bedingungen in den Fahrplanunterlagen enthalten<br />
sind.<br />
c) Soweit Züge mit Zuggattungsbezeichnung TALGO oder LTALGO oder Züge,<br />
deren Zuggattungsbezeichnung durch „-A“, „-L“, „-W“ oder „-D“ ergänzt ist, umgeleitet<br />
werden sollen, müssen die Bedingungen nach Abschnitt 1 c erfüllt sein<br />
oder Sie müssen das Das Umleiten der Züge ist zu verbieten, die wenn sie auf<br />
der Umleitstrecke nicht zugelassen sind.<br />
(3) Nennen Sie in den Örtlichen Richtlinien für Mitarbeiter auf Betriebsstellen Im Betriebsstellenbuch<br />
sind die Umleitstrecken zu nennen, bei denen der Fahrdienstleiter<br />
den Triebfahrzeugführer mündlich unterrichten muss. Dies ist erforderlich,<br />
wenn der Triebfahrzeugführer weder durch Richtungsanzeiger noch durch unterschiedliche<br />
Stellungen eines Hauptsignals oder Signals Zs 3 unterrichtet wird.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
(4) Nennen Sie in den Örtlichen Richtlinien für das Zugpersonal die Strecken, auf denen<br />
Züge unter erleichterten Bedingungen umgeleitet werden und wie der Triebfahrzeugführer<br />
unterrichtet wird (Richtungsanzeiger, durch unterschiedliche Stellungen<br />
eines Hauptsignals oder Signals Zs 3 oder mündlich).<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 23.1.14