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Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG

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408.1431 Züge fahren<br />

Seite 22 von 23<br />

Sonderzüge, Umleiten oder Ausfall von Zügen<br />

61 Bedingungen<br />

Sie dürfen dasDas Umleiten von Zügen unter erleichterten Bedingungen darf zugelassen<br />

werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:<br />

a) Zulässige Radsatz- und Meterlast müssen auf der Umleitstrecke mindestens so<br />

hoch sein wie auf der Stammstrecke.<br />

b) Umzuleitende Züge müssen unterrichtet werden<br />

1. durch Richtungsanzeiger,<br />

2. durch unterschiedliche Stellungen eines Hauptsignals oder Signals Zs 3 oder<br />

3. mündlich.<br />

c) Die Umleitstrecke muss für alle Züge mit Zuggattungsbezeichnung TALGO oder<br />

LTALGO oder für Züge, deren Zuggattungsbezeichnung durch „-A“, „-L“, „-W“ o-<br />

der „-D“ ergänzt ist, zugelassen sein, wenn diese auf dem Regellaufweg zugelassen<br />

sind.<br />

62 Fahrplan, Örtliche RichtlinienBetriebsstellenbuch<br />

(1) Die Betriebsdurchführung bestellt in Absprache mit der Betriebszentrale Strecken<br />

für das Umleiten unter erleichterten Bedingungen beim zuständigen betrieblichen<br />

Infrastrukturdatenmanagement. Das betriebliche Infrastrukturdatenmanagement<br />

bestätigt, dass die Angaben zum Umleiten unter erleichterten Bedingungen in die<br />

betriebliche Infrastrukturdatenhaltung aufgenommen worden sind.<br />

(2) Nennen Sie dieDie Strecken sind in den Örtlichen Richtlinien für Mitarbeiter auf<br />

Betriebsstellenim Betriebsstellenbuch zu nennen, wenn folgende Bedingungen erfüllt<br />

sind:<br />

a) Das zuständige betriebliche Infrastrukturdatenmanagement hat Ihnen bestätigt,<br />

dass die Angaben zum Umleiten unter erleichterten Bedingungen in der betrieblichen<br />

Infrastrukturdatenhaltung enthalten sind.<br />

b) Die für das Aufstellen des Fahrplans zuständige Stelle hat Ihnen auf Basis der<br />

Qualitätsprüfung der Buchfahrpläne bestätigt, dass die erfassten Angaben zum<br />

Umleiten unter erleichterten Bedingungen in den Fahrplanunterlagen enthalten<br />

sind.<br />

c) Soweit Züge mit Zuggattungsbezeichnung TALGO oder LTALGO oder Züge,<br />

deren Zuggattungsbezeichnung durch „-A“, „-L“, „-W“ oder „-D“ ergänzt ist, umgeleitet<br />

werden sollen, müssen die Bedingungen nach Abschnitt 1 c erfüllt sein<br />

oder Sie müssen das Das Umleiten der Züge ist zu verbieten, die wenn sie auf<br />

der Umleitstrecke nicht zugelassen sind.<br />

(3) Nennen Sie in den Örtlichen Richtlinien für Mitarbeiter auf Betriebsstellen Im Betriebsstellenbuch<br />

sind die Umleitstrecken zu nennen, bei denen der Fahrdienstleiter<br />

den Triebfahrzeugführer mündlich unterrichten muss. Dies ist erforderlich,<br />

wenn der Triebfahrzeugführer weder durch Richtungsanzeiger noch durch unterschiedliche<br />

Stellungen eines Hauptsignals oder Signals Zs 3 unterrichtet wird.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

(4) Nennen Sie in den Örtlichen Richtlinien für das Zugpersonal die Strecken, auf denen<br />

Züge unter erleichterten Bedingungen umgeleitet werden und wie der Triebfahrzeugführer<br />

unterrichtet wird (Richtungsanzeiger, durch unterschiedliche Stellungen<br />

eines Hauptsignals oder Signals Zs 3 oder mündlich).<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 23.1.14

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