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Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG

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408.1244 Züge fahren<br />

Seite 6 von 7 Räumungsprüfung - Strecken mit selbsttätigem Streckenblock -<br />

54 Unterrichten<br />

Feststellungen<br />

Grundsatz<br />

Unterrichten Sie den Mitarbeiter, die vor seinem ersten Einsatz als Rückmeldeposten<br />

eingesetzt werden, müssen über seine ihre Aufgaben und weisen Sie ihn in die Örtlichkeit<br />

eingewiesen sein.<br />

55 Örtliche RichtlinienBetriebsstellenbuch, Betra<br />

Nehmen Sie - wenn Wenn Sie Rückmeldeposten zugelassen - werden, sind Regeln zu<br />

den Abschnitten 51 bis 53, die Signal-Zugschlussstelle des selbsttätigen Blocksignals<br />

und die Art der Verständigung des Rückmeldepostens in die Örtlichen Richtlinienim<br />

Betriebsstellenbuch oder in die Betra aufbekanntzugeben.<br />

61 Sachverhalt<br />

(1) Bei der Räumungsprüfung muss der Bediener des Hauptsignals bzw. der virtuellen<br />

Blockstelle feststellen, dass<br />

a) der Zug an der Signal-Zugschlussstelle des Hauptsignals oder des Signals<br />

Ne 14 der Räumungsprüfstelle vorbeigefahren ist,<br />

b) der Zug mindestens ein Zeichen des Schlusssignals hat und<br />

c) das Hauptsignal bzw. die virtuelle Blockstelle der Räumungsprüfstelle Halt zeigt<br />

und der Melder des Signals Zs 1, Zs 7 oder Zs 8 erloschen ist.<br />

(2) Nach den Regeln im Modul 408.0244 Abschnitt 6 Absatz 1 c darf der Bediener eines<br />

ESTW die Feststellung nach Absatz 1 a ersetzen durch die Feststellung, dass<br />

der Zug auf der Räumungsprüfstelle angekommen ist und der erste Gleis- oder<br />

Weichenabschnitt der selbsttätigen Gleisfreimeldeanlage hinter dem Hauptsignal<br />

als frei angezeigt wird.<br />

Voraussetzung hierfür ist, dass sich die Signal-Zugschlussstelle der Räumungsprüfstelle<br />

innerhalb des ersten Gleis- oder Weichenabschnitts der selbsttätigen<br />

Gleisfreimeldeanlage hinter dem Hauptsignal bzw. Signal Ne 14 befindet.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

Signal-Zugschlussstelle<br />

(3) Befindet sich die Signal-Zugschlussstelle hinter dem Hauptsignal oder Signal<br />

Ne 14 der Räumungsprüfstelle nicht innerhalb des ersten Gleis- oder Weichenabschnitts<br />

der selbsttätigen Gleisfreimeldeanlage, müssen muss Sie dender Gleisoder<br />

Weichenabschnitt ermittelnermittelt werden, in dem sich die Signal-<br />

Zugschlussstelle befindet.<br />

Schreiben Sie vorEs ist vorzuschreiben, dass <strong>zur</strong> Anwendung der Regeln nach<br />

Modul 408.0244 Abschnitt 6 Absatz 1 c der von Ihnen ermittelte Gleis- oder Weichenabschnitt<br />

mit Signal-Zugschlussstelle und die davor liegenden Gleis- oder<br />

Weichenabschnitte bis zum Hauptsignal der Räumungsprüfstelle frei anzeigen<br />

müssen.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<strong>Entwurf</strong> vom 08.01.2014

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