Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG
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408.1244 Züge fahren<br />
Seite 6 von 7 Räumungsprüfung - Strecken mit selbsttätigem Streckenblock -<br />
54 Unterrichten<br />
Feststellungen<br />
Grundsatz<br />
Unterrichten Sie den Mitarbeiter, die vor seinem ersten Einsatz als Rückmeldeposten<br />
eingesetzt werden, müssen über seine ihre Aufgaben und weisen Sie ihn in die Örtlichkeit<br />
eingewiesen sein.<br />
55 Örtliche RichtlinienBetriebsstellenbuch, Betra<br />
Nehmen Sie - wenn Wenn Sie Rückmeldeposten zugelassen - werden, sind Regeln zu<br />
den Abschnitten 51 bis 53, die Signal-Zugschlussstelle des selbsttätigen Blocksignals<br />
und die Art der Verständigung des Rückmeldepostens in die Örtlichen Richtlinienim<br />
Betriebsstellenbuch oder in die Betra aufbekanntzugeben.<br />
61 Sachverhalt<br />
(1) Bei der Räumungsprüfung muss der Bediener des Hauptsignals bzw. der virtuellen<br />
Blockstelle feststellen, dass<br />
a) der Zug an der Signal-Zugschlussstelle des Hauptsignals oder des Signals<br />
Ne 14 der Räumungsprüfstelle vorbeigefahren ist,<br />
b) der Zug mindestens ein Zeichen des Schlusssignals hat und<br />
c) das Hauptsignal bzw. die virtuelle Blockstelle der Räumungsprüfstelle Halt zeigt<br />
und der Melder des Signals Zs 1, Zs 7 oder Zs 8 erloschen ist.<br />
(2) Nach den Regeln im Modul 408.0244 Abschnitt 6 Absatz 1 c darf der Bediener eines<br />
ESTW die Feststellung nach Absatz 1 a ersetzen durch die Feststellung, dass<br />
der Zug auf der Räumungsprüfstelle angekommen ist und der erste Gleis- oder<br />
Weichenabschnitt der selbsttätigen Gleisfreimeldeanlage hinter dem Hauptsignal<br />
als frei angezeigt wird.<br />
Voraussetzung hierfür ist, dass sich die Signal-Zugschlussstelle der Räumungsprüfstelle<br />
innerhalb des ersten Gleis- oder Weichenabschnitts der selbsttätigen<br />
Gleisfreimeldeanlage hinter dem Hauptsignal bzw. Signal Ne 14 befindet.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
Signal-Zugschlussstelle<br />
(3) Befindet sich die Signal-Zugschlussstelle hinter dem Hauptsignal oder Signal<br />
Ne 14 der Räumungsprüfstelle nicht innerhalb des ersten Gleis- oder Weichenabschnitts<br />
der selbsttätigen Gleisfreimeldeanlage, müssen muss Sie dender Gleisoder<br />
Weichenabschnitt ermittelnermittelt werden, in dem sich die Signal-<br />
Zugschlussstelle befindet.<br />
Schreiben Sie vorEs ist vorzuschreiben, dass <strong>zur</strong> Anwendung der Regeln nach<br />
Modul 408.0244 Abschnitt 6 Absatz 1 c der von Ihnen ermittelte Gleis- oder Weichenabschnitt<br />
mit Signal-Zugschlussstelle und die davor liegenden Gleis- oder<br />
Weichenabschnitte bis zum Hauptsignal der Räumungsprüfstelle frei anzeigen<br />
müssen.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<strong>Entwurf</strong> vom 08.01.2014