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Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG

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Richtlinie<br />

Züge fahren 408.1423<br />

Arbeitsstellen auf der freien Strecke benachrichtigen Seite 1 von 1<br />

Inhaltsübersicht<br />

Abschnitt Thema Bezug<br />

21 - 23 Regeln für das Benachrichtigen von Arbeitsstellen<br />

auf der freien Strecke geben<br />

21 Zulässige Zugfolgeabschnitte<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

408.0423<br />

Sie dürfenDer MAöB EIU darf eine Zugmeldestelle bzw. ein selbsttätiges Blocksignal<br />

bei ESTW-Zentralblock für das Benachrichtigen von Arbeitsstellen zulassen, wenn folgende<br />

Bedingungen erfüllt sind:<br />

1. Die nach Modul 408.0423 Abschnitt 2 Absatz 6 geforderten Merkhinweise und<br />

Sperren müssen angebracht bzw. eingegeben werden können.<br />

2. Der Fahrdienstleiter darf Sperren nur für solche Bedienungshandlungen umgehen<br />

bzw. abnehmen, bei denen er vorher die Arbeitsstelle benachrichtigen muss.<br />

3. Die Belastung des Fahrdienstleiters nach Modul 132.0118A03 Abschnitt 4 lässt<br />

das Benachrichtigen zu.<br />

22 Zugfahrten im Gegengleis<br />

Sie dürfen dasDas Benachrichtigen ist auch für Fahrten im Gegengleis zulassenzulässig,<br />

wenn Gleiswechselbetrieb eingerichtet ist und die Bedingungen nach Abschnitt 1<br />

erfüllt sind; bei ESTW-Zentralblock darf im Gegengleis nur ein Blockabschnitt vorhanden<br />

sein.<br />

23 Örtliche RichtlinienBetriebsstellenbuch, Betra<br />

Geben Sie dieDie für das Benachrichtigen von Arbeitsstellen zugelassenen Zugmeldestellen<br />

und selbsttätigen Blocksignale bei ESTW-Zentralblock müssen im Betriebsstellenbuch<br />

in den Örtlichen Richtlinien bekannt geben werden. Geben Sie Die Gleise,<br />

bei denen Arbeitsstellen über Zugfahrten im Gegengleis benachrichtigt werden dürfen,<br />

sind in den Örtlichen Richtlinienim Betriebsstellenbuch oder in einer Betra bekannt zu<br />

geben. Geben Sie dieDie für das Benachrichtigen von Arbeitsstellen zugelassenen<br />

Zugfolgeabschnitte sind auch der BzS bekannt zu geben.<br />

<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 23.1.14

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