Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG
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Richtlinie<br />
Züge fahren 408.1423<br />
Arbeitsstellen auf der freien Strecke benachrichtigen Seite 1 von 1<br />
Inhaltsübersicht<br />
Abschnitt Thema Bezug<br />
21 - 23 Regeln für das Benachrichtigen von Arbeitsstellen<br />
auf der freien Strecke geben<br />
21 Zulässige Zugfolgeabschnitte<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
408.0423<br />
Sie dürfenDer MAöB EIU darf eine Zugmeldestelle bzw. ein selbsttätiges Blocksignal<br />
bei ESTW-Zentralblock für das Benachrichtigen von Arbeitsstellen zulassen, wenn folgende<br />
Bedingungen erfüllt sind:<br />
1. Die nach Modul 408.0423 Abschnitt 2 Absatz 6 geforderten Merkhinweise und<br />
Sperren müssen angebracht bzw. eingegeben werden können.<br />
2. Der Fahrdienstleiter darf Sperren nur für solche Bedienungshandlungen umgehen<br />
bzw. abnehmen, bei denen er vorher die Arbeitsstelle benachrichtigen muss.<br />
3. Die Belastung des Fahrdienstleiters nach Modul 132.0118A03 Abschnitt 4 lässt<br />
das Benachrichtigen zu.<br />
22 Zugfahrten im Gegengleis<br />
Sie dürfen dasDas Benachrichtigen ist auch für Fahrten im Gegengleis zulassenzulässig,<br />
wenn Gleiswechselbetrieb eingerichtet ist und die Bedingungen nach Abschnitt 1<br />
erfüllt sind; bei ESTW-Zentralblock darf im Gegengleis nur ein Blockabschnitt vorhanden<br />
sein.<br />
23 Örtliche RichtlinienBetriebsstellenbuch, Betra<br />
Geben Sie dieDie für das Benachrichtigen von Arbeitsstellen zugelassenen Zugmeldestellen<br />
und selbsttätigen Blocksignale bei ESTW-Zentralblock müssen im Betriebsstellenbuch<br />
in den Örtlichen Richtlinien bekannt geben werden. Geben Sie Die Gleise,<br />
bei denen Arbeitsstellen über Zugfahrten im Gegengleis benachrichtigt werden dürfen,<br />
sind in den Örtlichen Richtlinienim Betriebsstellenbuch oder in einer Betra bekannt zu<br />
geben. Geben Sie dieDie für das Benachrichtigen von Arbeitsstellen zugelassenen<br />
Zugfolgeabschnitte sind auch der BzS bekannt zu geben.<br />
<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 23.1.14