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Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG

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Züge fahren 408.1471<br />

Gleise sperren Seite 5 von 13<br />

51 Wortlaut der Meldung<br />

Der MAöB EIU darf beimBeim Aufheben von Gleissperrungen parallel verlaufender<br />

Strecken darf angeordnet werden anordnen, dass der Fahrdienstleiter der zuständigen<br />

Zugmeldestelle die Sperrung des Gleises mit folgendem Wortlaut aufhebt:<br />

„Sperrung des (Bezeichnung des gesperrten Gleises) von … nach … aufgehoben“.<br />

52 Örtliche RichtlinienBetriebsstellenbuch<br />

Der MAöB EIU muss dieDie Regeln in die Örtlichen Richtliniensind in das Betriebsstellenbuch<br />

aufzunehmen.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>

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