Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG
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Züge fahren 408.1251<br />
Hauptsignale bedienen Seite 3 von 4<br />
a) Durchfahrten zugelassen sind oder<br />
b) zwar keine Durchfahrten zugelassen sind, wo aber bei Halt des Zuges am gewöhnlichen<br />
Halteplatz - wenn im Fahrweg mehrere gewöhnliche Halteplätze liegen,<br />
am letzten gewöhnlichen Halteplatz - der Zug den durch Fahrstraßenfestlegung<br />
gesicherten Weichenbereich verlassen hat.<br />
(4) Die Fahrstraßen-Zugschlussstelle für die Fahrstraßenauflösung fällt mit der Fahrstraßen-Zugschlussstelle<br />
für das Zurücklegen des Fahrstraßenhebels zusammen,<br />
wenn die Fahrstraße auf der Stelle aufgelöst wird, auf der auch der Fahrstraßenhebel<br />
<strong>zur</strong>ückgelegt wird.<br />
33 Signal-Zugschlussstelle und Fahrstraßen-Zugschlussstelle zusammmenlegen<br />
Wird der Fahrstraßenhebel nach Zurücklegen des Signalhebels frei oder werden Weichen<br />
oder Gleissperren durch Signaldraht geriegelt, darf das Signal erst auf Halt gestellt<br />
werden, wenn der fahrende Zug durch Umstellen von nicht gesicherten Weichen<br />
oder Gleissperren nicht mehr gefährdet werden kann. Legen Sie in In diesen Fällen ist<br />
die Signal-Zugschlussstelle mit der Fahrstraßen-Zugschlussstelle zusammenzulegen.<br />
34 Zugschlussstellen kennzeichnen<br />
Ordnen Sie Zugschlussstellen sind auffälligen Punkten zuzuordnen, wie Stellwerke,<br />
Signale, Maste. Fehlt ein solcher Punkt, sehen Sieist eine besondere Kennzeichnung<br />
vorzusehen, z. B. weißer Pfahl oder weiße Tafel.<br />
35 Zugschlussstellen für Stellwerke oder andere Stellen bestimmen<br />
Bestimmen Sie Signal-Zugschlussstellen oder Fahrstraßen-Zugschlussstellen sind für<br />
Stellwerke mit Signal- oder Fahrstraßenhebeln oder für Stellen, wo sich Einrichtungen<br />
für Fahrstraßenauflösung oder für Zustimmungs- oder Befehlsempfang, Schlüsseltafeln<br />
oder Schlüsselbretter befinden oder wo Zugschlussmeldungen zu geben sind., zu<br />
bestimmen.<br />
36 Örtliche RichtlinienBetriebsstellenbuch<br />
Nennen Sie Signal-Zugschlussstellen oder Fahrstraßen-Zugschlussstellen sind in den<br />
Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch zu benennen. Wenn Sie die Zugschlussstellen<br />
in einem Verzeichnis aufnehmenaufgenommen werden, müssen muss Sie die das<br />
Muster nach Abschnitt 7 verwendenverwendet werden.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Fahrstraßen-<br />
Zugschlussstelle<br />
fällt<br />
zusammen<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 08.01.2014