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Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG

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Züge fahren 408.1251<br />

Hauptsignale bedienen Seite 3 von 4<br />

a) Durchfahrten zugelassen sind oder<br />

b) zwar keine Durchfahrten zugelassen sind, wo aber bei Halt des Zuges am gewöhnlichen<br />

Halteplatz - wenn im Fahrweg mehrere gewöhnliche Halteplätze liegen,<br />

am letzten gewöhnlichen Halteplatz - der Zug den durch Fahrstraßenfestlegung<br />

gesicherten Weichenbereich verlassen hat.<br />

(4) Die Fahrstraßen-Zugschlussstelle für die Fahrstraßenauflösung fällt mit der Fahrstraßen-Zugschlussstelle<br />

für das Zurücklegen des Fahrstraßenhebels zusammen,<br />

wenn die Fahrstraße auf der Stelle aufgelöst wird, auf der auch der Fahrstraßenhebel<br />

<strong>zur</strong>ückgelegt wird.<br />

33 Signal-Zugschlussstelle und Fahrstraßen-Zugschlussstelle zusammmenlegen<br />

Wird der Fahrstraßenhebel nach Zurücklegen des Signalhebels frei oder werden Weichen<br />

oder Gleissperren durch Signaldraht geriegelt, darf das Signal erst auf Halt gestellt<br />

werden, wenn der fahrende Zug durch Umstellen von nicht gesicherten Weichen<br />

oder Gleissperren nicht mehr gefährdet werden kann. Legen Sie in In diesen Fällen ist<br />

die Signal-Zugschlussstelle mit der Fahrstraßen-Zugschlussstelle zusammenzulegen.<br />

34 Zugschlussstellen kennzeichnen<br />

Ordnen Sie Zugschlussstellen sind auffälligen Punkten zuzuordnen, wie Stellwerke,<br />

Signale, Maste. Fehlt ein solcher Punkt, sehen Sieist eine besondere Kennzeichnung<br />

vorzusehen, z. B. weißer Pfahl oder weiße Tafel.<br />

35 Zugschlussstellen für Stellwerke oder andere Stellen bestimmen<br />

Bestimmen Sie Signal-Zugschlussstellen oder Fahrstraßen-Zugschlussstellen sind für<br />

Stellwerke mit Signal- oder Fahrstraßenhebeln oder für Stellen, wo sich Einrichtungen<br />

für Fahrstraßenauflösung oder für Zustimmungs- oder Befehlsempfang, Schlüsseltafeln<br />

oder Schlüsselbretter befinden oder wo Zugschlussmeldungen zu geben sind., zu<br />

bestimmen.<br />

36 Örtliche RichtlinienBetriebsstellenbuch<br />

Nennen Sie Signal-Zugschlussstellen oder Fahrstraßen-Zugschlussstellen sind in den<br />

Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch zu benennen. Wenn Sie die Zugschlussstellen<br />

in einem Verzeichnis aufnehmenaufgenommen werden, müssen muss Sie die das<br />

Muster nach Abschnitt 7 verwendenverwendet werden.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Fahrstraßen-<br />

Zugschlussstelle<br />

fällt<br />

zusammen<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 08.01.2014

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