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Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG

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Richtlinie<br />

Züge fahren 408.1411<br />

Befehle Seite 1 von 6<br />

Inhaltsübersicht<br />

Abschnitt Thema Bezug<br />

11 Abweichenden Ort der Befehlsübermittlung zulassen 408.0411 2 (1) a<br />

21 - 22 Regeln für das Ausfertigen von Befehlen im Auftrag<br />

des Fahrdienstleiters geben<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

408.0411 2 (2) d<br />

41 Namen von Betriebsstellen abkürzen 408.0411 2 (8)<br />

51 - 52 Regeln für die Abkürzung der Betriebsstelle für den<br />

Übermittlungscode geben<br />

71 - 73 Regeln für das Geben von Befehlen 2 mit 8 ohne<br />

Vordruck geben<br />

11 Abweichende Orte der Befehlsübermittlung zulassen.<br />

408.0411 2 (12)<br />

408.0411 3 Nr. 5<br />

Wo die Regel, dass der Fahrdienstleiter Befehle 2 auch am rückliegenden Hauptsignal<br />

oder am gewöhnlichen Halteplatz unmittelbar vor diesem Signal übermitteln darf, auf<br />

Schwierigkeiten stößt, gilt Folgendes:<br />

Der Fahrdienstleiter darf Befehle 2 auch an einem weiter <strong>zur</strong>ückliegenden Hauptsignal<br />

übermitteln, wenn folgende Bedingung erfüllt ist:<br />

Zwischenliegende Hauptsignale müssen Fahrtstellung zeigen.<br />

21 Voraussetzungen<br />

Wenn Sie zulassen wollen, dass der Fahrdienstleiter andere Mitarbeiter beauftragen<br />

darfsoll, Befehle auszufertigen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:<br />

a) Die Mitarbeiter müssen für ihre Aufgabe geeignet, im Ausstellen von Befehlen ausreichend<br />

unterwiesen und für diese Tätigkeit geprüft sein. Unterweisung und Prüfung<br />

müssen sie nachweisensind nachzuweisen.<br />

b) Sie müssen dieDie Betriebsstellen und die Art der auszustellenden Befehle sind<br />

festzulegen festlegen.<br />

22 Örtliche RichtlinienBetriebsstellenbuch<br />

Nehmen Sie dieDie Regeln in die Örtlichen Richtlinien aufsind in das Betriebsstellenbuch<br />

aufzunehmen.<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 23.1.14

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