Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG
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Richtlinie<br />
Züge fahren 408.1541<br />
Eis, Wind und Sturm Seite 1 von 7<br />
Inhaltsübersicht<br />
Abschnitt Thema Bezug<br />
21 - 22 Vereiste Spurrillen oder Bahnübergänge befahren 408.0541_3_b<br />
51 - 53 Windwarnung 408.0541_5<br />
71 - 72 Maßnahmen bei kritischen Wettersituationen 408.0541_8<br />
21 SachverhaltVereiste Spurrillen oder Bahnübergänge befahren<br />
(1) Nach den Regeln im Modul 408.0541 Abschnitt 2 3 b<br />
- sind imn den Örtlichen Richtlinien Betriebsstellenbuch betroffene Streckenabschnitte,<br />
Bahnübergänge und Zeiten genannt,<br />
- können imn den Örtlichen Richtlinien Betriebsstellenbuch Radsatzlasten der<br />
Fahrzeuge angegeben sein und<br />
- können imn den Örtlichen Richtlinien Betriebsstellenbuch zusätzliche Regeln<br />
gegeben sein.<br />
(2) Bestimmen SieEs ist festzulegen, ob und nach Ablauf welcher Zeit auf den imn<br />
den Örtlichen Richtlinien Betriebsstellenbuch genannten Streckenabschnitten oder<br />
Bahnübergängen mit verschneiten oder vereisten Spurrillen oder Bahnübergängen<br />
gerechnet werden muss.<br />
Berücksichtigen Sie hHierbei sind u.a. zu berücksichtigenz. B.<br />
- Zeitraum, in dem das Gleis nicht befahren wird,<br />
- Jahreszeit oder<br />
- Lage der Spurrillen oder des Bahnübergangs.<br />
(3) Nach den Regeln im Modul 408.0541 Abschnitt 2 3 a muss der Fahrdienstleiter<br />
vom Triebfahrzeugführer die Radsatzlast des Fahrzeugs an der Spitze des Zuges<br />
melden lassen, soweit die Radsatzlast nicht imn den Örtlichen Richtlinien Betriebsstellenbuch<br />
angegeben ist.<br />
Wenn der Fahrdienstleiter von seinem Arbeitsplatz aus die Fahrzeuge an der Spitze<br />
der Züge erkennen kann, dürfen Sie die Radsatzlast der Fahrzeuge, die Spurrillen<br />
auf freier Strecke oder Bahnübergänge, die nicht schnee- und eisfrei gemacht<br />
werden konnten, als erste befahren sollen, festgestellt werden. und in den Örtlichen<br />
Richtlinien bekannt geben.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
22 Örtliche Richtlinien Betriebsstellenbuch<br />
Nehmen Sie in den Örtlichen Richtlinien Im Betriebsstellenbuch sind die betroffenen<br />
Streckenabschnitte, Bahnübergänge und Zeiten aufbekanntzugeben. Geben Sie,<br />
sSoweit dies erforderlich ist, sind zusätzliche Regeln nach Abschnitt 1 zu geben.. Nennen<br />
Sie, soweit die Bedingungen erfüllt sind, dDie Radsatzlast der Fahrzeuge an der<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 04.07.2013