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Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG

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Richtlinie<br />

Züge fahren 408.1541<br />

Eis, Wind und Sturm Seite 1 von 7<br />

Inhaltsübersicht<br />

Abschnitt Thema Bezug<br />

21 - 22 Vereiste Spurrillen oder Bahnübergänge befahren 408.0541_3_b<br />

51 - 53 Windwarnung 408.0541_5<br />

71 - 72 Maßnahmen bei kritischen Wettersituationen 408.0541_8<br />

21 SachverhaltVereiste Spurrillen oder Bahnübergänge befahren<br />

(1) Nach den Regeln im Modul 408.0541 Abschnitt 2 3 b<br />

- sind imn den Örtlichen Richtlinien Betriebsstellenbuch betroffene Streckenabschnitte,<br />

Bahnübergänge und Zeiten genannt,<br />

- können imn den Örtlichen Richtlinien Betriebsstellenbuch Radsatzlasten der<br />

Fahrzeuge angegeben sein und<br />

- können imn den Örtlichen Richtlinien Betriebsstellenbuch zusätzliche Regeln<br />

gegeben sein.<br />

(2) Bestimmen SieEs ist festzulegen, ob und nach Ablauf welcher Zeit auf den imn<br />

den Örtlichen Richtlinien Betriebsstellenbuch genannten Streckenabschnitten oder<br />

Bahnübergängen mit verschneiten oder vereisten Spurrillen oder Bahnübergängen<br />

gerechnet werden muss.<br />

Berücksichtigen Sie hHierbei sind u.a. zu berücksichtigenz. B.<br />

- Zeitraum, in dem das Gleis nicht befahren wird,<br />

- Jahreszeit oder<br />

- Lage der Spurrillen oder des Bahnübergangs.<br />

(3) Nach den Regeln im Modul 408.0541 Abschnitt 2 3 a muss der Fahrdienstleiter<br />

vom Triebfahrzeugführer die Radsatzlast des Fahrzeugs an der Spitze des Zuges<br />

melden lassen, soweit die Radsatzlast nicht imn den Örtlichen Richtlinien Betriebsstellenbuch<br />

angegeben ist.<br />

Wenn der Fahrdienstleiter von seinem Arbeitsplatz aus die Fahrzeuge an der Spitze<br />

der Züge erkennen kann, dürfen Sie die Radsatzlast der Fahrzeuge, die Spurrillen<br />

auf freier Strecke oder Bahnübergänge, die nicht schnee- und eisfrei gemacht<br />

werden konnten, als erste befahren sollen, festgestellt werden. und in den Örtlichen<br />

Richtlinien bekannt geben.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

22 Örtliche Richtlinien Betriebsstellenbuch<br />

Nehmen Sie in den Örtlichen Richtlinien Im Betriebsstellenbuch sind die betroffenen<br />

Streckenabschnitte, Bahnübergänge und Zeiten aufbekanntzugeben. Geben Sie,<br />

sSoweit dies erforderlich ist, sind zusätzliche Regeln nach Abschnitt 1 zu geben.. Nennen<br />

Sie, soweit die Bedingungen erfüllt sind, dDie Radsatzlast der Fahrzeuge an der<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 04.07.2013

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