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Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG

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Züge fahren 408.1541<br />

Eis, Wind und Sturm Seite 3 von 7<br />

51 BekanntgabeWindwarnung<br />

Geben Sie fFür jede Windmeldeanlage sind<br />

- die Lage des Anzeigegerätes,<br />

- die <strong>Stand</strong>orte der dem Fahrdienstleiter zugeteilten Windmeldeanlagen,<br />

- die benachbarten Windmeldeanlagen und<br />

- Maßnahmen, die auf dem Monitor zusätzlich angezeigt werden,<br />

anzugeben.<br />

52 Maßnahmen treffen<br />

(1) Sie müssen Es ist anzuordnen, dass der Fahrdienstleiter die Betriebszentrale verständigen<br />

muss, wenn die Windmeldeanlage Windwarnung anzeigt. Die Betriebszentrale<br />

teilt dem Fahrdienstleiter mit, ob und welche Güterzüge windgefährdet<br />

sind oder dass keine Güterzüge windgefährdet sind. Die im Absatz 2 genannten<br />

Maßnahmen Schreiben Sie sind dem Fahrdienstleiter die im Absatz 2 genannten<br />

Maßnahmen vorzuschreiben.<br />

Weisen Sie dDern Fahrdienstleiter ist anzuweisen, dass er bis <strong>zur</strong> Mitteilung der<br />

Betriebszentrale, dass Güterzüge windgefährdet sind oder keine Güterzüge windgefährdet<br />

sind,<br />

- bei Windwarnung Stufe 1 die Triebfahrzeugführer der Güterzüge, die in den betroffenen<br />

Abschnitt fahren sollen, durch schriftlichen Befehl 9 10 anweisen<br />

muss, im betroffenen Abschnitt mit höchstens 80 km/h zu fahren,<br />

- bei Windwarnung Stufe 2 oder 3 Fahrten von Güterzügen in den betroffenen<br />

Abschnitt nicht zulassen darf.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 04.07.2013

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