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Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG

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Richtlinie<br />

Züge fahren 408.1632<br />

Warnen von Reisenden auf dem Bahnsteig nicht möglich<br />

Seite 1 von 1<br />

Meldende Stelle sowie Geschwindigkeiten am Bahnsteig festlegen<br />

Inhaltsübersicht<br />

Abschnitt Thema Bezug<br />

21 - 24 Regeln geben, wenn das Warnen von Reisenden auf<br />

dem Bahnsteig nicht möglich ist sowie die meldende<br />

Stelle und Geschwindigkeiten am Bahnsteig festlegen<br />

21 Anwendung<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

408.0632 1 Nr. 1<br />

408.0632 2<br />

Legen Sie inIn Absprache mit dem zuständigen Infrastrukturbetreiber der Bahnsteige<br />

(z. B. örtliches Bahnhofsmanagement der <strong>DB</strong> Station&Service <strong>AG</strong>) sind die Bahnsteige<br />

der Betriebsstellen festzulegen sowie die Zeiten, für die Maßnahmen zu treffen<br />

sind, wenn das Warnen von Reisenden auf Bahnsteigen nicht möglich ist.<br />

Hinweis:<br />

Zu bBerücksichtigen Sie sind auch Zeiten, in denen der Infrastrukturbetreiber von<br />

Bahnsteigen keine Ansagen durchführt.<br />

22 Meldende Stelle<br />

Legen Sie inIn Absprache mit dem zuständigen Infrastrukturbetreiber der Bahnsteige<br />

(z. B. örtliches Bahnhofsmanagement der <strong>DB</strong> Station&Service <strong>AG</strong>) ist festzulegen,<br />

welche Stelle des zuständigen Infrastrukturbetreibers der Bahnsteige dem Fahrdienstleiter<br />

meldet, dass das Warnen von Reisenden vor Zügen auf betroffenen<br />

Bahnsteigen nicht möglich ist bzw. dass die Maßnahmen wieder aufgehoben werden<br />

können.<br />

23 Geschwindigkeiten<br />

Der zuständige Infrastrukturbetreiber der Bahnsteige (z. B. örtliches Bahnhofsmanagement<br />

der <strong>DB</strong> Station&Service <strong>AG</strong>) legt nach den Regeln des Moduls<br />

513.1583A02 im Bereich des Bahnsteigs die örtlich zulässigen Geschwindigkeiten für<br />

den Fall fest, wenn das Warnen von Reisenden vor Zügen am Bahnsteig nicht möglich<br />

ist. Geben Sie dieseDiese Geschwindigkeiten sowie die Kilometerangaben (Hektometerzeichen<br />

/ markante Punkte) für deren Beginn und Ende sind dem Fahrdienstleiter<br />

<strong>zur</strong> Erteilung der Befehle 9 bekanntzugeben.<br />

24 Örtliche RichtlinienBetriebsstellenbuch<br />

Nehmen Sie dieDie Regeln in die Örtlichen Richtliniensind in das Betriebsstellenbuch<br />

aufzunehmen.<br />

<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 23.1.14

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