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Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG

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Richtlinie<br />

Züge fahren 408.1351<br />

Auf der freien Strecke Züge trennen oder Fahrzeuge abstellen Seite 1 von 2<br />

Inhaltsübersicht<br />

Abschnitt Thema Bezug<br />

21 - 22 Auf der freien Strecke Züge trennen oder Fahrzeuge<br />

abstellen<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

408.2351_3<br />

51 Fahrzeuge auf Gleisen der freien Strecke abstellen 408.2351_3<br />

21 Bedingungen<br />

(1) Sie dürfen dDas Trennen von Zügen oder das Abstellen von einzelnen Fahrzeugen<br />

auf der freien Strecke darf auf Streckenabschnitten mit einer Neigung bis 10,0 ‰<br />

(1 : 100) für das Bedienen von Ausweichanschlussstellen zugelassen werden.<br />

(2) In Gleisen mit einer Neigung von mehr als 2,5 ‰ (1 : 400) muss sich ein arbeitendes<br />

Triebfahrzeug auf der Talseite befinden. Sie dürfenEs darf zugelassen werden,<br />

dass sich das Triebfahrzeug nicht auf der Talseite befindet, wenn Sie anordnen,<br />

dass in dem vom Triebfahrzeug getrennten Zugteil für je angefangene 100 t Zuggewicht<br />

oder je angefangene 4 Achsen eine Feststellbremse anzuziehen istangezogen<br />

ist. Radvorleger oder Hemmschuhe dürfen Sie als Ersatz für Feststellbremsen<br />

nicht zugelassen werden.<br />

22 Örtliche RichtlinienStreckenbuch, Betra<br />

Nehmen Sie dDie Regeln sind in dasie Örtlichen Richtlinien Streckenbuch oder in die<br />

Betra aufzunehmen.<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 07.02.2013

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