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Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG

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408.1451 Züge fahren<br />

Seite 4 von 10 Einfahrt in Stumpfgleise oder teilweise besetzte Gleise, Einfahrweg<br />

begrenzen, Halteplatz im Befehl vorschreiben<br />

Signale Zs 3v<br />

+ Zs 3<br />

Signal Zs 3<br />

33 Gleise mit verkürztem Durchrutschweg<br />

Für die Erstellung der örtlichen Zusätze in Gleise, in die bei verkürztem Durchrutschweg<br />

signalmäßig eingefahren werden kann, gelten folgende Regeln:<br />

Der Fahrdienstleiter darf die Einfahrt eines Zuges in ein Gleis mit verkürztem Durchrutschweg<br />

in folgenden Fällen zulassen:<br />

a) Der Zug fährt mit Fahrtstellung eines Hauptsignals ein und Signale Zs 3v und<br />

Zs 3 zeigen die zulässige Geschwindigkeit von 30 km/h an (Modul 301.0301 Abschnitt<br />

5 Absatz 5, Satz 1 i. V. m. Modul 301.0301 Abschnitt 6).<br />

b) Vor einer Einfahrt mit besonderem Auftrag in ein Gleis nach a) erteilt der Fahrdienstleiter<br />

dem Triebfahrzeugführer Befehl 10 – Grund Nr. 6 - nach Modul<br />

408.0451 Abschnitt 2 Absatz 2.<br />

c) Der Zug fährt mit Fahrtstellung eines Hauptsignals ein und ein Signal Zs 3 zeigt<br />

die zulässige Geschwindigkeit von 30 km/h an (Modul 301.0301 Abschnitt 5 Absatz<br />

5, Satz 3): Der Fahrdienstleiter darf die Einfahrt zulassen, wenn eine der folgend<br />

genannten Bedingungen erfüllt ist:<br />

- Der Fahrdienstleiter muss festgestellt haben, dass der Zug planmäßig in ein<br />

Gleis mit verkürztem Durchrutschweg einfährt. Die zutreffenden Züge sind im<br />

Fahrplan für Zugmeldestellen anzugeben. Dies ist zulässig, wenn im Fahrplan<br />

des Zuges das Zeichen „“ dargestellt wird.<br />

- Der Fahrdienstleiter muss festgestellt haben, dass der Zug am Hauptsignal<br />

angehalten hat.<br />

- Der Fahrdienstleiter muss festgestellt haben, dass der Zug am vor dem<br />

Hauptsignal liegenden gewöhnlichen Halteplatz angehalten hat. Dies ist zulässig,<br />

wo hinter dem gewöhnlichen Halteplatz kein Vorsignal bzw. Vorsignalwiederholer<br />

vorhanden ist (Feststellung der Zustimmung <strong>zur</strong> Abfahrt durch<br />

unmittelbare Sicht auf das Hauptsignal oder durch Fahrtanzeiger).<br />

- Der Fahrdienstleiter muss den Triebfahrzeugführer fernmündlich verständigt<br />

haben, dass er mit 30 km/h einfahren muss.<br />

- Der Fahrdienstleiter muss festgestellt haben, dass der Zug am „Halt erwarten“<br />

zeigenden Vorsignal vorbeigefahren ist. Dies ist zulässig, wo kein Vorsignalwiederholer<br />

vorhanden ist und der Fahrdienstleiter die Feststellung durch Hinsehen<br />

oder Auswerten der Besetztanzeige treffen kann (Beispiele vgl. Abschnitt<br />

32 c, 5. Anstrich).Der Fahrdienstleiter muss festgestellt haben, dass<br />

der Zug am rückliegenden Hauptsignal vorbeigefahren ist. Dies ist zulässig,<br />

wo das Vorsignal am rückliegenden Hauptsignal angebracht ist und kein Vorsignalwiederholer<br />

vorhanden ist.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

- Der Fahrdienstleiter muss festgestellt haben, dass der Zug bereits in der rückliegenden<br />

Zugstraße mit höchstens 30 km/h fährt. Dies ist zulässig, wo dem<br />

Zug bereits am Startsignal der rückliegenden Zugstraße ein Signal Zs 3 mit<br />

Kennzahl 3 gezeigt wurde.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

d) Vor einer Einfahrt mit besonderem Auftrag in ein Gleis nach c) erteilt der Fahrdienstleiter<br />

dem Triebfahrzeugführer Befehl 10 – Grund Nr. 6 - nach Modul<br />

408.0451 Abschnitt 1 Absatz 2.<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 22.11.2013

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