Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG
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408.1451 Züge fahren<br />
Seite 4 von 10 Einfahrt in Stumpfgleise oder teilweise besetzte Gleise, Einfahrweg<br />
begrenzen, Halteplatz im Befehl vorschreiben<br />
Signale Zs 3v<br />
+ Zs 3<br />
Signal Zs 3<br />
33 Gleise mit verkürztem Durchrutschweg<br />
Für die Erstellung der örtlichen Zusätze in Gleise, in die bei verkürztem Durchrutschweg<br />
signalmäßig eingefahren werden kann, gelten folgende Regeln:<br />
Der Fahrdienstleiter darf die Einfahrt eines Zuges in ein Gleis mit verkürztem Durchrutschweg<br />
in folgenden Fällen zulassen:<br />
a) Der Zug fährt mit Fahrtstellung eines Hauptsignals ein und Signale Zs 3v und<br />
Zs 3 zeigen die zulässige Geschwindigkeit von 30 km/h an (Modul 301.0301 Abschnitt<br />
5 Absatz 5, Satz 1 i. V. m. Modul 301.0301 Abschnitt 6).<br />
b) Vor einer Einfahrt mit besonderem Auftrag in ein Gleis nach a) erteilt der Fahrdienstleiter<br />
dem Triebfahrzeugführer Befehl 10 – Grund Nr. 6 - nach Modul<br />
408.0451 Abschnitt 2 Absatz 2.<br />
c) Der Zug fährt mit Fahrtstellung eines Hauptsignals ein und ein Signal Zs 3 zeigt<br />
die zulässige Geschwindigkeit von 30 km/h an (Modul 301.0301 Abschnitt 5 Absatz<br />
5, Satz 3): Der Fahrdienstleiter darf die Einfahrt zulassen, wenn eine der folgend<br />
genannten Bedingungen erfüllt ist:<br />
- Der Fahrdienstleiter muss festgestellt haben, dass der Zug planmäßig in ein<br />
Gleis mit verkürztem Durchrutschweg einfährt. Die zutreffenden Züge sind im<br />
Fahrplan für Zugmeldestellen anzugeben. Dies ist zulässig, wenn im Fahrplan<br />
des Zuges das Zeichen „“ dargestellt wird.<br />
- Der Fahrdienstleiter muss festgestellt haben, dass der Zug am Hauptsignal<br />
angehalten hat.<br />
- Der Fahrdienstleiter muss festgestellt haben, dass der Zug am vor dem<br />
Hauptsignal liegenden gewöhnlichen Halteplatz angehalten hat. Dies ist zulässig,<br />
wo hinter dem gewöhnlichen Halteplatz kein Vorsignal bzw. Vorsignalwiederholer<br />
vorhanden ist (Feststellung der Zustimmung <strong>zur</strong> Abfahrt durch<br />
unmittelbare Sicht auf das Hauptsignal oder durch Fahrtanzeiger).<br />
- Der Fahrdienstleiter muss den Triebfahrzeugführer fernmündlich verständigt<br />
haben, dass er mit 30 km/h einfahren muss.<br />
- Der Fahrdienstleiter muss festgestellt haben, dass der Zug am „Halt erwarten“<br />
zeigenden Vorsignal vorbeigefahren ist. Dies ist zulässig, wo kein Vorsignalwiederholer<br />
vorhanden ist und der Fahrdienstleiter die Feststellung durch Hinsehen<br />
oder Auswerten der Besetztanzeige treffen kann (Beispiele vgl. Abschnitt<br />
32 c, 5. Anstrich).Der Fahrdienstleiter muss festgestellt haben, dass<br />
der Zug am rückliegenden Hauptsignal vorbeigefahren ist. Dies ist zulässig,<br />
wo das Vorsignal am rückliegenden Hauptsignal angebracht ist und kein Vorsignalwiederholer<br />
vorhanden ist.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
- Der Fahrdienstleiter muss festgestellt haben, dass der Zug bereits in der rückliegenden<br />
Zugstraße mit höchstens 30 km/h fährt. Dies ist zulässig, wo dem<br />
Zug bereits am Startsignal der rückliegenden Zugstraße ein Signal Zs 3 mit<br />
Kennzahl 3 gezeigt wurde.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
d) Vor einer Einfahrt mit besonderem Auftrag in ein Gleis nach c) erteilt der Fahrdienstleiter<br />
dem Triebfahrzeugführer Befehl 10 – Grund Nr. 6 - nach Modul<br />
408.0451 Abschnitt 1 Absatz 2.<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 22.11.2013