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Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG

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Neu: Modul 408.1451, Abschnitt, Absatz usw.<br />

91 408.1451 4, 5<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Allgemein: Das Modul fasst die Inhalte der bisherigen Module 408.1451 Abschnitt 2 a und<br />

408.1451 Abschnitt 2 b zusammen und gibt außerdem neue Regeln <strong>zur</strong> Erstellung des Betriebsstellenbuches<br />

für die Einfahrt in teilweise besetzte Gleise, Gleise mit verkürztem Durchrutschweg<br />

und Stumpfgleise oder. Im Einzelnen:<br />

Abschnitt 11 „Allgemeines“ ist neu und stellt einen Bezug <strong>zur</strong> gesetzlichen Vorgabe der EBO<br />

her. Diese schreibt in § 39 Absatz 4 vor: „ … wenn der Einfahrweg in einem Stumpfgleis oder<br />

besetzten Gleis endet, muß die Sicherheit durch betriebliche Anweisungen oder technische Einrichtungen<br />

gewährleistet sein.“<br />

Modul 408.1451 regelt, welche „betriebliche Anweisungen“ die Örtlichen Richtlinien geben müssen.<br />

Die betrieblichen Anweisungen sind hierbei abhängig von den technischen Einrichtungen,<br />

insbesondere von der Signalisierung.<br />

Die Abschnitte 31 – 35 und 51 – 52 geben die bisher unmittelbar in Modul 408.0451 Abschnitt 1<br />

gegebenen Regeln <strong>zur</strong> Einfahrt in<br />

• Gleise mit Zugdeckungssignalen,<br />

• Gleise mit verkürztem Durchrutschweg,<br />

• Gleise mit verkürztem Einfahrweg sowie<br />

• Stumpfgleise und besonders kurze Stumpfgleise<br />

wieder. Diese Regeln richten sich neu an den Aufsteller des Betriebsstellenbuches. Dieser gibt<br />

im Betriebsstellenbuch die zutreffenden Regeln bekannt. Dies entlastet den Fahrdienstleiter als<br />

End-Anwender der Regeln, da dieser die zutreffenden Fälle nicht mehr selbst herleiten muss.<br />

Bei der Übernahme der Regeln aus Modul 408.0451 wurden folgende Änderungen berücksichtigt:<br />

Die bisher in Modul 408.0451 Abschnitt 1 in Unterabsätzen sowie in Parenthesen und Anstrichen<br />

geregelten Unterfälle sind neu jeweils als eigenständiger, weitgehend parenthese- und<br />

anstrichfreier Unterabsatz wiedergegeben. Hierbei sind Regeln, die auf mehrere Unterfälle zutreffen,<br />

bewusst mehrfach dargestellt: Dies erleichtert die Übernahme der zutreffenden Regeln<br />

in das Betriebsstellenbuch.<br />

Abschnitt 31 stellt den Bezug zum Verweis auf das Betriebsstellenbuch in Modul 408.0451 Abschnitt<br />

1 Absatz 3 her. Es zählt dem Ersteller des Betriebsstellenbuches die Fälle auf, in denen<br />

er örtliche Zusätze geben muss und verweist auf die zutreffenden Abschnitte mit Einzelregeln.<br />

Abschnitt 32 gibt die Regeln für die Einfahrt in Gleise mit Zugdeckungssignalen vor. Er regelt 4<br />

Anwendungsfälle, welche die signaltechnischen Ausrüstungszustände widerspiegeln:<br />

• Zs 3 v + Zs 3 (Absätze a und b)<br />

• Zs 3 (Absätze c und d)<br />

• Zs 7 + Zs 3(Absätze e und f)

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