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Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG

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408.1451 Züge fahren<br />

Seite 8 von 10 Einfahrt in Stumpfgleise oder teilweise besetzte Gleise, Einfahrweg<br />

begrenzen, Halteplatz im Befehl vorschreiben<br />

Besonders<br />

kurzes<br />

Stumpfgleis,<br />

Zs 3v + Zs 3<br />

Stumpfgleis<br />

Durchgangsbahnhof,<br />

Zs 13<br />

Besonders<br />

kurzes<br />

Stumpfgleis,<br />

Zs 13<br />

mit Befehl 6 zugelassen werden (Verbot in örtlichen Zusätzen zu Modul 408.0463<br />

Abschnitt 11 Absatz 1 c).<br />

h) Der Zug fährt mit Fahrtstellung eines Hauptsignals in ein besonders kurzes<br />

Stumpfgleis ein und Signal Zs 3v und Zs 3 zeigen die zulässige Geschwindigkeit<br />

von 20 km/h an (Modul 301.0301 Abschnitt 5 Absatz 5, Satz 2).<br />

i) Der Fahrdienstleiter schreibt dem Triebfahrzeugführer bei Einfahrt mit besonderem<br />

Auftrag in ein besonders kurzes Stumpfgleis nach h) die zulässige Geschwindigkeit<br />

von 20 km/h durch Befehl 10 - Grund Nr. 5 - vor. Er muss Befehl<br />

10 am Hauptsignal bzw. am davor liegenden gewöhnlichen Halteplatz unmittelbar<br />

vor Zulassen der Zugfahrt übermitteln. Wenn ein Zug vom Gegengleis in<br />

ein besonders kurzes Stumpfgleis einfährt und kein Hauptsignal vorhanden ist,<br />

muss der Fahrdienstleiter den Befehl 10 übermitteln, bevor er die Einfahrt des<br />

Zuges in Höhe des Einfahrsignals zulässt. Die Einfahrt darf in diesem Fall nicht<br />

mit Befehl 6 zugelassen werden (Verbot in örtlichen Zusätzen zu Modul 408.0463<br />

Abschnitt 11 Absatz 1 c).<br />

j) Der Zug fährt mit Fahrtstellung eines Hauptsignals in ein Stumpfgleis - ausgenommen<br />

in ein besonders kurzes Stumpfgleis - in einen Bahnhof mit Stumpfgleisen<br />

und durchgehenden Gleisen ein und ein Signal Zs 13 kündigt die Einfahrt in<br />

das Stumpfgleis an (Modul 301.0301 Abschnitt 13 Absatz 3, 1. Anstrich).<br />

k) Der Fahrdienstleiter erteilt dem Triebfahrzeugführer bei Einfahrt mit besonderem<br />

Auftrag in ein Stumpfgleis nach j) Befehl 12.1 mit dem Wortlaut „Sie fahren in ein<br />

Stumpfgleis.“ Er muss Befehl 12.1 am Hauptsignal bzw. am davor liegenden gewöhnlichen<br />

Halteplatz unmittelbar vor Zulassen der Zugfahrt übermitteln. Wenn<br />

ein Zug vom Gegengleis in ein Stumpfgleis einfährt und kein Hauptsignal vorhanden<br />

ist, muss der Fahrdienstleiter den Befehl 12.1 übermitteln, bevor er die<br />

Einfahrt des Zuges in Höhe des Einfahrsignals zulässt. Die Einfahrt darf in diesem<br />

Fall nicht mit Befehl 6 zugelassen werden (Verbot in örtlichen Zusätzen zu<br />

Modul 408.0463 Abschnitt 11 Absatz 1 c).<br />

l) Der Zug fährt mit Fahrtstellung eines Hauptsignals in ein besonders kurzes<br />

Stumpfgleis ein und ein Signal Zs 13 kündigt die Einfahrt in das besonders kurzes<br />

Stumpfgleis an (Modul 301.0301 Abschnitt 13 Absatz 3, 3. Anstrich).<br />

m) Der Fahrdienstleiter erteilt dem Triebfahrzeugführer bei Einfahrt mit besonderem<br />

Auftrag in ein besonders kurzes Stumpfgleis nach l) Befehl 12.2 mit dem Wortlaut<br />

„Sie fahren in ein besonders kurzes Stumpfgleis“. Er muss Befehl 12.2 am<br />

Hauptsignal bzw. am davor liegenden gewöhnlichen Halteplatz unmittelbar vor<br />

Zulassen der Zugfahrt übermitteln. Wenn ein Zug vom Gegengleis in ein Gleis<br />

mit verkürztem Einfahrweg einfährt und kein Hauptsignal vorhanden ist, muss der<br />

Fahrdienstleiter den Befehl 12.2 übermitteln, bevor er die Einfahrt des Zuges in<br />

Höhe des Einfahrsignals zulässt. Die Einfahrt darf in diesem Fall nicht mit Befehl<br />

6 zugelassen werden (Verbot in örtlichen Zusätzen zu Modul 408.0463 Abschnitt<br />

11 Absatz 1 c).<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

In den örtlichen Zusätzen müssen Stumpfgleise und besonders kurze Stumpfgleise<br />

genannt sowie die jeweils zutreffenden Regeln aus a – m vorgegeben werden. Wenn<br />

b oder f zutrifft, muss der zutreffende Anstrich bzw. die zutreffenden Anstriche vorgegeben<br />

werden. Gleise, für welche die gleichen Regeln gelten, dürfen zusammengefasst<br />

werden.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Hinweis: Folgende Kombinationen sind möglich:<br />

a; b + c, d + e, f + g, h + i, j + k, l + m.<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 22.11.2013

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