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Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG

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Züge fahren<br />

Sperren von Gleisen und Sperrfahrten durchführen<br />

408.1481<br />

Seite 9 von 9<br />

81 Anwendungsfälle<br />

Der MAöB EIU muss fürFür das Sichern von Bahnübergängen mit zuggesteuerter<br />

Bahnübergangssicherung sind beim Verkehren von Kleinwagen folgende Anwendungsfälle<br />

zu unterscheiden:<br />

a) Kleinwagenfahrt soll in der Einschaltstrecke halten, weiterfahren und bei der Weiterfahrt<br />

den Bahnübergang befahren,<br />

b) Kleinwagenfahrt beginnt in der Einschaltstrecke und soll den Bahnübergang befahren,<br />

c) Kleinwagenfahrt soll in der Einschaltstrecke halten und dann <strong>zur</strong>ückfahren,<br />

d) Kleinwagenfahrt endet in der Einschaltstrecke.<br />

82 Bedienungsart<br />

Der MAöB EIU mussEs sind die im Regelwerk „Signalanlagen bedienen“ und die in<br />

den Zusätzen gegebenen Regeln zu beachten. Die Anlagen sollen möglichst durch<br />

Bedienen der Hilfseinschalttaste (HET) ein- und durch Befahren des Ausschaltkontaktes<br />

ausgeschaltet werden.<br />

83 Bahnübergangssicherungsanlagen außer Betrieb setzen lassen<br />

Soll ein Gleis auf Grund einer schriftlichen Anweisung gesperrt werden und sollen mehrere<br />

Kleinwagenfahrten gleichzeitig verkehren, muss der MAöB EIUsind die Bahnübergangssicherungsanlagen<br />

der betroffenen Bahnübergänge für die Dauer der Gleissperrung<br />

durch eine Fachkraft außer Betrieb setzen zu lassen.<br />

84 Örtliche RichtlinienBetriebsstellenbuch, Betra<br />

Der MAöB EIU muss dieDie Regeln für das Sichern der Bahnübergänge sind in die<br />

Örtlichen Richtlinien für Mitarbeiter auf Betriebsstellenin das Betriebsstellenbuch aufzunehmen<br />

oder in die Betra aufnehmen zu lassen.<br />

Die Weisungen müssen dem Zugpersonal durch Befehl 8 oder 11 gegeben werden.<br />

Der MAöB EIU muss deshalb dieDie Wortlaute der Befehle in die Örtlichen Richtlinien<br />

sind in das Betriebsstellenbuch aufzunehmen bzw. in die Betra aufnehmen zu lassen.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<br />

Örtliche<br />

Richtlinien für<br />

Mitarbeiter auf<br />

BetriebsstellenBetriebs<br />

stellenbuch,<br />

Betra<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 23.1.14

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