Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG
Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG
Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
408.1431 Züge fahren<br />
Seite 4 von 23<br />
Sonderzüge, Umleiten oder Ausfall von Zügen<br />
Arbeiten,<br />
Bahnübergänge,<br />
Fahrten bei<br />
Dunkelheit<br />
Signale in<br />
Haltstellung,<br />
LZB-Halte<br />
Zulässige<br />
Geschwindigkeit<br />
Langsamfahrstellen<br />
- Meldungen der beteiligten Fahrdienstleiter, dass die für den Zug geltenden<br />
Signale in Fahrtstellung sind, an den Fahrdienstleiter, der das Startsignal<br />
auf Fahrt stellt,<br />
- Maßnahmen für Prüfen und Sichern im unmittelbar hinter dem Zielsignal liegenden<br />
Gleisabschnitt,<br />
- Bedingungen, die erfüllt sein müssen, bevor Signale auf Fahrt gestellt werden<br />
dürfen.<br />
b) Für Versuchszüge nach a) gilt außerdem:<br />
1. Während Versuchszüge fahren, dürfen im Bereich des vom Versuchszug<br />
befahrenen Gleises (Gleisbereich) oder in Nachbargleisen in der Regel keine<br />
Arbeiten durchgeführt werden. Sind Arbeiten zwingend erforderlich, muss<br />
der Leiter Produktionsdurchführung die erforderlichen Maßnahmen gegen<br />
Gefahren aus dem Bahnbetrieb anordnen. Die Arbeiten müssen vor Beginn<br />
der Versuchsfahrt mit dem Versuchsleiter abgestimmt werden.<br />
2. Bei Bahnübergängen mit wärterbedienten Bahnübergangssicherungsanlagen<br />
mit Schranken muss der Fahrdienstleiter den Schrankenwärter einzeln auffordern,<br />
den Bahnübergang zu sichern. Der Schrankenwärter muss den<br />
Bahnübergang sichern und dies dem Fahrdienstleiter bestätigen.<br />
Bahnübergänge mit wärterbedienten Bahnübergangssicherungsanlagen mit<br />
Halbschranken, mit signal- oder zuggesteuerten Bahnübergangssicherungsanlagen<br />
oder Bahnübergänge ohne technische Sicherung müssen<br />
durch Bahnübergangsposten gesichert werden. Der Fahrdienstleiter muss<br />
Bahnübergangsposten einzeln auffordern, den Bahnübergang zu sichern.<br />
Der Bahnübergangsposten muss den Bahnübergang sichern und dies dem<br />
Fahrdienstleiter bestätigen.<br />
Soll ein Versuchszug einen Bahnübergang mit einer zulässigen Geschwindigkeit<br />
von mehr als 160 km/h befahren, muss der Bahnübergang zusätzlich<br />
zum Sichern abgesperrt werden, z. B. durch Zeichen 600 (Absperrschranke)<br />
der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Sie müssen die erforderlichen Maßnahmen<br />
für das Absperren des Bahnübergangs mit der Straßenverkehrsbehörde<br />
abstimmen.<br />
3. Sie dürfen Versuchsfahrten bei Dunkelheit dürfen nur zugelassen werden,<br />
wenn sie in nur einem Versuchsabschnitt fahren und keine Bahnübergänge<br />
befahren. Sie müssen denDer Fahrdienstleiter ist in der Fahrplananordnung<br />
anzuweisen, den Ersten Triebfahrzeugführer zu verständigen, wenn die<br />
Tunnelbeleuchtung ausgefallen ist.<br />
c) Soll die Wirkung der Zugbeeinflussung festgestellt werden, müssen Sie sind Signale,<br />
die Halt zeigen bzw. LZB-Halte oder ETCS-Halte zu bestimmen, und in der Fahrplananordnung<br />
die Vorbeifahrt an Halt zeigenden Signalen oder am LZB-Halt bzw.<br />
ETCS-Halt zuzulassen.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
d) Bestimmen SieEs müssen für Versuchszüge, die mit einer größeren Geschwindigkeit<br />
als die im Verzeichnis der örtlich zulässigen Geschwindigkeiten<br />
genannten Geschwindigkeiten fahren sollen, die zulässigen Geschwindigkeiten<br />
auf Grund der vom Unternehmen der Bestellung beigegebenen Geschwindigkeitsstaffelung<br />
bestimmt werden.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
e) Ist bei Versuchsfahrten die LZB bzw. ETCS nicht wirksam und ist die zulässige Geschwindigkeit<br />
im Bereich einer vorübergehenden Langsamfahrstelle 160 km/h oder<br />
größer als 160 km/h, müssen Sieist<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 23.1.14