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Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG

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20/23<br />

In Modul 408.1488 Abschnitt 41 und 42 sind die Regeln für das Einfahren in Baugleise gegeben.<br />

Der Beginn von Baugleisen wird durch im Gleis aufgestellte Wärterhaltscheiben signalisiert.<br />

Werden diese Wärterhaltscheiben nicht durch Wärtervorsignale angekündigt, mit einer vollwertigen<br />

PZB-Absicherung versehen und befindet sich hinter den Wärterhaltscheiben demzufolge<br />

kein freizuhaltender D-Weg, so muss der Fahrdienstleiter sich annähernden Zugfahrten Befehl<br />

11 mit der Weisung erteilen, bei Annäherung höchstens 30 km/h zu fahren, da der D-Weg fehlt.<br />

Hier werden sinngemäß die Regeln für Fahrten in Stumpfgleise angewendet. Um den Übergang<br />

zu gewährleisten müssen auch hier die Fahrzeuge vor dem Baugleis halten. Mit der Vorbeifahrt<br />

der Zugspitze am <strong>Stand</strong>ort der Wärterhaltscheibe beginnt die Rangierfahrt im Baugleis. Um die<br />

Zugfahrt nach vollständiger Einfahrt in das Baugleis dort enden zu lassen, muss nach der erfolgten<br />

Einfahrt eine Räumungsprüfung durchgeführt werden. Hierzu darf die aus der Zugfahrt<br />

übergehende Rangierfahrt bis <strong>zur</strong> vollständigen Ankunft im Baugleis nicht verändert werden;<br />

das Signal des Zugschlusses muss angebracht bzw. eingeschaltet bleiben. Da mit der vollständigen<br />

Ankunft aller Fahrzeuge im Baugleis die Zugfahrt bereits in eine Rangierfahrt übergegangen<br />

ist, war eine Regel erforderlich, wonach an dieser Rangierfahrt das noch vorhandene Zeichen<br />

des Schlusssignals im Rahmen der Räumungsprüfung ausgewertet werden darf. Die Bestätigung<br />

der Räumungsprüfung darf analog der Grundsätze für das Durchführen von Räumungsprüfungen<br />

erst erfolgen, wenn die Wärterhaltscheibe wieder aufgestellt wurde und damit<br />

das Betriebsgleis gegen das Baugleis abgegrenzt ist.<br />

Die neuen Regeln in Modul 408.1488 Abschnitt 41 und 42 schaffen auch die Möglichkeit eines<br />

Übergangs von Zug- in Rangierfahrten an Einfahrsignalen von Bahnhöfen und Blocksignalen<br />

von Abzweigstellen, wenn unmittelbar dahinter Baugleise beginnen. Da hier keine gewöhnlichen<br />

Halteplätze liegen, war dies bislang nicht möglich und führte in bestimmten Betriebssituationen<br />

nicht selten zu unüberwindbaren Hindernissen.<br />

In Modul 408.1488 Abschnitt 51 und 52 sind die Regeln für das Einfahren in Anschlussstellen<br />

gegeben.<br />

Um den Übergang zu gewährleisten, müssen die Fahrzeuge der Bedienungsfahrt vor der Anschlussweiche<br />

halten. Nachdem die Anschlussweiche aufgeschlossen ist, erfolgt die Einfahrt in<br />

die Anschlussstelle als Rangierfahrt. Der Wechsel Zugfahrt/Rangierfahrt erfolgt ab dem Moment<br />

des Befahrens der Anschlussweiche mit der Spitze der Rangierfahrt. Auch hier darf die aus der<br />

Zugfahrt übergehende Rangierfahrt bis zu ihrer vollständigen Ankunft in der Anschlussstelle<br />

nicht verändert werden. Das Zeichen des Schlusssignals ist bis <strong>zur</strong> vollständigen Ankunft der<br />

Rangierfahrt in der Anschlussstelle angebracht bzw. eingeschaltet zu lassen. Soll nach der vollständigen<br />

Einfahrt in die Anschlussstelle eine Räumung des Streckengleises festgestellt und an<br />

den Fahrdienstleiter gemeldet werden, darf das noch vorhandene Zeichen des Schlusssignals<br />

an der Rangierfahrt entsprechend ausgewertet werden. Als Vorbedingung für diese Bestätigung<br />

muss die Anschlussweiche wieder in Grundstellung gebracht worden und verschlossen sein.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Modul 408.1491 – Höhengleiche Übergänge für Reisende sichern<br />

Neu: Modul 408.1491, Abschnitt, Absatz usw.<br />

21 408.1491 1<br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.

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