Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG
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In Modul 408.1488 Abschnitt 41 und 42 sind die Regeln für das Einfahren in Baugleise gegeben.<br />
Der Beginn von Baugleisen wird durch im Gleis aufgestellte Wärterhaltscheiben signalisiert.<br />
Werden diese Wärterhaltscheiben nicht durch Wärtervorsignale angekündigt, mit einer vollwertigen<br />
PZB-Absicherung versehen und befindet sich hinter den Wärterhaltscheiben demzufolge<br />
kein freizuhaltender D-Weg, so muss der Fahrdienstleiter sich annähernden Zugfahrten Befehl<br />
11 mit der Weisung erteilen, bei Annäherung höchstens 30 km/h zu fahren, da der D-Weg fehlt.<br />
Hier werden sinngemäß die Regeln für Fahrten in Stumpfgleise angewendet. Um den Übergang<br />
zu gewährleisten müssen auch hier die Fahrzeuge vor dem Baugleis halten. Mit der Vorbeifahrt<br />
der Zugspitze am <strong>Stand</strong>ort der Wärterhaltscheibe beginnt die Rangierfahrt im Baugleis. Um die<br />
Zugfahrt nach vollständiger Einfahrt in das Baugleis dort enden zu lassen, muss nach der erfolgten<br />
Einfahrt eine Räumungsprüfung durchgeführt werden. Hierzu darf die aus der Zugfahrt<br />
übergehende Rangierfahrt bis <strong>zur</strong> vollständigen Ankunft im Baugleis nicht verändert werden;<br />
das Signal des Zugschlusses muss angebracht bzw. eingeschaltet bleiben. Da mit der vollständigen<br />
Ankunft aller Fahrzeuge im Baugleis die Zugfahrt bereits in eine Rangierfahrt übergegangen<br />
ist, war eine Regel erforderlich, wonach an dieser Rangierfahrt das noch vorhandene Zeichen<br />
des Schlusssignals im Rahmen der Räumungsprüfung ausgewertet werden darf. Die Bestätigung<br />
der Räumungsprüfung darf analog der Grundsätze für das Durchführen von Räumungsprüfungen<br />
erst erfolgen, wenn die Wärterhaltscheibe wieder aufgestellt wurde und damit<br />
das Betriebsgleis gegen das Baugleis abgegrenzt ist.<br />
Die neuen Regeln in Modul 408.1488 Abschnitt 41 und 42 schaffen auch die Möglichkeit eines<br />
Übergangs von Zug- in Rangierfahrten an Einfahrsignalen von Bahnhöfen und Blocksignalen<br />
von Abzweigstellen, wenn unmittelbar dahinter Baugleise beginnen. Da hier keine gewöhnlichen<br />
Halteplätze liegen, war dies bislang nicht möglich und führte in bestimmten Betriebssituationen<br />
nicht selten zu unüberwindbaren Hindernissen.<br />
In Modul 408.1488 Abschnitt 51 und 52 sind die Regeln für das Einfahren in Anschlussstellen<br />
gegeben.<br />
Um den Übergang zu gewährleisten, müssen die Fahrzeuge der Bedienungsfahrt vor der Anschlussweiche<br />
halten. Nachdem die Anschlussweiche aufgeschlossen ist, erfolgt die Einfahrt in<br />
die Anschlussstelle als Rangierfahrt. Der Wechsel Zugfahrt/Rangierfahrt erfolgt ab dem Moment<br />
des Befahrens der Anschlussweiche mit der Spitze der Rangierfahrt. Auch hier darf die aus der<br />
Zugfahrt übergehende Rangierfahrt bis zu ihrer vollständigen Ankunft in der Anschlussstelle<br />
nicht verändert werden. Das Zeichen des Schlusssignals ist bis <strong>zur</strong> vollständigen Ankunft der<br />
Rangierfahrt in der Anschlussstelle angebracht bzw. eingeschaltet zu lassen. Soll nach der vollständigen<br />
Einfahrt in die Anschlussstelle eine Räumung des Streckengleises festgestellt und an<br />
den Fahrdienstleiter gemeldet werden, darf das noch vorhandene Zeichen des Schlusssignals<br />
an der Rangierfahrt entsprechend ausgewertet werden. Als Vorbedingung für diese Bestätigung<br />
muss die Anschlussweiche wieder in Grundstellung gebracht worden und verschlossen sein.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Modul 408.1491 – Höhengleiche Übergänge für Reisende sichern<br />
Neu: Modul 408.1491, Abschnitt, Absatz usw.<br />
21 408.1491 1<br />
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