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Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG

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Richtlinie<br />

Züge fahren 408.1331<br />

Ergänzende Regeln <strong>zur</strong> Zustimmung des Fahrdienstleiters <strong>zur</strong> Abfahrt Seite 1 von 5<br />

auf einem Bahnhof<br />

Inhaltsübersicht<br />

Abschnitt Thema Bezug<br />

21 - 22 Triebfahrzeugführer eines angehaltenen Zuges auf<br />

Bahnhöfen mit Gruppensignalen unterrichten<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

408.0331_3_2 a<br />

408.2331_3_2 a<br />

51 - 53 Mehrere Züge stehen <strong>zur</strong> Abfahrt bereit 408.0331_3_4 c<br />

408.2331_3_4 c<br />

71 - 75 Regeln bei mehreren gewöhnlichen Halteplätzen<br />

zwischen zwei Hauptsignalen oder virtuellen Blockstellen<br />

geben<br />

408.0331_3_6<br />

408.2331_3_6<br />

21 Triebfahrzeugführer eines angehaltenen Zuges auf Bahnhöfen mit<br />

Gruppensignalen unterrichten Grundsatz<br />

Wenn ein planmäßig durchfahrender Zug durch ein Gruppensignal in einem Gleis angehalten<br />

worden ist, das nicht durch ein Sperrsignal als Lichtsignal oder hohes Formsignal<br />

abgeschlossen ist, und das Gruppensignal für einen anderen Zug auf Fahrt gestellt<br />

werden soll, ist wie folgt zu verfahren:<br />

Sie müssenEs ist anzuordnen, dass der Fahrdienstleiter den Triebfahrzeugführer des<br />

angehaltenen Zuges vor Auffahrtstellen des Signals für einen anderen Zug unterrichten<br />

muss, dass die Fahrtstellung für seinen Zug nicht gilt, und dass er nur nach seiner besonderen<br />

Zustimmung nach Modul 408.0331 Abschnitt 3 Absatz 2 a abfahren darf.<br />

Lässt der Fahrdienstleiter den Triebfahrzeugführer durch einen Mitarbeiter unterrichten,<br />

darf er das Signal für den anderen Zug erst auf Fahrt stellen, wenn ihm der Mitarbeiter<br />

bestätigt hat, dass der Zug verständigt ist.<br />

22 Örtliche RichtlinienBetriebsstellenbuch/Streckenbuch<br />

Nehmen Sie dDie Regeln sind imn die Örtlichen Richtlinien Betriebsstellenbuch und im<br />

Streckenbuch bekanntzugebenauf.<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 06.02.2013

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