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Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG

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408.1451 Züge fahren<br />

Seite 6 von 10 Einfahrt in Stumpfgleise oder teilweise besetzte Gleise, Einfahrweg<br />

begrenzen, Halteplatz im Befehl vorschreiben<br />

51 Einfahrt in Stumpfgleise und besonders kurze Stumpfgleise<br />

Kopfbahnhof<br />

Stumpfgleis<br />

Durchgangsbahnhof,<br />

Signal Zs 3<br />

Gemäß Modul 408.0451 Abschnitt 2 sind Stumpfgleise und besonders kurze Stumpfgleise<br />

sowie die für die Zulassung einer Zugfahrt in diese Gleise geltenden Regeln im<br />

Betriebsstellenbuch genannt. Für die Erstellung der örtlichen Zusätze gelten folgende<br />

Regeln:<br />

Der Fahrdienstleiter darf die Fahrt eines Zuges in ein Stumpfgleis in folgenden Fällen<br />

zulassen:<br />

a) Der Zug fährt in ein Stumpfgleis - ausgenommen in ein besonders kurzes<br />

Stumpfgleis - in einen Kopfbahnhof ein.<br />

b) Der Zug fährt mit Fahrtstellung eines Hauptsignals in ein Stumpfgleis - ausgenommen<br />

in ein besonders kurzes Stumpfgleis - in einen Bahnhof mit Stumpfgleisen<br />

und durchgehenden Gleisen ein und ein Signal Zs 3 zeigt die zulässige Geschwindigkeit<br />

von 30 km/h - an (Modul 301.0301 Abschnitt 5 Absatz 5, Satz 1).<br />

Der Fahrdienstleiter darf die Einfahrt zulassen, wenn eine der folgenden Bedingungen<br />

erfüllt ist:<br />

- Der Fahrdienstleiter muss festgestellt haben, dass der Zug planmäßig in das<br />

Stumpfgleis einfährt. Die zutreffenden Züge sind im Fahrplan für Zugmeldestellen<br />

anzugeben. Dies ist zulässig, wenn im Fahrplan des Zuges das Zeichen<br />

„“ dargestellt wird.<br />

- Der Fahrdienstleiter muss festgestellt haben, dass der Zug am Hauptsignal<br />

angehalten hat.<br />

- Der Fahrdienstleiter muss festgestellt haben, dass der Zug am vor dem<br />

Hauptsignal liegenden gewöhnlichen Halteplatz angehalten hat. Dies ist zulässig,<br />

wo hinter dem gewöhnlichen Halteplatz kein Vorsignal bzw. Vorsignalwiederholer<br />

vorhanden ist (Feststellung der Zustimmung <strong>zur</strong> Abfahrt durch<br />

unmittelbare Sicht auf das Hauptsignal oder durch Fahrtanzeiger).<br />

- Der Fahrdienstleiter muss den Triebfahrzeugführer fernmündlich verständigt<br />

haben, dass er mit 30 km/h einfahren muss.<br />

- Der Fahrdienstleiter muss festgestellt haben, dass der Zug am „Halt erwarten“<br />

zeigenden Vorsignal vorbeigefahren ist. Dies ist zulässig, wo kein Vorsignalwiederholer<br />

vorhanden ist und der Fahrdienstleiter die Feststellung durch Hinsehen<br />

oder Auswerten der Besetztanzeige treffen kann (Beispiele vgl. Abschnitt<br />

32 c, 5. Anstrich).Der Fahrdienstleiter muss feststellt haben, dass der<br />

Zug am rückliegenden Hauptsignal vorbeigefahren ist. Dies ist zulässig, wo<br />

das Vorsignal am rückliegenden Hauptsignal angebracht ist und kein Vorsignalwiederholer<br />

vorhanden ist.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

- Der Fahrdienstleiter muss feststellt haben, dass der Zug bereits in der rückliegenden<br />

Zugstraße mit 30 km/h fährt. Dies ist zulässig, wo dem Zug bereits am<br />

Startsignal der rückliegenden Zugstraße ein Signal Zs 3 mit Kennzahl 3 gezeigt<br />

wurde.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

c) Der Fahrdienstleiter schreibt dem Triebfahrzeugführer bei Einfahrt mit besonderem<br />

Auftrag in ein Stumpfgleis nach b) die zulässige Geschwindigkeit von 30<br />

km/h durch Befehl 10 - Grund Nr. 4 - vor. Er muss Befehl 10 am Hauptsignal<br />

bzw. am davor liegenden gewöhnlichen Halteplatz unmittelbar vor Zulassen der<br />

Zugfahrt übermitteln. Wenn ein Zug vom Gegengleis in ein Stumpfgleis einfährt<br />

und kein Hauptsignal vorhanden ist, muss der Fahrdienstleiter den Befehl 10<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 22.11.2013

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