Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG
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408.1451 Züge fahren<br />
Seite 6 von 10 Einfahrt in Stumpfgleise oder teilweise besetzte Gleise, Einfahrweg<br />
begrenzen, Halteplatz im Befehl vorschreiben<br />
51 Einfahrt in Stumpfgleise und besonders kurze Stumpfgleise<br />
Kopfbahnhof<br />
Stumpfgleis<br />
Durchgangsbahnhof,<br />
Signal Zs 3<br />
Gemäß Modul 408.0451 Abschnitt 2 sind Stumpfgleise und besonders kurze Stumpfgleise<br />
sowie die für die Zulassung einer Zugfahrt in diese Gleise geltenden Regeln im<br />
Betriebsstellenbuch genannt. Für die Erstellung der örtlichen Zusätze gelten folgende<br />
Regeln:<br />
Der Fahrdienstleiter darf die Fahrt eines Zuges in ein Stumpfgleis in folgenden Fällen<br />
zulassen:<br />
a) Der Zug fährt in ein Stumpfgleis - ausgenommen in ein besonders kurzes<br />
Stumpfgleis - in einen Kopfbahnhof ein.<br />
b) Der Zug fährt mit Fahrtstellung eines Hauptsignals in ein Stumpfgleis - ausgenommen<br />
in ein besonders kurzes Stumpfgleis - in einen Bahnhof mit Stumpfgleisen<br />
und durchgehenden Gleisen ein und ein Signal Zs 3 zeigt die zulässige Geschwindigkeit<br />
von 30 km/h - an (Modul 301.0301 Abschnitt 5 Absatz 5, Satz 1).<br />
Der Fahrdienstleiter darf die Einfahrt zulassen, wenn eine der folgenden Bedingungen<br />
erfüllt ist:<br />
- Der Fahrdienstleiter muss festgestellt haben, dass der Zug planmäßig in das<br />
Stumpfgleis einfährt. Die zutreffenden Züge sind im Fahrplan für Zugmeldestellen<br />
anzugeben. Dies ist zulässig, wenn im Fahrplan des Zuges das Zeichen<br />
„“ dargestellt wird.<br />
- Der Fahrdienstleiter muss festgestellt haben, dass der Zug am Hauptsignal<br />
angehalten hat.<br />
- Der Fahrdienstleiter muss festgestellt haben, dass der Zug am vor dem<br />
Hauptsignal liegenden gewöhnlichen Halteplatz angehalten hat. Dies ist zulässig,<br />
wo hinter dem gewöhnlichen Halteplatz kein Vorsignal bzw. Vorsignalwiederholer<br />
vorhanden ist (Feststellung der Zustimmung <strong>zur</strong> Abfahrt durch<br />
unmittelbare Sicht auf das Hauptsignal oder durch Fahrtanzeiger).<br />
- Der Fahrdienstleiter muss den Triebfahrzeugführer fernmündlich verständigt<br />
haben, dass er mit 30 km/h einfahren muss.<br />
- Der Fahrdienstleiter muss festgestellt haben, dass der Zug am „Halt erwarten“<br />
zeigenden Vorsignal vorbeigefahren ist. Dies ist zulässig, wo kein Vorsignalwiederholer<br />
vorhanden ist und der Fahrdienstleiter die Feststellung durch Hinsehen<br />
oder Auswerten der Besetztanzeige treffen kann (Beispiele vgl. Abschnitt<br />
32 c, 5. Anstrich).Der Fahrdienstleiter muss feststellt haben, dass der<br />
Zug am rückliegenden Hauptsignal vorbeigefahren ist. Dies ist zulässig, wo<br />
das Vorsignal am rückliegenden Hauptsignal angebracht ist und kein Vorsignalwiederholer<br />
vorhanden ist.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
- Der Fahrdienstleiter muss feststellt haben, dass der Zug bereits in der rückliegenden<br />
Zugstraße mit 30 km/h fährt. Dies ist zulässig, wo dem Zug bereits am<br />
Startsignal der rückliegenden Zugstraße ein Signal Zs 3 mit Kennzahl 3 gezeigt<br />
wurde.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
c) Der Fahrdienstleiter schreibt dem Triebfahrzeugführer bei Einfahrt mit besonderem<br />
Auftrag in ein Stumpfgleis nach b) die zulässige Geschwindigkeit von 30<br />
km/h durch Befehl 10 - Grund Nr. 4 - vor. Er muss Befehl 10 am Hauptsignal<br />
bzw. am davor liegenden gewöhnlichen Halteplatz unmittelbar vor Zulassen der<br />
Zugfahrt übermitteln. Wenn ein Zug vom Gegengleis in ein Stumpfgleis einfährt<br />
und kein Hauptsignal vorhanden ist, muss der Fahrdienstleiter den Befehl 10<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 22.11.2013