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Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG

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Richtlinie<br />

Züge fahren 408.1243<br />

Räumungsprüfung - Strecken mit nichtselbsttätigem<br />

Seite 1 von 1<br />

Streckenblock -<br />

Inhaltsübersicht<br />

Abschnitt Thema Bezug<br />

11 - 13 Rückmelden einführen auf Blockstellen, die keine<br />

Blockendstellen sind<br />

11 Zugfolgeabschnitte<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

408.0243 5 (7)<br />

Wenn beim Rückmelden eine Blockstelle beteiligt ist, die nicht Blockendstelle ist, muss<br />

das Rückmelden für alle Zugfolgeabschnitte zwischen dieser Blockstelle und den ihr<br />

benachbarten Blockendstellen eingeführt werden.<br />

12 Rückmelden einführen<br />

Tritt der Anlass für das Einführen des Rückmeldens auf der Zugfolgestelle auf, die<br />

nicht Blockendstelle ist, müssen Sieist abweichend von 408.0243 Abschnitt 5 Absatz 2 a<br />

Rückmelden einzuführen lassen<br />

a) auf zweigleisiger Strecke vom Fahrdienstleiter der rückgelegenen Blockendstelle,<br />

b) auf eingleisiger Strecke vom Fahrdienstleiter der nach der Streckenkilometrierung<br />

rückgelegenen Blockendstelle; Sie dürfenes darf hierfür auch den der Fahrdienstleiter<br />

der anderen benachbarten Blockendstelle bestimmenbestimmt werden.<br />

13 Örtliche RichtlinienBetriebsstellenbuch<br />

Nehmen Sie die Die Regeln in diesind im Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch zu<br />

geben auf.<br />

<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 08.01.2014

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