Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG
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408.1451 Züge fahren<br />
Seite 10 von 10 Einfahrt in Stumpfgleise oder teilweise besetzte Gleise, Einfahrweg<br />
begrenzen, Halteplatz im Befehl vorschreiben<br />
91 Vorschreiben des Halteplatzes mit Befehl (zu 408.0451 Abschnitt 3 c)<br />
Nach Modul 408.0451 Abschnitt 3 c darf der Fahrdienstleiter, wenn er einen Zug in<br />
einem Gleis ohne Zielsignal ausnahmsweise nicht durch eine Wärterhaltscheibe am<br />
Ende des Einfahrwegs anhalten kann, die Zugfahrt zulassen, wenn es durch örtliche<br />
Zusätze zugelassen ist und er dem Triebfahrzeugführer im Befehl 12 den Halteplatz<br />
vorgeschrieben hat. Für das Erstellen der örtlichen Zusätze gelten folgende Bedingungen:<br />
- Der Triebfahrzeugführer muss den im Befehl vorgeschriebenen Halteplatz anhand<br />
eines markanten Punktes bestimmen können.<br />
- Der markante Punkt muss mindestens aus einer Entfernung von 100 m sichtbar<br />
sein.<br />
Folgende markante Punkte sind zulässig:<br />
Markante Punkte Wortlaut des Befehls 12<br />
hoch aufgestelltes Hektometerzeichen,<br />
das sich unmittelbar neben dem Einfahrgleis<br />
befindet; das Hektometerzeichen<br />
muss rückstrahlend sein oder bei Dunkelheit<br />
anhand der allgemeinen Bahnsteig-<br />
oder Gleisfeldbeleuchtung erkennbar<br />
sein, solange Züge verkehren.<br />
technisch gesicherter Bahnübergang mit<br />
Kennzeichnung<br />
Hauptsignal am Nachbargleis, das sich<br />
unmittelbar neben dem Einfahrgleis befindet<br />
und im Fahrplan für die Fahrtrichtung<br />
des Zuges genannt ist.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Halten Sie an in km (Hektometerangabe,<br />
z. B. „7,8“)<br />
Halten Sie an vor BÜ in km (Lage des<br />
BÜ, z. B. „7,853“)<br />
Halten Sie an in Höhe Signal (Bezeichnung,<br />
z. B. „N 204“) in km (Lage des<br />
Signals gemäß Buchfahrplan. z. B. „7,8“)<br />
Die zugelassenen Einfahrwege und die zutreffenden Wortlaute der Befehle 12 müssen<br />
im Betriebsstellenbuch aufgenommen werden.<br />
<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 22.11.2013