Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG
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Züge fahren 408.1244<br />
Räumungsprüfung - Strecken mit selbsttätigem Streckenblock - Seite 5 von 7<br />
1. Ein Zug soll an einem Halt zeigenden oder gestörten Hauptsignal, an einem LZB-<br />
Halt oder an einem ETCS-Halt am Anfang eines Zugfolgeabschnittes vorbeifahren.<br />
2. Ein Zug soll in einem Zugfolgeabschnitt für anzeigegeführte Züge signalgeführt<br />
weiterfahren, dessen Ende gekennzeichnet ist durch ein Blockkennzeichen der<br />
freien Strecke.<br />
43 Verbot der Anwendung<br />
Sie dürfen das Das Auswerten von Anzeigen darf nicht zugelassen werden für Zugfolgeabschnitte,<br />
an deren Ende sich<br />
- ein Formhauptsignal oder<br />
- ein Lichthauptsignal, das nicht zugbewirkt auf Halt gestellt wird,<br />
befindet.<br />
44 Örtliche RichtlinienBetriebsstellen<br />
Nennen Sie in denIm Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch sind die für das Auswerten<br />
der Anzeigen zugelassenen Anwendungsfälle und Zugfolgeabschnitte zu nennen.<br />
51 Bedingungen<br />
(1) a) Sie dürfen einenEin Rückmeldeposten darf<br />
- auf zweigleisigen Strecken,<br />
- bei Räumungsprüfung auf Zeit,<br />
- auf einer selbsttätigen Blockstelle zwischen dem betroffenen Zugfolgeabschnitt<br />
und der Räumungsprüfstelle und<br />
- für jedes Gleis für nur ein Blocksignal<br />
einsetzeneingesetzt werden.<br />
b) Wo Gleiswechselbetrieb ständig eingerichtet ist, müssen muss Sie anordnenangeordnet<br />
werden, dass der Rückmeldeposten vor der ersten Fahrt auf dem<br />
Gegengleis <strong>zur</strong>ückgezogen werden muss.<br />
(2) Der Rückmeldeposten muss von seinem <strong>Stand</strong>ort aus das selbsttätige Blocksignal<br />
und die Signal-Zugschlussstelle sehen können.<br />
52 Räumungsprüfung<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
Die Räumungsprüfung durch Rückmeldeposten darf erst eingeführt werden, wenn die<br />
Räumungsprüfung bei dem Zug durchgeführt worden ist, der den betroffenen Zugfolgeabschnitt<br />
vor der Besetzung der selbsttätigen Blockstelle zuletzt befahren hat. Die<br />
Räumungsprüfung durch Rückmeldeposten muss eingeführt sein, bevor die folgende<br />
Zugfahrt zugelassen wird.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
53 Verständigen<br />
Der Rückmeldeposten ist über die Zugfahrten zu verständigen. Er hat sich mit der Bezeichnung<br />
des selbsttätigen Blocksignals, an dem er eingesetzt ist, zu melden.<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 08.01.2014