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Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG

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Richtlinie<br />

Züge fahren 408.1251<br />

Hauptsignale bedienen Seite 1 von 4<br />

Inhaltsübersicht<br />

Abschnitt Thema Bezug<br />

11 - 12 Ausfahrsignal vor dem Einfahrsignal auf Fahrt stellen 408.1251 2 (5)<br />

21 - 23 Zugschluss feststellen 408.1251 3 (1) a)<br />

31 - 37 Zugschlussstellen bestimmen 408.1251 7<br />

11 Grundsatz<br />

Sie müssen das Stellen des Einfahrsignals bzw. Zwischensignals vor dem Ausfahrsignal<br />

verbieten, wenn Wenn der Bremsweg zwischen Einfahrsignal bzw. dem Zwischensignal<br />

und dem Ausfahrsignal kürzer als der Bremsweg der Strecke ist und für alle<br />

durchfahrenden Züge<br />

a) in den Spalten 2 oder 3a des Buchfahrplans keine Geschwindigkeitsbeschränkung<br />

vorgesehen ist, die den verkürzten Abstand der Signale berücksichtigt oder<br />

b) der verkürzte Bremsweg beim Festsetzen der Mindestbremshundertstel nicht berücksichtigt<br />

worden ist.,<br />

muss das Stellen des Einfahrsignals bzw. Zwischensignals vor dem Ausfahrsignal verboten<br />

werden.<br />

12 Örtliche RichtlinienBetriebsstellenbuch<br />

Nehmen Sie die Die Regeln in diesind im Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch zu<br />

geben auf.<br />

21 Erkennbarkeit durch den Bediener<br />

Wenn der Zugschluss bei einfahrenden Zügen nach dem Anhalten am gewöhnlichen<br />

Halteplatz nicht festgestellt werden kann, dürfen Sie folgende Regelungen Regeln vorsehengegeben<br />

werden:<br />

a) Das Einfahrsignal darf erst auf Halt gestellt werden, wenn nach der Weiterfahrt<br />

des Zuges der für die Signalbedienung zuständige Bediener den Zugschluss festgestellt<br />

hat. Sie dürfen diese Diese Regelung gilt nur für solche Züge vorsehen,<br />

deren Zugbildung während des Haltens am gewöhnlichen Halteplatz nicht verändert<br />

wird.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

b) Stehen Mitarbeiter <strong>zur</strong> Verfügung, dürfen Sie diese als Zugschlussmeldeposten<br />

nach Modul 408.1241 Abschnitte 11 - 13 einsetzeneingesetzt werden.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

c) Sie dürfenEs darf zugelassen werden, dass der Zugführer Triebfahrzeugführer<br />

nach Modul 408.0261 Abschnitt 5 Absatz 1 b oder 408.0261 Abschnitt 5 Absatz 2<br />

für den eigenen Zug eine Zugvollständigkeitsmeldung abgibt. Sie dürfen diese<br />

Diese Regelung ist nur dort vorgesehen, wo der Bediener des Signals feststellen<br />

kann, dass der Zug die Signal-Zugschlussstelle geräumt hat.<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 08.01.2014

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