Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG
Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG
Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Richtlinie<br />
Züge fahren 408.1251<br />
Hauptsignale bedienen Seite 1 von 4<br />
Inhaltsübersicht<br />
Abschnitt Thema Bezug<br />
11 - 12 Ausfahrsignal vor dem Einfahrsignal auf Fahrt stellen 408.1251 2 (5)<br />
21 - 23 Zugschluss feststellen 408.1251 3 (1) a)<br />
31 - 37 Zugschlussstellen bestimmen 408.1251 7<br />
11 Grundsatz<br />
Sie müssen das Stellen des Einfahrsignals bzw. Zwischensignals vor dem Ausfahrsignal<br />
verbieten, wenn Wenn der Bremsweg zwischen Einfahrsignal bzw. dem Zwischensignal<br />
und dem Ausfahrsignal kürzer als der Bremsweg der Strecke ist und für alle<br />
durchfahrenden Züge<br />
a) in den Spalten 2 oder 3a des Buchfahrplans keine Geschwindigkeitsbeschränkung<br />
vorgesehen ist, die den verkürzten Abstand der Signale berücksichtigt oder<br />
b) der verkürzte Bremsweg beim Festsetzen der Mindestbremshundertstel nicht berücksichtigt<br />
worden ist.,<br />
muss das Stellen des Einfahrsignals bzw. Zwischensignals vor dem Ausfahrsignal verboten<br />
werden.<br />
12 Örtliche RichtlinienBetriebsstellenbuch<br />
Nehmen Sie die Die Regeln in diesind im Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch zu<br />
geben auf.<br />
21 Erkennbarkeit durch den Bediener<br />
Wenn der Zugschluss bei einfahrenden Zügen nach dem Anhalten am gewöhnlichen<br />
Halteplatz nicht festgestellt werden kann, dürfen Sie folgende Regelungen Regeln vorsehengegeben<br />
werden:<br />
a) Das Einfahrsignal darf erst auf Halt gestellt werden, wenn nach der Weiterfahrt<br />
des Zuges der für die Signalbedienung zuständige Bediener den Zugschluss festgestellt<br />
hat. Sie dürfen diese Diese Regelung gilt nur für solche Züge vorsehen,<br />
deren Zugbildung während des Haltens am gewöhnlichen Halteplatz nicht verändert<br />
wird.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
b) Stehen Mitarbeiter <strong>zur</strong> Verfügung, dürfen Sie diese als Zugschlussmeldeposten<br />
nach Modul 408.1241 Abschnitte 11 - 13 einsetzeneingesetzt werden.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
c) Sie dürfenEs darf zugelassen werden, dass der Zugführer Triebfahrzeugführer<br />
nach Modul 408.0261 Abschnitt 5 Absatz 1 b oder 408.0261 Abschnitt 5 Absatz 2<br />
für den eigenen Zug eine Zugvollständigkeitsmeldung abgibt. Sie dürfen diese<br />
Diese Regelung ist nur dort vorgesehen, wo der Bediener des Signals feststellen<br />
kann, dass der Zug die Signal-Zugschlussstelle geräumt hat.<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 08.01.2014