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Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG

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Richtlinie<br />

Züge fahren 408.1221<br />

Zugmeldungen Seite 1 von 2<br />

Inhaltsübersicht<br />

Abschnitt Thema Bezug<br />

11-12 Auf eingleisigen Stichstrecken auf Zugmeldungen<br />

verzichten<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

408.0221 1 (7) b)<br />

21-22 Mit tatsächlicher Ab- oder Durchfahrtzeit abmelden 408.0221 3 (3) b)<br />

31-32 Wortlaut der Abmeldung 408.0221 3 (5)<br />

11 Bedingungen<br />

Auf eingleisigen Stichstrecken dürfen darf Sie auf Zugmeldungen verzichtenverzichtet<br />

werden, wenn keine Regelung und Sicherung der Zugfolge erforderlich ist, weil jeweils<br />

nur ein Zug verkehrt.<br />

12 Örtliche RichtlinienBetriebsstellenbuch<br />

Nehmen Sie die Die Regeln sind in dieim Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch aufzu<br />

geben.<br />

21 Anwendungsfälle<br />

Sie dürfenEs darf zugelassen werden, dass mit der tatsächlichen Ab- oder Durchfahrtzeit<br />

abgemeldet wird, wenn<br />

- keine Blockstellen oder Schrankenwärter durch Abmelden über Zugfahrten zu benachrichtigen<br />

sind und<br />

- auf der benachbarten Zugmeldestelle auf die Abmeldung hin keine Schranken geschlossen<br />

werden müssen.<br />

22 Örtliche RichtlinienBetriebsstellenbuch<br />

Nehmen Sie die Die Regeln sind imin die Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch aufzu<br />

geben.<br />

31 Grundsatz<br />

Bei Meldung der Ab- oder Durchfahrtzeit dürfen Sie - wenn der Zug auf der Zugmeldestelle<br />

durchfährt - folgende Wortlaute zugelassen werden:<br />

a) bei der Meldung der voraussichtlichen Ab- oder Durchfahrtzeit:<br />

„Zug (Nummer) in (Name der Zugmeldestelle) voraussichtlich durch (Minute der<br />

voraussichtlichen Durchfahrtzeit)",<br />

b) bei der Meldung der tatsächlichen Ab- oder Durchfahrtzeit:<br />

„Zug (Nummer) in (Name der Zugmeldestelle) durch (Minute der Durchfahrtzeit)".<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 07.01.2014

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