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Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG

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Richtlinie<br />

Züge fahren 408.1403<br />

Anbringen und Eingeben von Sperren Seite 1 von 2<br />

Inhaltsübersicht<br />

Abschnitt Thema Bezug<br />

21 - 22 Regeln für das Anbringen von Sperren wenn genannte<br />

Einrichtungen örtlich nicht vorhanden sind<br />

geben<br />

51 - 52 Regeln für Besonderheiten beim Eingeben von Sperren<br />

bei Elektronischen Stellwerken geben<br />

21 Sachverhalt<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

408.0402<br />

408.0403 Nr. 9<br />

Nach Modul 408.0403 Nr. 8 oder 10 ist eine Sperre beim Fahrdienstleiter an den genannten<br />

Einrichtungen anzubringen.<br />

Wird der Auftrag des Fahrdienstleiters, ein Hauptsignal auf Fahrt zu stellen, nicht durch<br />

Befehlsabgabe oder Auftragsmelder erteilt, kann die Sperre an den im Modul 408.0403<br />

genannten Einrichtungen nicht angebracht werden.<br />

22 Örtliche RichtlinienBetriebsstellenbuch<br />

Wenn die Sperre beim Fahrdienstleiter nicht angebracht werden kann, dürfen Siedarf<br />

im Betriebsstellenbuch angeordnet sein in den Örtlichen Richtlinien anordnen, dass die<br />

Sperre angebracht wird<br />

- beim Bediener des Hauptsignals im Stellwerk, z. B. an der Einrichtung für die<br />

Fahrstraßenfestlegung oder an den Hebeln der Hauptsignale oder<br />

- beim Fahrdienstleiter an anderen geeigneten Einrichtungen z. B. an einer Schlüsseltaste.<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 23.1.14

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