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Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG

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Züge fahren<br />

Außergewöhnliche Fahrzeuge, außergewöhnliche ZügeVon<br />

den für Bahnanlagen oder Fahrzeuge vorgesehenen Maßen<br />

abweichen<br />

408.1435 Abschnitt 1 Absatz<br />

1<br />

Seite 5<br />

61 Grundsatz<br />

Es darf angeordnet werden, dass Züge mit Lü-Sendungen nur ab- oder durchgelassen<br />

werden dürfen, wenn der Fahrdienstleiter der benachbarten Zugmeldestelle<br />

zugestimmt hat.<br />

Das Einholen der Zustimmung des Fahrdienstleiters der benachbarten Zugmeldestelle<br />

ist anzuordnen, wenn z. B. angenommen werden muss, dass bei Zügen mit<br />

Lü-Sendungen „Berta“ oder „Cäsar“ im Bereich der benachbarten Zugmeldestelle<br />

eine Begegnung nicht stattfinden kann.<br />

62 Betriebsstellenbuch<br />

Die Regeln sind in das Betriebsstellenbuch aufzunehmen.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 16.01.2014

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