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Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG

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Richtlinie<br />

Züge fahren 408.1341<br />

Bahnübergänge durch Zugpersonal sichern Seite 1 von 1<br />

Inhaltsübersicht<br />

Abschnitt Thema Bezug<br />

1 - 2 Bahnübergänge durch Zugpersonal sichern<br />

1 Grundsatz<br />

Sie dürfen dDas Sichern von Bahnübergängen durch Zugpersonal oder andere Mitarbeiter<br />

beim Zug darf zugelassen werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:<br />

a) Die zulässige Geschwindigkeit des Zuges darf im Bremswegabstand vor dem<br />

Bahnübergang 50 km/h nicht überschreiten.<br />

b) Die Mitarbeiter, die Bahnübergänge sichern, müssen in der Handhabung der<br />

Bahnübergangssicherung unterwiesen sein und in einer Prüfung nachgewiesen<br />

haben, dass sie befähigt und mit den örtlichen Verhältnissen vertraut sind.<br />

c) Im Sicherheitsabstand vor dem Bahnübergang muss eine Tafel mit der Aufschrift<br />

„Halt für Zugfahrten“ aufgestellt sein.<br />

2 Buchfahrplan<br />

Teilen Sie dDer für das Aufstellen des Buchfahrplans zuständigen Stelle ist mitzuteilen,<br />

bei welchen Bahnübergängen die Bedingungen nach Abschnitt 1 erfüllt sind.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 22.04.2013

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