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Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG

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Richtlinie<br />

Züge fahren 408.1571<br />

Einlassen von Hilfsfahrzeugen, wo Störungen an der Gleisfreimeldeanlage<br />

Seite 1 von 2<br />

auftreten<br />

können<br />

Inhaltsübersicht<br />

Abschnitt Thema Bezug<br />

21 - 24 Einlassen von Hilfsfahrzeugen, wo Störungen an der<br />

Gleisfreimeldeanlage auftreten können<br />

21 Zählkapazität der Achszähler<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

408.0571_7_2<br />

(1) Wird einem auf freier Strecke liegenstehen gebliebenen Zug Hilfe durch eine<br />

Sperrfahrt geleistet, kann die Zählkapazität der Achszähler von 255 + 1 erreicht<br />

oder überschritten werden.<br />

(2) Erreicht ein Achszähler mit einer Zählkapazität von 255 + 1 einen Zählstand von<br />

256 Achsen, kommt der Blockabschnittsmelder in die Grundstellung. Er zeigt wieder<br />

das Besetztsein des Blockabschnitts an, wenn mindestens eine weitere Achse<br />

eingezählt wird. Beim Auszählen zeigt der Blockabschnittsmelder bei einem Zählerstand<br />

von 256 Achsen die Grundstellung, bis er beim weiteren Auszählen auf<br />

255 oder weniger Achsen wieder das Besetztsein anzeigt.<br />

22 Durch Sperrfahrten Hilfe leisten<br />

(1) Bevor einem Zug, der in einem Zugfolgeabschnitt mit Zählkapazität der Achszähler<br />

von 255 + 1 liegenstehen geblieben ist, Hilfe durch eine Sperrfahrt geleistet wird,<br />

muss sich der Fahrdienstleiter vom Zugführer des liegenstehen gebliebenen Zuges<br />

die Zahl der Achsen des Zuges und vom Zugführer der Sperrfahrt die Zahl der<br />

Achsen der Sperrfahrt melden lassen.<br />

(2) Ist die Gesamtzahl der Achsen des liegenstehen gebliebenen Zuges und der Achsen<br />

der Sperrfahrt größer als 255, ist ein Blocksignal am Anfang des betroffenen<br />

Zugfolgeabschnitts zu sperren. Selbststellbetrieb oder Zuglenkung mit Lenkplan<br />

dürfen nicht eingeschaltet sein. Ein selbsttätiges Blocksignal darf erst entsperrt o-<br />

der der Selbststellbetrieb eingeschaltet werden, nachdem die Sperrung des Gleises<br />

aufgehoben ist.<br />

23 Weiterfahrt des Zuges, dessen Achsenzahl von 255 überschritten ist<br />

(1) Wird bei der Weiterfahrt des Zuges die Achsenzahl von 255 überschritten, muss<br />

der Fahrdienstleiter der Zugfolgestelle, auf der die Achsenzahl von 255 erstmals<br />

überschritten wird, die Fahrdienstleiter der nächsten Zugmeldestelle und der dazwischen<br />

gelegenen Zugfolgestellen und die Betriebszentrale verständigen. Die<br />

Betriebszentrale verständigt die beteiligten Stellen. Der Zug darf mit mehr als 255<br />

Achsen nur bis zu einem von der Betriebszentrale bestimmten Bahnhof fahren, auf<br />

dem die zulässige Achsenzahl hergestellt werden kann.<br />

Grundsatz<br />

Auswirkungen<br />

Melden<br />

durch den<br />

Zugführer<br />

Achsenzahl<br />

von 255<br />

überschritten<br />

Verständigung<br />

(2) Bei Durchführung von Zügen mit mehr als 255 Achsen gelten die Blockeinrichtungen<br />

der Zugfolgeabschnitte mit einer Achszählkapazität von 255 + 1 als nicht ord-<br />

Räumungsprüfung<br />

auf<br />

Zeit<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 08.02.2013

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