Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG
Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG
Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Richtlinie<br />
Züge fahren 408.1571<br />
Einlassen von Hilfsfahrzeugen, wo Störungen an der Gleisfreimeldeanlage<br />
Seite 1 von 2<br />
auftreten<br />
können<br />
Inhaltsübersicht<br />
Abschnitt Thema Bezug<br />
21 - 24 Einlassen von Hilfsfahrzeugen, wo Störungen an der<br />
Gleisfreimeldeanlage auftreten können<br />
21 Zählkapazität der Achszähler<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
408.0571_7_2<br />
(1) Wird einem auf freier Strecke liegenstehen gebliebenen Zug Hilfe durch eine<br />
Sperrfahrt geleistet, kann die Zählkapazität der Achszähler von 255 + 1 erreicht<br />
oder überschritten werden.<br />
(2) Erreicht ein Achszähler mit einer Zählkapazität von 255 + 1 einen Zählstand von<br />
256 Achsen, kommt der Blockabschnittsmelder in die Grundstellung. Er zeigt wieder<br />
das Besetztsein des Blockabschnitts an, wenn mindestens eine weitere Achse<br />
eingezählt wird. Beim Auszählen zeigt der Blockabschnittsmelder bei einem Zählerstand<br />
von 256 Achsen die Grundstellung, bis er beim weiteren Auszählen auf<br />
255 oder weniger Achsen wieder das Besetztsein anzeigt.<br />
22 Durch Sperrfahrten Hilfe leisten<br />
(1) Bevor einem Zug, der in einem Zugfolgeabschnitt mit Zählkapazität der Achszähler<br />
von 255 + 1 liegenstehen geblieben ist, Hilfe durch eine Sperrfahrt geleistet wird,<br />
muss sich der Fahrdienstleiter vom Zugführer des liegenstehen gebliebenen Zuges<br />
die Zahl der Achsen des Zuges und vom Zugführer der Sperrfahrt die Zahl der<br />
Achsen der Sperrfahrt melden lassen.<br />
(2) Ist die Gesamtzahl der Achsen des liegenstehen gebliebenen Zuges und der Achsen<br />
der Sperrfahrt größer als 255, ist ein Blocksignal am Anfang des betroffenen<br />
Zugfolgeabschnitts zu sperren. Selbststellbetrieb oder Zuglenkung mit Lenkplan<br />
dürfen nicht eingeschaltet sein. Ein selbsttätiges Blocksignal darf erst entsperrt o-<br />
der der Selbststellbetrieb eingeschaltet werden, nachdem die Sperrung des Gleises<br />
aufgehoben ist.<br />
23 Weiterfahrt des Zuges, dessen Achsenzahl von 255 überschritten ist<br />
(1) Wird bei der Weiterfahrt des Zuges die Achsenzahl von 255 überschritten, muss<br />
der Fahrdienstleiter der Zugfolgestelle, auf der die Achsenzahl von 255 erstmals<br />
überschritten wird, die Fahrdienstleiter der nächsten Zugmeldestelle und der dazwischen<br />
gelegenen Zugfolgestellen und die Betriebszentrale verständigen. Die<br />
Betriebszentrale verständigt die beteiligten Stellen. Der Zug darf mit mehr als 255<br />
Achsen nur bis zu einem von der Betriebszentrale bestimmten Bahnhof fahren, auf<br />
dem die zulässige Achsenzahl hergestellt werden kann.<br />
Grundsatz<br />
Auswirkungen<br />
Melden<br />
durch den<br />
Zugführer<br />
Achsenzahl<br />
von 255<br />
überschritten<br />
Verständigung<br />
(2) Bei Durchführung von Zügen mit mehr als 255 Achsen gelten die Blockeinrichtungen<br />
der Zugfolgeabschnitte mit einer Achszählkapazität von 255 + 1 als nicht ord-<br />
Räumungsprüfung<br />
auf<br />
Zeit<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 08.02.2013