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Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG

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408.1471 Züge fahren<br />

Seite 4 von 13<br />

Gleise sperren<br />

41 Wortlaut der Meldung<br />

Der MAöB EIU darf beimBeim Sperren von Gleisen parallel verlaufender Strecken darf<br />

anordnenangeordnet werden, dass der Fahrdienstleiter der zuständigen Zugmeldestelle<br />

das zu sperrende Gleis mit folgendem Wortlaut sperrt:<br />

„(Bezeichnung des zu sperrenden Gleises) von … bis … gesperrt“.<br />

42 Örtliche RichtlinienBetriebsstellenbuch<br />

Der MAöB EIU muss dieDie Regeln in die Örtlichen Richtliniensind in das Betriebsstellenbuch<br />

aufzunehmen.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>

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