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Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG

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408.1481 Züge fahren<br />

Sperren von Gleisen und Sperrfahrten durchführen<br />

Seite 6 von 9<br />

31 Bedingungen<br />

(1) Sie Das Trennen von Sperrfahrten oder das Abstellen von einzelnen Fahrzeugen<br />

auf der freien Strecke darf nur auf Streckenabschnitten mit einer Neigung bis 10,0<br />

‰ (1 : 100) für Arbeiten oder für die Bedienung von Anschlussstellen zugelassen<br />

werden.<br />

(2) In Gleisen mit einer Neigung von mehr als 2,5 ‰ (1 : 400) muss sich ein arbeitendes<br />

Triebfahrzeug auf der Talseite befinden. Für die Bedienung von Anschlussstellen<br />

dürfen Siedarf zugelassen werden, dass sich das Triebfahrzeug nicht auf der Talseite<br />

befindet. Ordnen In diesem Fall ist anzuordnen, dass in dem vom Triebfahrzeug<br />

getrennten Zugteil für je angefangene 100 t Zuggewicht oder je angefangene<br />

vier Achsen eine Feststellbremse anzuziehen ist. Radvorleger oder Hemmschuhe<br />

dürfen nicht verwendet werden.<br />

32 Betriebsstellenbuch, Betra<br />

Nehmen Die Regeln sind in das Betriebsstellenbuch aufzunehmen oder in die Betra<br />

aufnehmen lassen.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<strong>Entwurf</strong> vom 23.1.14

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