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Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG

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Züge fahren 408.1241<br />

Räumungsprüfung - Allgemeines - Seite 3 von 3<br />

24 Grundstellung<br />

(1) Nach Bestätigen der Räumungsprüfung darf die Anzeigeeinrichtung in Grundstellung<br />

gebracht werden, soweit sie nicht selbsttätig in Grundstellung gekommen ist.<br />

Die Fahrdienstleiter müssen feststellen, dass die Anzeigeeinrichtung in Grundstellung<br />

gekommen ist.<br />

(2) Die Anzeigeeinrichtung muss außerdem in Grundstellung gebracht werden, wenn<br />

a) bei Zügen, die das Gegengleis befahren haben, die Räumungsprüfung bestätigt<br />

worden ist,<br />

b) nach dem Rangieren auf dem Ausfahr- oder Einfahrgleis festgestellt worden ist,<br />

dass keine Fahrzeuge <strong>zur</strong>ückgelassen worden sind,<br />

c) bei Sperrfahrten, die nur einen Teil des gesperrten Gleises befahren haben, die<br />

Meldung über die Beendigung der Sperrfahrt im Zugmeldebuch eingetragen ist,<br />

d) ein Zug <strong>zur</strong>ückgesetzt worden ist.<br />

25 Örtliche RichtlinienBetriebsstellenbuch<br />

Nehmen Sie die Die Regeln in diesind im Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch zu<br />

geben auf.<br />

31 Grundsatz<br />

In den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin, Sachsen-<br />

Anhalt, Sachsen und Thüringen darf bei Reisezügen auf das Feststellen des Zugschlusses<br />

verzichtet werden, wenn auf Strecken<br />

- ohne Streckenblock,<br />

- mit nichtselbsttätigem Streckenblock oder<br />

- automatischem Streckenblock<br />

dem <strong>zur</strong> Zugschlussbeobachtung verpflichteten Mitarbeiter von seinem <strong>Stand</strong>ort aus<br />

das Erkennen des Schlusssignals nicht möglich ist.<br />

32 Örtliche RichtlinienBetriebsstellenbuch<br />

Nehmen Sie die Die Regeln in diesind im Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch zu<br />

geben auf.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 08.01.2014

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