Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG
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408.1481 Züge fahren<br />
Sperren von Gleisen und Sperrfahrten durchführen<br />
Seite 4 von 9<br />
Befehl 11 für<br />
Signale und<br />
Bahnübergänge<br />
Fahrdienstleiter<br />
unterbricht<br />
die<br />
Arbeit während<br />
der<br />
Gleissperrung<br />
erteilt werden muss. Schreiben Sie dieDie Texte für Befehl 11 für die einzelnen<br />
Sperrfahrten müssen in der Betra vorgeschrieben werden.<br />
(7) Soll der Triebfahrzeugführer über nicht gültige Hauptsignale durch Befehl 11 verständigt<br />
und soll ihm Befehl 8 oder Befehl 11 für das Sichern von Bahnübergängen<br />
erteilt werden, dürfen Siedarf in der Betra anordnenangeordnet werden, dass die<br />
Aufträge des Befehls 8 und des Befehls 11 im Befehl 11 gegeben werden. Signale<br />
und Bahnübergänge müssen vom Triebfahrzeugführer in der im Befehl genannten<br />
Reihenfolge angetroffen werden. Schreiben Sie dieDie Texte für Befehl 11 für die<br />
einzelnen Sperrfahrten müssen in der Betra vorgeschrieben werden.<br />
23 Besonderheiten<br />
(1) a) Sie dürfenEs darf zugelassen werden, dass der Fahrdienstleiter der überwachenden<br />
Zugmeldestelle während der Gleissperrung die Arbeit unterbricht,<br />
wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:<br />
1. Sie müssenEs muss für die Zeit, in der der Fahrdienstleiter der überwachenden<br />
Zugmeldestelle nicht anwesend ist, in der Betra eine andere Zugmeldestelle<br />
als Kontaktstelle bestimmenbestimmt sein.<br />
2. Der Kontaktstelle muss für den Bereich des gesperrten Gleises und für die<br />
begrenzenden Zugmeldestellen die Rufnummer der Notfallleitstelle vorliegen.<br />
In der Betra müssen Sie die erforderlichen Regeln gegeben werden.<br />
3. Bestimmen Sie inIn der Betra muss eine Sprechverbindung zwischen den<br />
Arbeitsstellen und der Kontaktstelle bestimmt sein.<br />
4. Sie müssen in In der Betra muss anordnenangeordnet werden, dass der<br />
Fahrdienstleiter der überwachenden Zugmeldestelle die Arbeit so früh aufnimmt,<br />
dass alle Sperrfahrten vor der in der Betra genannten Zeit für das<br />
Aufheben der Gleissperrung beendet werden können.<br />
b) Geben Sie inIn der Betra muss bekannt gegeben werden, dass der Fahrdienstleiter<br />
der überwachenden Zugmeldestelle die Arbeit unterbrechen darf, wenn<br />
1. alle Sperrfahrten abgelassen sind oder auf der freien Strecke begonnen sind<br />
haben und<br />
2. die nach Betra zuständige Fachkraft und die Kontaktstelle verständigt sind<br />
und die Sprechverbindung hergestellt ist.<br />
c) Bestimmen Sie inIn der Betra muss bestimmt werden, dass während der Abwesenheit<br />
des Fahrdienstleiters der überwachenden Zugmeldestelle Meldungen<br />
über Unregelmäßigkeiten oder Unfälle an die Kontaktstelle zu geben sind und<br />
dass die Kontaktstelle die nach der Konzernrichtlinie Richtlinie 423 123 erforderlichen<br />
Maßnahmen einleiten muss.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
Zugmeldestelle<br />
nach<br />
unterbrochener<br />
Arbeitszeit<br />
nicht<br />
besetzt<br />
(2) Hat nach unterbrochener Arbeitszeit ein Fahrdienstleiter - außer dem Fahrdienstleiter<br />
der überwachenden Zugmeldestelle -, der das Sperren eines Gleises aufheben<br />
darf, die Arbeit wider Erwarten nicht aufgenommen, darf der benachbarte Fahrdienstleiter<br />
die Sperrung des Gleises aufheben. Lassen Sie diesDies muss in der<br />
Betra zugelassen werden.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Hilfszug<br />
durchführen<br />
(3) a) Über Gleise, die während unterbrochener Arbeitszeit gesperrt sind, darf ein<br />
Hilfszug, der zu einem Einsatzort außerhalb der gesperrten Gleise fahren soll,<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 23.1.14