28.02.2014 Aufrufe

Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG

Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG

Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Züge fahren 408.1491<br />

Höhengleiche Übergänge für Reisende sichern Seite 5 von 6<br />

Sicherung<br />

nicht möglich<br />

- wer die Personen wie unterrichtet,<br />

- wo sich der sichernde Mitarbeiter aufhalten muss: Der sichernde Mitarbeiter<br />

muss die Reisendenübergänge RÜ einsehen, sich körperlich dort aufhalten<br />

und Personen, die sich dem Reisendenübergang nähern, unmittelbar, ansprechen,<br />

- ob und wie der sichernde Mitarbeiter dem Fahrdienstleiter die Sicherung bestätigt,<br />

- dass Zugfahrten erst zugelassen werden dürfen, wenn Mitarbeiter die vorgeschriebenen<br />

Maßnahmen <strong>zur</strong> Sicherung der Reisendenübergänge RÜ ausüben<br />

bzw. Fahrdienstleiter <strong>zur</strong> Ausübung bereit sind,<br />

- ob und wie der sichernde Mitarbeiter nach Abschluss der Sicherung den Fahrdienstleiter<br />

verständigt.<br />

(5) Für den Fall, dass ein Mitarbeiter einen Reisendenübergang RÜ ausnahmsweise<br />

nicht sichern kann oder ein zu benachrichtigender Mitarbeiter sich<br />

nicht meldet, müssen Sieist anzuordnen, dass<br />

a) der Fahrdienstleiter betroffene Züge am <strong>zur</strong>ückliegenden Hauptsignal anhält<br />

und den Triebfahrzeugführer durch Befehl 9 anweist, den Reisendenübergang<br />

RÜ mit höchstens 5 km/h zu befahren und durch Befehl 9.2 anweist, vor dem<br />

Reisendenübergang RÜ Signal Zp 1 zu geben.<br />

b) Selbststellbetrieb oder Zuglenkung mit Lenkplan für Zugstraßen über Reisendenübergänge<br />

RÜ nicht eingeschaltet oder Fahrstraßen nicht eingespeichert<br />

sein dürfen.<br />

23 Sichern durch Warntafel, Warntafel mit Umlaufsperre, Warntafel mit<br />

Licht- und Tonsignal oder Warntafel mit Schranke und Licht- und Tonsignal<br />

(1) Für den Fall, dass bei einer Warntafel mit Licht- und Tonsignal oder Warntafel mit<br />

Schranke und Licht- und Tonsignal die technische Einrichtung <strong>zur</strong> Sicherung eines<br />

Reisendenüberganges RÜ nicht ordnungsgemäß wirkt, müssen Sieist anzuordnen,<br />

dass<br />

a) der Fahrdienstleiter betroffene Züge am <strong>zur</strong>ückliegenden Hauptsignal anhält<br />

und den Triebfahrzeugführer durch Befehl 9 anweist, den Reisendenübergang<br />

RÜ mit höchstens 5 km/h zu befahren und durch Befehl 9.2 anweist, vor dem<br />

Reisendenübergang RÜ Signal Zp 1 zu geben,<br />

b) Selbststellbetrieb oder Zuglenkung mit Lenkplan nicht eingeschaltet oder Fahrstraßen<br />

nicht eingespeichert sein dürfen.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

(2) Die Maßnahmen nach Absatz 1 müssen Siesind auch anzuordnen für den Fall,<br />

dass bei Sicherung durch Warntafel oder Warntafel mit Umlaufsperre, bei der Züge<br />

in der Regel vor dem Reisendenübergang RÜ halten, ein Zug ausnahmsweise<br />

nicht vor dem Reisendenübergang RÜ in dem zu überquerenden Gleis halten soll<br />

(z. B. beim Abweichen vom Fahrplan für Zugmeldestellen oder beim Verkehren eines<br />

Sonderzuges).<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Zug hält<br />

ausnahmsweise<br />

nicht<br />

vor Reisendenübergang<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 23.1.14

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!