Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG
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Züge fahren 408.1491<br />
Höhengleiche Übergänge für Reisende sichern Seite 5 von 6<br />
Sicherung<br />
nicht möglich<br />
- wer die Personen wie unterrichtet,<br />
- wo sich der sichernde Mitarbeiter aufhalten muss: Der sichernde Mitarbeiter<br />
muss die Reisendenübergänge RÜ einsehen, sich körperlich dort aufhalten<br />
und Personen, die sich dem Reisendenübergang nähern, unmittelbar, ansprechen,<br />
- ob und wie der sichernde Mitarbeiter dem Fahrdienstleiter die Sicherung bestätigt,<br />
- dass Zugfahrten erst zugelassen werden dürfen, wenn Mitarbeiter die vorgeschriebenen<br />
Maßnahmen <strong>zur</strong> Sicherung der Reisendenübergänge RÜ ausüben<br />
bzw. Fahrdienstleiter <strong>zur</strong> Ausübung bereit sind,<br />
- ob und wie der sichernde Mitarbeiter nach Abschluss der Sicherung den Fahrdienstleiter<br />
verständigt.<br />
(5) Für den Fall, dass ein Mitarbeiter einen Reisendenübergang RÜ ausnahmsweise<br />
nicht sichern kann oder ein zu benachrichtigender Mitarbeiter sich<br />
nicht meldet, müssen Sieist anzuordnen, dass<br />
a) der Fahrdienstleiter betroffene Züge am <strong>zur</strong>ückliegenden Hauptsignal anhält<br />
und den Triebfahrzeugführer durch Befehl 9 anweist, den Reisendenübergang<br />
RÜ mit höchstens 5 km/h zu befahren und durch Befehl 9.2 anweist, vor dem<br />
Reisendenübergang RÜ Signal Zp 1 zu geben.<br />
b) Selbststellbetrieb oder Zuglenkung mit Lenkplan für Zugstraßen über Reisendenübergänge<br />
RÜ nicht eingeschaltet oder Fahrstraßen nicht eingespeichert<br />
sein dürfen.<br />
23 Sichern durch Warntafel, Warntafel mit Umlaufsperre, Warntafel mit<br />
Licht- und Tonsignal oder Warntafel mit Schranke und Licht- und Tonsignal<br />
(1) Für den Fall, dass bei einer Warntafel mit Licht- und Tonsignal oder Warntafel mit<br />
Schranke und Licht- und Tonsignal die technische Einrichtung <strong>zur</strong> Sicherung eines<br />
Reisendenüberganges RÜ nicht ordnungsgemäß wirkt, müssen Sieist anzuordnen,<br />
dass<br />
a) der Fahrdienstleiter betroffene Züge am <strong>zur</strong>ückliegenden Hauptsignal anhält<br />
und den Triebfahrzeugführer durch Befehl 9 anweist, den Reisendenübergang<br />
RÜ mit höchstens 5 km/h zu befahren und durch Befehl 9.2 anweist, vor dem<br />
Reisendenübergang RÜ Signal Zp 1 zu geben,<br />
b) Selbststellbetrieb oder Zuglenkung mit Lenkplan nicht eingeschaltet oder Fahrstraßen<br />
nicht eingespeichert sein dürfen.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
(2) Die Maßnahmen nach Absatz 1 müssen Siesind auch anzuordnen für den Fall,<br />
dass bei Sicherung durch Warntafel oder Warntafel mit Umlaufsperre, bei der Züge<br />
in der Regel vor dem Reisendenübergang RÜ halten, ein Zug ausnahmsweise<br />
nicht vor dem Reisendenübergang RÜ in dem zu überquerenden Gleis halten soll<br />
(z. B. beim Abweichen vom Fahrplan für Zugmeldestellen oder beim Verkehren eines<br />
Sonderzuges).<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Zug hält<br />
ausnahmsweise<br />
nicht<br />
vor Reisendenübergang<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 23.1.14